A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von drei Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b) Benennung der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sowohl für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke als auch Tragwerksplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und fünf Jahre für den stellvertretenden Projektleiter.
d) Angabe von mindestens je zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV für das Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ und das Leistungsbild „Tragwerksplanung“. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner eine Referenz für die entsprechende Teilleistung einzureichen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
— Der Referenzzeitraum muss zwischen 2008-2016 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 (Ingenieurbauwerke) bzw. LPH 5 (Tragwerksplanung) abgeschlossen sein.
— Beim Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 (Ingenieurbauwerke) bzw. LPH 2-5 (Tragwerksplanung) beauftragt worden sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Projektbezeichnung
— Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
— Projektlaufzeit
— Beauftragte Leistungen nach HOAI
— Projektvolumen: Angabe der Gesamtkosten
— Querung einer Eisenbahnanlage oder ähnlicher Querungen
— Auftraggeber
— Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
F) Präqualifikationsnachweis für Eisenbahnbrücken, ausgestellt durch ein Unternehmen der Deutschen Bahn AG
g) Bauvorlageberechtigung (BVB) entsprechend der Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (VVBau) des Eisenbahnbundesamts
h) Wenn die Nachweise nach f) und g) nicht vorgelegt werden können, führt dies zum Ausschluss im weiteren Vergabeverfahren.
Im Falle der Bewerbung einer Arbeitsgemeinschaft ist es ausreichend, wenn von einem ARGE-Partner der entsprechende Nachweis vorgelegt werden kann.