Zur Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert sind Architekten (s. III.2)). Die Auswahl erfolgt bei Erfüllung der Mindestkriterien, sofern die Zahl der Bewerber die Mindestzahl der zum Wettbewerb aufzufordernden Bewerber überschreitet, ausschließlich auf Basis der nachfolgenden qualitativen Auswahlkriterien. Der Ausrichter behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Ausrichter auf Eigenerklärungen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber auszufüllen und es sind die geforderten Anlagen und Nachweise beizulegen. Die geforderten Referenzen können kumuliert werden.
III.1.10.1 Mindestkriterien.
III.1.10.1.1 Formale Mindestkriterien:
a) Die Bewerbungsfrist ist beachtet;
b) Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig (Bewerbungsbogen plus Referenzblätter);
c) Die Richtigkeit der geforderten Eigenerklärungen ist durch eigenhändige Unterschrift bestätigt;
d) Die Bewerbung erfolgt in deutscher Sprache;
e) Teilnahmehindernisse gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 und § 124 Abs. 1 GWB liegen nicht vor;
f) Teilnahmehindernisse gemäß § 4 Abs. 2 RPW 2013 liegen nicht vor;
g) Spätestens im anschließenden Verhandlungsverfahren werden die in Abschnitt VI dieser Bekanntmachung genannten Nachweise für die Eignung erbracht. Der Ausrichter behält sich vor, die Nachweise im Rahmen Zulassung der Teilnahme abzufragen.
III.1.10.1.2 Fachliche Mindestkriterien:
a) Der Bewerber erfüllt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation (s.u. III.2)),
Der Bewerber ist verantwortlich für die Planung und Überwachung von 2 Neubauten (Referenzprojekte A und B), bei denen die folgenden Anforderungen erfüllt sein müssen:
b1) Beide Referenzprojekte entsprechen mindestens der Honorarzone III (§ 34 HOAI);
b2) Ein Referenzprojekt ist ein Neubau oder eine Sanierung eines Bürogebäudes mint mind. 3 000 m2 NF;
b3) Die Referenzprojekte müssen fertiggestellt sein, wobei die Fertigstellung nicht vor dem 31.12.2009 liegen darf;
b4) Die Referenzprojekte sind auf den beizufügenden Referenzblättern mit Lageplan, einem typischen Grundriss und in Fotos (keine Renderings) in ihrem Umfeld darzustellen;
b5) Zusätzliche Referenzprojekte werden – mit Ausnahme bei Bürogründern / Jungen Büros – nicht akzeptiert.
c) Ausnahmeregelung Bürogründer / Junge Büros.Bürogründer / Junge Büros (Bürogründung im Jahre 2012 und später) können sich mit bis zu 2 Referenzprojekten bewerben, die sie in verantwortlicher Position in einem Beschäftigungsverhältnis erarbeitet haben („Fremdprojekt/e“).Die verantwortliche Position ist nachzuweisen. Das/die „Fremdprojekte“ müssen die o. g. Anforderungen an das bzw. die Referenzprojekte erfüllen. Werden die o. g. Anforderungen lediglich durch die „Fremdprojekte“ erfüllt, so muss zusätzlich ein eigenes Projekt (Referenzprojekt C) eingereicht werden, das zur Beurteilung der eigenen„Handschrift“ des Bewerbers dient. Für dieses Projekt gibt es keine Anforderungen.
III.1.10.2 Auswahlkriterien: Der Ausrichter entscheidet anhand der architektonisch-städtebaulichen Qualität der Referenzprojekte auf Grundlage der beigefügten Referenzblätter mithilfe eines Punktesystems (bis zu 100 Punkte) über die Zulassung zur Teilnahme. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Bewerbungen und unter Einbeziehung eines Auswahlgremiums und eventuell mit Beratung vom Auslober unabhängiger Architekten. Die Beurteilung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden Kategorien: Zu erwarten ist kein Beitrag =0 P, ein ausreichender = 25 P, ein befriedigender = 50 P, ein guter = 75 P oder ein sehr guter Beitrag = 100P. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte in einer der 5 Kategorien. Jede Stimme zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen, der sich aus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums ergibt.