Vom Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
+ Angaben zu Name, Adresse und Kontaktdaten
+ Angaben zu Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB
+ Angaben zu Rechtsform und Bietergemeinschaften nach § 43 VgV
+ Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leitungsfähigkeit nach § 45 VgV
+ von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
— Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben;
— Bewerbergemeinschaftserklärung mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft u. des jeweiligenLeistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie der Erklärung, dass die Mitgleider im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die nachweisen,
1. dass eine Berufsqualifikation als „Architekt“ vorliegt und erklären,
2. dass keine Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und erklären,
3. dass eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden abgeschlossen ist; alternativ eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen bereit ist.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der zugelassenen Bewerber nach den nachfolgenden Auswahlkriterien.
1. Nachweis von Referenzen aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume der letzten 6 Jahre (d. h. die Leistungen (LPh 1-5) wurden zwischen Januar 2011 und Januar 2017 erbracht), jeweils mit Angabe:
— der Art des Projekts,
— des Auftraggebers (mit Kontaktdaten),
— des Leistungsanteils,
— der der Honorarzone (falls im Anwendungsbereich der HOAI),
— des Zeitraums der Leistungserbringung und
— von zusätzlichen individuellen Beschreibungen (je Referenz gesondert, auf max. 2 DN A 4 (einseitig), in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen zu erstellen).
Die Höchstpunktzahl kann bereits mit nur einer Referenz erreicht werden, die beide Kriterien vollständig erfüllt.
Sie wird:
— im Leistungsbild ab einem Leistungsanteil von 100 %, Gewichtung 75 % und
— bei maximaler Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen, Gewichtung 25 %
erreicht.
Bei jedem Kriterium können 0-5 Punkte (5 = sehr gut, 0 = ungenügend) erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Alle eingereichten Referenzen werden einzeln bewertet. Die Bewertungen aller abgegebenen Referenzen werden addiert und durch die Anzahl der Referenzen geteilt.
Für das Leistungsbild Freianlagen ist keine Referenz nachzuweisen.
Die Angaben sind auf einem Bewerbungsbogen zu machen, der online unter www.landkreis-eichstaett.de/berufsschule abgerufen werden kann. Die geforderten Nachweise sind dem Bewerbungsbogen als Anlage beizufügen.
Zur Bewerbung sind zunächst nur Architekten aufgefordert, die zur Wettbewersteilnahme aufgeforderten Büros haben nach dem Auswahlverfahren einen Landschaftsarchitekten nachzubenennen.
Zum Nachweis der Eignung erforderliche Unterlagen (auf Verlangen durch die Preisträger nach Abschluss des Wettbewerbs einzureichen):
— Nachweis, dass die durchschnittliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft für jedes Leistungsbild in den letzten 12 Monaten bei 3 oder mehr lag bzw. liegt;
— Nachweis einer Referenz Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-8 in den letzten 6 Jahren erbracht, mit einer NF (1-6) von mind. 3 500 m2 und mind. Honorarzone III oder vergleichbar.