In 5 Justizvollzugsanstalten (JVAen) des Landes Schleswig-Holstein soll eine BOS-Digitalfunkversorgung eingeführt werden. Es handelt sich um die JVAen in Flensburg, Schleswig, Lübeck, Kiel und Neumünster.
Die Erforderlichkeitsmessungen (Funkfeldmessungen TMO und DMO) in den 5 Anstalten wurden bereits durch das Land erbracht und liegen als Planungsgrundlage vor.
Abhängig vom Umfang der Anstaltsgröße (Anzahl der Gebäude) werden eine oder mehrere Ringverbindungen mit der entsprechenden Anzahl von Technikräumen für die Funkschränke und Dachantennen sowie Zuleitungen und LWL-Verbindungen eingeführt.
Die Planungsleistungen bedingen sowohl die technische Umsetzung der Ansprüche aus den Funkunterversorgungen unter Einbeziehung der jeweiligen Gebäudeerfordernissen (z. B. Brandschutz) als auch die sensible Handhabung der organisatorischen Voraussetzungen beim Bauen in Justizvollzugsanstalten. Sind in den betreffenden Anstalten Neu- oder Umbaumaßnahmen geplant, sind die Planungsleistungen ergänzend und in Zusammenarbeit mit dem Planungen des Um- oder Neubaus zu erbringen.
Die baulichen Umsetzungen umfassen alle Leistungen zur Erbringung von Objektfunkversorungen, z. B. die Herrichtung von Technikräumen mit den Funkschränken, die Verlegung von Schlitzbandkabeln und Zuleitungen in Unterputzqualität oder in Verkleidungen, die Errichtung von Dachantennen, Herstellung von Ring- und LWL- Anbindungen teilweise zwischen Gebäuden in erdverlegter Ausführung, usw..
Die ertüchtigte Funkversorgung ist durch eine stationäre Notstromversorgung abzusichern. Teilweise sind die Anstalten bereits mit einer NEA ausgerüstet, diese sind jedoch auf die technische Umsetzung und die Kapazitäten zu überprüfen und ggfls. Ertüchtigungsmaßnahmen zu planen. Wo keine NEA vorhanden ist, ist eine solche für das Digitalfunknetz zu planen und umzusetzen.
Bei der Bearbeitung der einzelnen JVAen sind die Anstalten in Lübeck, Kiel und Neumünster in erster Priorität zu betrachten.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise und liegenschaftsbezogen, die Leistungen werden jeweils abgerufen.
Die Bauleistungen werden voraussichtlich anstaltsbezogen in Einzelgewerken ausgeschrieben und beauftragt.
Organisatorisch werden die 5 JVAen als gesonderte Projekte betrachtet das gilt auch für die Erstellung der Finanzunterlagen. Lediglich die Generalplanerleistungen werden übergeordnet für alle 5 JVAen gemeinsam beauftragt.
Die zu erbringenden Leistungen erfordern unbedingt Erfahrung im Umgang mit dem öffentlichen Bauen, z. B. die Planung nach behördlichen Vorgaben, die Aufstellung von genehmigungsfähigen Finanzunterlagen und die Bearbeitung von Rechnungen und Nachträgen der ausführenden Unternehmen nach den Verwaltungsvorschriften des Landes.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.