Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Herrichtung des Bahnhofsumfeldes Dorsten und Herstellung einer urbanen Grün- und Wegeverbindung.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 46284 Dorsten.
NUTS-Code DEA36
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Im Rahmen des Stadterneuerungsprojektes „Wir machen MITte“ soll das Umfeld des Bahnhofs Dorsten umgestaltet und aufgewertet werden. Zentrale Bestandteile der Planung sind die Ausbildung eines Bahnhofsvorplatzes vor dem denkmalgeschützten Empfangsgebäude sowie die Herstellung einer Grün- und Wegeverbindung entlang der Bahntrasse.
Ermöglicht wird die Überplanung des Bahnhofsumfelds durch Betriebsoptimierungen der Deutschen Bahn AG mit Einführung der elektronischen Stellwerkstechnik. In diesem Zuge wird die DB AG Gleise und Bahnsteige zurückbauen und neu herstellen und damit die bisherige Insellage des Bahnhofs aufheben. Die brachfallenden Flächen sollen einer neuen, urbanen Nutzung zugeführt und durch die Platzausbildung eine städtebaulich und funktional verbesserte Verknüpfung zum zentralen Omnibusbahnhof und der nahegelegenen Altstadt herstellt werden. Die vorhandene Personenunterführung kann in Teilen verfüllt und durch niveaugleiche Zugänge ersetzt werden.
Die Grün- und Wegeverbindung soll parallel zur Bahntrasse zwischen Feldhausener Straße und Vestischer Allee auf brachgefallenen Gleisen hergestellt werden. Sie soll sich in das regionale Grün- und Wegenetz einfügen, aber auch unmittelbare Anknüpfungen zwischen den Quartieren, dem Bahnhof und der Innenstadt herstellen.
Sowohl die „Herstellung einer urbanen Grün- und Wegeverbindung entlang der Bahntrasse (D4)“ als auch die „Herrichtung des Bahnhofsumfelds (E4)“ sind Bestandteil des Integrierten Innenstadtkonzeptes „Wir machen MITte – Dorsten 2020“ (www.wirmachenmitte.de), die über EFRE-kofinanzierte Städtebauförderanträge finanziert werden sollen. Bei der Planung und Umsetzung soll die Bürgerschaft aktiv einbezogen und beteiligt werden.
Planungsleistungen: Freianlagen, optional Verkehrsanlagen;
voraussichtliche Kosten: KG 100-700 rund 3 000 000 EUR brutto;
Zeitraum: Planung 2017-2018; Umsetzung ab 2018.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Freianlagen gem. § 39 HOAI, optional Verkehrsanlangen gem. § 47 HOAI;
voraussichtliche Kosten: KG 100-700 rund 3 000 000 EUR brutto.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen stufenweise zu vergeben:
Erste Stufe: Leistungsphase 2-3;
Zweite Stufe: Leistungsphase 5-7;
Dritte Stufe: Leistungsphase 8.
Ein Anspruch des Planers auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 19.6.2017. Abschluss 31.12.2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 2 000 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 3-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall).
Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften (Bewerbergemeinschaften), die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen wollen, haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch schon im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Die Erklärung ist nach dem Bewerberformular „Bewerbergemeinschafts- und Bietergemeinschaftserklärung“ abzugeben, das den Bewerberbögen beigefügt ist.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Nachweis der Berufsqualifikation durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur-/in bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt.
2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs. 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB und § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Vorlage erst bei Angebotsabgabe), zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Jahresgesamtumsätze der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 (sofern für 2016 vorliegend, sonst für die Jahre 2013, 2014, 2015).
Weitere Einzelheiten sind den Bewerberformularen zu entnehmen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter:
(Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen:
Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen,Techniker/Bautechniker) für die Jahre 2014, 2015, 2016 (sofern für 2016 vorliegend, sonst für die Jahre 2013, 2014, 2015) im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
2. Angabe von Referenzen für vergleichbare Leistungen:
Es muss jeweils mindesten eine wertbare Referenz der Leistungsbilder Freianlagen (§ 39 HOAI), Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) eingereicht werden.
Zu 2: Es sind nur Referenzen zugelassen, die alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Es müssen Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2-3 des jeweiligen Leistungsbildes erbracht worden sein.
— Das Projektvolumen (anrechenbare Kosten) muss mindestens 100 000 EUR netto betragen haben.
— Leistungsphase 3 wurde nach dem 1.1.2012 abgeschlossen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/-in bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG des Rates (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Geplante Anzahl der Bewerber: 5; Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Ergibt die Prüfung der Eignung der Bewerber anhand der gem. Ziffer III.2 einzureichenden Angaben und Unterlagen, dass mehr geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, so trifft der Auftraggeber eine Auswahl von fünf Bewerbern nach folgenden Oberkriterien (in Klammer: Gewichtung): Referenz für Freianlagen: insgesamt (50 %), Referenz für Verkehrsanlagen: insgesamt (30 %), durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (10 %), Mitarbeiteranzahl (10 %). Eine detaillierte Matrix der Auswahlkriterien mit näheren Erläuterungen liegt den Teilnahmeunterlagen bei. Kann die Auswahl von 5 Bewerbern wegen Punktgleichheit nicht aufgrund der erfolgten Bewertung getroffen werden, entscheidet das Losverfahren. Dies ist bspw. der Fall, wenn mehr als 5 Bewerber die gleiche Höchstbewertung erlangen oder 2 Bewerber mit gleicher Punktzahl an 5. Stelle liegen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien
1. Qualitätskriterium – Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung. Gewichtung 50
2. Qualitätskriterium – Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams. Gewichtung 25
3. Kostenkriterium – Honorarangebot. Gewichtung 25
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 13.3.2017 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
13.3.2017 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: EFRE.
VI.3)Zusätzliche Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen:
Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung auf http://vergabe.assmanngruppe.com/bekanntmachungShow.php?vf=118
Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag „Herrichtung des Bahnhofsumfeldes Dorsten“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Anhang A III) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (assmann GmbH, Münster) einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe (Angebotsphase) bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen der Angebotsphase enthalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor Bewerbungsschluss (13.3.2017) aufgenommen und inkl. deren Beantwortung unter dem in I.1) und Anhang A II) aufgeführten Downloadlink anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Die unter Punkt II.3) angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich eine ungefähre Zeitspanne da. Die genaue Vertragslaufzeit bzw. das genaue Ende ist derzeit noch nicht bekannt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
8.2.2017