Ausschreibung
- Publikationsdatum Simap: 02.02.2017
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, zu Hdn. von Offerte: 130073, N01/54 Rosenberg, 3. Röhre/PUN und Spange, SPE AKU, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, Schweiz, Telefon: +41 58 480 47 11, Fax: +41 58 480 47 90, E-Mail: MjEzVVhmVltUWVloYVohalxhZ1hlZ1toZTNUZmdlVCFUV2BcYSFWWw==, URL www.astra.admin.ch
-
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
- Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, zu Hdn. von Offerte: 130073 N01/54 Rosenberg, 3. Röhre/PUN und Spange, SPE AKU - Nicht öffnen - Offertunterlagen, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, Schweiz, E-Mail: MjE1U1ZkVFlSV1dmX1gfaFpfZVZjZVlmYzFSZGVjUh9SVV5aXx9UWQ==
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- 20.02.2017
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 01.03.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 20.02.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
- Datum: 14.03.2017, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:
- 21.03.2017, Bemerkungen: Der Termin ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers
- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7 Verfahrensart
- Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart
- Dienstleistungsauftrag
1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
- Ja
2. Beschaffungsobjekt
2.1 Dienstleistungskategorie CPC:
- [27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung
- 130073, N01/54 Rosenberg, 3. Röhre/PUN und Spange, Spezialist Akustik
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer
- 130073
2.4 Aufteilung in Lose?
- Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
-
CPV: |
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb
- Im Rahmen des Programmes Engpassbeseitigung sollen auf der Stadtautobahn St. Gallen Massnahmen ergriffen werden. Die ermittelte Bestvariante umfasst den Neubau der dritten Röhre des Rosenbergtunnels, den Neubau einer Spange mit Anschluss an das städtische und kantonale Strassennetz sowie eine permanente Pannenstreifenumnutzung (PUN) zwischen den Anschlüssen St. Fiden und Neudorf.
Südlich der beiden bestehenden Tunnelröhren ist der Bau einer dritten Röhre des Rosenbergtunnels mit drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung Ost vorgesehen (Teilprojekt 1). Die beiden bestehenden Tunnelröhren nehmen den Verkehr in der Gegenrichtung auf. Zwischen den Anschlüssen St.Fiden und Neudorf soll in beiden Richtungen der Pannenstreifen permanent zu einem dritten Fahrstreifen umgenutzt werden (Teilprojekt 2).
Integrierender Bestandteil des Projekts ist die Spange L1 (Teilprojekt 3)‚ welche den Anschluss der A1 (neuer Halb-Anschluss SG West) mit dem städtischen (Anschluss Güterbahnhof) und dem kantonalen Strassennetz (Anschluss Liebegg) herstellt. Die zwei Tunnelröhren zwischen den Anschlüssen West und Liebegg werden im Richtungsverkehr betrieben. Der Anschluss Güterbahnhof wird mit einem unterirdischen Kreisel geplant. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen als Spezialist Akustik für die folgenden Pakete:
- Grundauftrag: Phase GP / EK
- Option 1: Phase AP / MK und 33 Auflage
- Option 2: Phase MP und DP
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung
- Schweiz, Kanton St. Gallen und Kanton Zürich, N01 und Stadt St. Gallen und Winterthur
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
- Beginn: 13.06.2017, Ende: 31.12.2029
- Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
- Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
2.9 Optionen
- Ja
- Beschreibung der Optionen: vgl. 2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb
2.10 Zuschlagskriterien
- ZK1: GESAMTPREIS (GRUNDAUFTRAG + OPTIONEN) Gewichtung 40%
ZK2: SCHLÜSSELPERSONEN Gewichtung 35%
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Die Bewertung erfolgt anhand der Leistungen in den Phasen des Grundauftrages und der Optionen.
unterteilt in:
ZK2.1 Projektleiter Gewichtung 20%
ZK2.2 Projektleiter Stv Gewichtung 15%
ZK3: AUFGABENANALYSE, VORGEHENSVORSCHLAG UND QM-KONZEPT MIT RISIKOANALYSE Gewichtung 25%
unterteilt in:
ZK3.1 Aufgabenanalyse Gewichtung 10%
ZK3.2 Vorgehensvorschlag und projektbezogenem Organigramm Gewichtung 10%
ZK3.3 QM-Konzept/Risikoanalyse Gewichtung 5%
PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear
(auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?
- Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12 Werden Teilangebote zugelassen?
- Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Das Angebot umfasst den Grundauftrag und die Optionen. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin
- Beginn 13.06.2017 und Ende 31.12.2029
-
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
- Keine.
3.2 Kautionen / Sicherheiten
- Gemäss Ziffer 4 der vorgesehenen Vertragsurkunde.
3.3 Zahlungsbedingungen
- 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten
- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft
- Zugelassen. Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe der Geschäftspartner zu übernehmen. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden
3.6 Subunternehmer
- Zugelassen. Subunternehmer können in jeder einzelnen Phase (Grundauftrag, Option 1, Option 2) zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
3.7 Eignungskriterien
- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Referenz der Unternehmung
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Zertifizierung nach ISO 9001
EK4: Referenz der Schlüsselperson
EK5: Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
EK6: Nachweis der Unterakkordanten
3.8 Geforderte Nachweise
- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1: Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Der Nachweis kann auch durch zwei Teilreferenzen aus verschiedenen Projekten erbracht werden. Die Beurteilung der Vergleichbarkeit berücksichtigt die Leistungen des Grundauftrages und der Optionen.
Zu EK2: Jahresumsatz des Anbieters > doppelter Jahresumsatz des Auftrags.
Zu EK3: Zertifizierung nach ISO 9001 mindestens der federführenden Unternehmung.
Zu EK4: Für den Projektleiter: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Der Nachweis kann auch durch zwei Teilreferenzen aus verschiedenen Projekten erbracht werden. Die Beurteilung der Vergleichbarkeit berücksichtigt die Leistungen des Grundauftrages und der Optionen.
Zu EK5: Nachweis der Verfügbarkeit während der nächsten 2 Jahre mit einer detaillierten Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten (siehe Tabelle der Verfügbarkeit in den Angebotsunterlagen) für den Projektleiter und den Projektleiter Stellvertreter.
Zu EK6: Maximal 50% der Leistung darf in jeder einzelnen Phase (Grundauftrag, Option 1, Option 2) durch Subunternehmer erbracht werden.
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn im offenen Verfahren nach Offerteingabe zu liefernde Nachweise (nicht älter als 3 Monate):
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
- Aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV
- Bestätigung über die Bezahlung von Steuern
- Gültige Versicherungsnachweise des Unternehmers bzw. der Arbeitsgemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Kosten: Keine
3.10 Sprachen für Angebote
- Deutsch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
- unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen
4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder
- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen
- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Verhandlungen
- Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Verfahrensgrundsätze
- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Sonstige Angaben
- 1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Die Projektsprache ist Deutsch. Daher wird beim Projektleiter und Projektleiter Stv. mindestens Niveau B2/C1 (nach GER) vorausgesetzt. Die Auftraggeberin behält sich vor, Interviews durchzuführen oder Zertifikate zu verlangen.
4. Der Grundauftrag wird auf Grund der Evaluation des gesamten Angebotes beauftragt. Die Optionen können zu gegebener Zeit separat beauftragt werden.
4.6 Offizielles Publikationsorgan
- www.simap.ch
4.7 Rechtsmittelbelehrung
- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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