Der Landkreis Dahme-Spreewald beabsichtigt, als Maßnahmeträger einer Kreuzungsvereinbarung nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (im Folgenden kurz „EKrG“ genannt) im Verlauf der Kreisstraße 6161 in der Ortslage Eichwalde bei Berlin, eine niveaufreie Bahnquerung als Ersatz für einen bestehenden Bahnübergang (Ersatzbau BÜ Eichwalde) zu planen und nachfolgend herzustellen. Die vorgenannte Kreuzungsmaßnahme Bahn-Straße-Geh-/Radweg stellt eine Änderung einer Kreuzung als Ersatz eines Bahnübergangs durch eine Überführung nach § 3 EKrG dar und soll im Rahmen einer Kreuzungsvereinbarung nach EKrG vom Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) errichtet werden, wobei als Grundlage für die Kostenverteilung der § 13 EKrG gilt, nach dem eine Kostendrittelung (Straßenbaulastträger, DB Netz AG (DB AG) und Bund) erfolgt. Als Vorleistung ist in den Jahren 2015/2016 eine Vorplanung mit Variantenuntersuchung für einen Ersatzneubau des Bahnüberganges erstellt, öffentlich bekannt gemacht und diskutiert worden. Die Planung mit Variantenuntersuchung ist einvernehmlich durch die Beteiligten (LDS, DB AG, Gemeinde Eichwalde) begleitet und abgestimmt worden. Im Ergebnis der Variantenuntersuchung wurde durch die Beteiligten eine Vorzugsvariante erarbeitet und festgelegt. Als Vorzugsvariante wurde eine Straßenüberführung (SÜ) im Verlauf der vorhandenen Kreisstraße K6161 im Bereich des bestehenden niveaugleichen Bahnübergangs herausgearbeitet. Diese stellt die Grundlage für die weitere Entwurfsplanung und das durchzuführende Planfeststellungsverfahren dar. Das Planfeststellungsverfahren ist fachlich zu begleiten.
Zwischen den Partnern LDS und DB AG wurde einvernehmlich festgelegt, dass durch den LDS die Planung für den Ersatzneubau BÜ Eichwalde als Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen- HOAI-Teil 3 – Abschnitt 3 und Abschnitt 4 sowie Tragwerksplanung – HOAI- Teil 4 Abschnitt 1 – mit den Leistungsphasen 3 und 4 zu beauftragen ist, was hiermit bekanntgemacht und ausgeschrieben wird.
Es ist beabsichtigt, alle Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Anlagen 12 (§§ 43 Abs. 4, 44 Abs. 5), im Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. HOAI, Anlage 13 (§§ 47 Abs. 2, 48 Abs. 5) und im Leistungsbild Tragwerksplanung, Anlage 14 (§§ 51 Abs. 5, 52 Abs. 2), Leistungsphase 3- Entwurfsplanung und Leistungsphase 4- Genehmigungsplanung, optional stufenweise bis zur LPh 8, zu beauftragen. Es ist weiterhin geplant, folgende besondere Leistungen mit zu beauftragen:
— Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen,
— Erarbeitung Schallschutzgutachten,
— Landschaftspflegerischer Begleitplan / Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
— Umweltverträglichkeitsprüfung/-studie.
Der Landkreis behält sich die Option vor, stufenweise eine Nachbeauftragung bis zur Leistungsphase 8 HOAI durchzuführen.
Die geforderten Planungsleistungen sollen zwingend im vorgegebenen Zeitplan erbracht werden. Das für die Planungsleistungen eingesetzte Personal soll fachlich qualifiziert, für die angefragten Leistungen ausgebildet sein und über eine ausreichende Erfahrung und Kompetenz im angefragten Fachbereich verfügen. Insbesondere sind umfangreiche Erfahrungen im Bereich Brückenbauwerke, als Kreuzung für die Verkehrswege Straße/Schiene erforderlich. Das zu beauftragende Ingenieurbüro muss eine Präqualifizierung der Deutschen Bahn für die Kategorie Planung von Verkehrsanlagen sowie Ingenieurbauwerke (Eisenbahnbrücken) nachweisen und über entsprechende Referenzen verfügen. Weiterhin erforderlich sind nachzuweisende praktische Erfahrungen in der Erarbeitung von Kreuzungsvereinbarungen im Zusammenhang mit dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Das zu beauftragende Ingenieurbüro muss weiterhin nachweislich an der Durchführung von Planfeststellungsverfahren beteiligt gewesen sein.