1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen, namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, aufgeführt werden, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachgewiesen wird (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich zu erklären.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße und Personalqualifikation:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers sowie des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens/Architektur verfügen. Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bewerber neben der Personen des Planers und des Bauüberwachers über jeweils einen Vertreter mit mindestens vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von Planungsleistungen für Sanierung- und Erweiterungsmaßnahmen von Gebäuden durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens 3 Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Bei allen Referenzen muss die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A erfolgt sein und die Fertigstellung (d. h. Inbetriebnahme oder Abschluss der Leistungsphase 8) nach dem 1.1.2012 erfolgt sein.
Mindestens eine Referenz muss die energetische Sanierung eines Schulgebäudes mit vergleichbarer Größe zum Inhalt haben (anrechenbare Kosten der Kostengruppen 300+400 nach DIN 276 mindestens 2 000 000 EUR netto). Es müssen mindestens die Planungsleistungen für die Objektplanung (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 3-6 und 8) erbracht worden sein.
Mindestens eine Referenz muss die Sanierung eines Gebäudes mit Publikumsverkehr mit vergleichbarer Größe zum Inhalt haben (anrechenbare Kosten der Kostengruppen 300+400 nach DIN 276 mindestens 1 000 000 EUR netto). Es müssen mindestens die Planungsleistungen für die Objektplanung (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 3-6 und 8) erbracht worden sein.
Mindestens eine Referenz muss die Sanierung oder den Neubau einer Sport- oder Turnhalle mit vergleichbarer Größe zum Inhalt haben (anrechenbare Kosten der Kostengruppen 300+400 nach DIN 276 mindestens 500 000 EUR netto). Es müssen mindestens die Planungsleistungen für die Objektplanung (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 3-6 und 8) erbracht worden sein.
Hinsichtlich der Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden.
Die angeforderten Auskünfte sind schriftlich einzureichen.