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  • DE-12053 Berlin
  • 15.03.2017
  • Ausschreibung
  • (ID 2-256485)

Generalplaner Strangsanierung Werbellinstr, Falkstr, Briesestr, in 12053


 
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    Bewerbungsschluss 15.03.2017, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Wohnungsbau
    Art der Leistung Objektplanung Ver-/ Entsorgung / Technische Ausrüstung / Objektplanung Gebäude / Generalplanerleistung / Bauleitung, Objektüberwachung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH, Berlin (DE)
    Aufgabe
    Die Stadt und Land beabsichtigt, in Berlin-Neukölln in der Wirtschaftseinheit (WE) 0301 eine Sanierung durchzuführen. Der zu sanierende Bereich umfasst die Adressen Werbellinstraße 69, 75, 77, 79, Falkstraße 18 und Briesestraße 72, 76 und 78.
    Die zu sanierenden 8 Häuser sind teilweise nebeneinander gereihte Hochhäuser, welche zwischen 1967 – 1970 in Massivbauweise errichtet wurden. Die Wohngebäude sind voll unterkellert. Die Gebäude sind in 5, 6, 7 und 8 Vollgeschossen gestaffelt angeordnet.
    In den Häusern Werbellinstraße 69, teilweise 77 und 79 gibt es im Erdgeschoss Ladenflächen.
    Zwischen der Werbellinstraße 79 und Briesestraße 78 ist ein Durchgang, welcher überbaut ist.
    In den Bädern bzw. in den Küchen sind Schächte aus Beton, in denen die Sanitären Steigleitungen verlaufen. Die Bäder sind gefliest. Die 137 Wohneinheiten sind bewohnt und in Nutzung.
    Die Instandsetzung/Modernisierung umfasst die Erneuerung der Strangleitungen. Es sind 24 Stränge vorhanden.
    Leistungsumfang
    Die Stadt und Land beabsichtigt, in Berlin-Neukölln in der Wirtschaftseinheit (WE) 0301 eine Sanierung durchzuführen. Der zu sanierende Bereich umfasst die Adressen Werbellinstraße 69, 75, 77, 79, Falkstraße 18 und Briesestraße 72, 76 und 78.
    Die zu sanierenden 8 Häuser sind teilweise nebeneinander gereihte Hochhäuser, welche zwischen 1967 – 1970 in Massivbauweise errichtet wurden. Die Wohngebäude sind voll unterkellert. Die Gebäude sind in 5, 6, 7und 8 Vollgeschossen gestaffelt angeordnet.
    In den Häusern Werbellinstraße 69, teilweise 77 und 79 gibt es im Erdgeschoss Ladenflächen.
    Zwischen der Werbellinstraße 79 und Briesestraße 78 ist ein Durchgang, welcher überbaut ist.
    In den Bädern bzw. in den Küchen sind Schächte aus Beton, in denen die Sanitären Steigleitungen verlaufen. Die Bäder sind gefliest. Die 137 Wohneinheiten sind bewohnt und in Nutzung.
    Die Instandsetzung/Modernisierung umfasst die Erneuerung der Strangleitungen. Es sind 24 Stränge vorhanden. Diese Maßnahme beinhaltet die Erneuerung aller Sanitärobjekte und Armaturen, Fliesen- und Malerarbeiten in den Bädern, sowie eine Änderung der Warmwasserversorgung (bisher erfolgt diese über Gasdurchlauferhitzer). Die Schmutz- und Regenwasserrohre sind aus Asbestzementrohre. Die Vorschriften für die Demontage und Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind zu beachten.
    In den Bädern sind neue Handtuchheizkörper geplant. Im Keller sollen die Ventile der Heizungsstränge erneuert werden.
    Die Steigeleitungen für Elektro sind zu prüfen und werden voraussichtlich ebenfalls erneuert und verstärkt. Mit der Erneuerung der Bäder werden auch die Elektroanschlüsse in Küche und Bad, sowie die Wohnungsverteilung erneuert. Es ist geplant, die Gasherde gegen Ceranherde auszutauschen.
    Nach dem Rückbau der Gasdurchlauferhitzer sind Ausbesserungen (Schließen von Öffnungen) an der Fassade erforderlich.
    An den vorhandenen Holzfenstern ist der Außenanstrich zu erneuern und ggf. sind Reparaturen durchzuführen. Eventuell sind Malerarbeiten im Treppenhaus erforderlich.
    Die Aufzugsanlagen wurden 2015/2016 erneuert und sind in besonderer Weise zu schützen.
    Der Generalplaner soll Grundleistungen nach §§ 34 (Gebäude) und 56 (TGA) HOAI für die Leistungsphasen 1 – 9 erbringen. Dazu ist eine Bestandserfassung auf Grundlage von vorhandenen Bestandsunterlagen der Etagen und Wohnungen durchführen. Es ist eine Sanierungsempfehlung zur Warmwasserversorgung zu erarbeiten in Bezug auf den Rückbau der Gasdurchlauferhitzer und der Gasherde. Dazu ist eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen.
    Als besondere Leistungen ist ein Abfall- und Entsorgungskonzept durch den Generalplaner zu erstellen und zu organisieren.
    Der vorhandene Energieausweis ist zum Ende der Maßnahme neu zu erstellen.
    Die Bauausführung ist geplant für März bis November 2018. Die Sanierung eines Stranges sollte innerhalb von drei Wochen erfolgen.
    Adresse des Bauherren DE-12053 Berlin
    TED Dokumenten-Nr. 59644-2017

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2017/S 033-059644

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH
      Werbellinstraße 12
      Berlin
      12053
      Deutschland
      E-Mail: MThZbWtrW2BqXWFabWZfOGtsWVxsbWZcZFlmXCZcXQ==
      Fax: +49 3068926467
      NUTS-Code: DE3

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.stadtundland.de

      Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.berlin.de/Vergabeplattform/
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Andere: GmbH
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Generalplaner Strangsanierung Werbellinstr, Falkstr, Briesestr, in 12053.

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Die Stadt und Land beabsichtigt, in Berlin-Neukölln in der Wirtschaftseinheit (WE) 0301 eine Sanierung durchzuführen. Der zu sanierende Bereich umfasst die Adressen Werbellinstraße 69, 75, 77, 79, Falkstraße 18 und Briesestraße 72, 76 und 78.

      Die zu sanierenden 8 Häuser sind teilweise nebeneinander gereihte Hochhäuser, welche zwischen 1967 – 1970 in Massivbauweise errichtet wurden. Die Wohngebäude sind voll unterkellert. Die Gebäude sind in 5, 6, 7 und 8 Vollgeschossen gestaffelt angeordnet.

      In den Häusern Werbellinstraße 69, teilweise 77 und 79 gibt es im Erdgeschoss Ladenflächen.

      Zwischen der Werbellinstraße 79 und Briesestraße 78 ist ein Durchgang, welcher überbaut ist.

      In den Bädern bzw. in den Küchen sind Schächte aus Beton, in denen die Sanitären Steigleitungen verlaufen. Die Bäder sind gefliest. Die 137 Wohneinheiten sind bewohnt und in Nutzung.

      Die Instandsetzung/Modernisierung umfasst die Erneuerung der Strangleitungen. Es sind 24 Stränge vorhanden.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE30
      Hauptort der Ausführung:

       

      Werbellinstraße 69, 75, 77, 79, Falkstraße 18 und Briesestraße 72, 76 und 78, in 12053 Berlin.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Die Stadt und Land beabsichtigt, in Berlin-Neukölln in der Wirtschaftseinheit (WE) 0301 eine Sanierung durchzuführen. Der zu sanierende Bereich umfasst die Adressen Werbellinstraße 69, 75, 77, 79, Falkstraße 18 und Briesestraße 72, 76 und 78.

      Die zu sanierenden 8 Häuser sind teilweise nebeneinander gereihte Hochhäuser, welche zwischen 1967 – 1970 in Massivbauweise errichtet wurden. Die Wohngebäude sind voll unterkellert. Die Gebäude sind in 5, 6, 7und 8 Vollgeschossen gestaffelt angeordnet.

      In den Häusern Werbellinstraße 69, teilweise 77 und 79 gibt es im Erdgeschoss Ladenflächen.

      Zwischen der Werbellinstraße 79 und Briesestraße 78 ist ein Durchgang, welcher überbaut ist.

      In den Bädern bzw. in den Küchen sind Schächte aus Beton, in denen die Sanitären Steigleitungen verlaufen. Die Bäder sind gefliest. Die 137 Wohneinheiten sind bewohnt und in Nutzung.

      Die Instandsetzung/Modernisierung umfasst die Erneuerung der Strangleitungen. Es sind 24 Stränge vorhanden. Diese Maßnahme beinhaltet die Erneuerung aller Sanitärobjekte und Armaturen, Fliesen- und Malerarbeiten in den Bädern, sowie eine Änderung der Warmwasserversorgung (bisher erfolgt diese über Gasdurchlauferhitzer). Die Schmutz- und Regenwasserrohre sind aus Asbestzementrohre. Die Vorschriften für die Demontage und Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind zu beachten.

      In den Bädern sind neue Handtuchheizkörper geplant. Im Keller sollen die Ventile der Heizungsstränge erneuert werden.

      Die Steigeleitungen für Elektro sind zu prüfen und werden voraussichtlich ebenfalls erneuert und verstärkt. Mit der Erneuerung der Bäder werden auch die Elektroanschlüsse in Küche und Bad, sowie die Wohnungsverteilung erneuert. Es ist geplant, die Gasherde gegen Ceranherde auszutauschen.

      Nach dem Rückbau der Gasdurchlauferhitzer sind Ausbesserungen (Schließen von Öffnungen) an der Fassade erforderlich.

      An den vorhandenen Holzfenstern ist der Außenanstrich zu erneuern und ggf. sind Reparaturen durchzuführen. Eventuell sind Malerarbeiten im Treppenhaus erforderlich.

      Die Aufzugsanlagen wurden 2015/2016 erneuert und sind in besonderer Weise zu schützen.

      Der Generalplaner soll Grundleistungen nach §§ 34 (Gebäude) und 56 (TGA) HOAI für die Leistungsphasen 1 – 9 erbringen. Dazu ist eine Bestandserfassung auf Grundlage von vorhandenen Bestandsunterlagen der Etagen und Wohnungen durchführen. Es ist eine Sanierungsempfehlung zur Warmwasserversorgung zu erarbeiten in Bezug auf den Rückbau der Gasdurchlauferhitzer und der Gasherde. Dazu ist eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen.

      Als besondere Leistungen ist ein Abfall- und Entsorgungskonzept durch den Generalplaner zu erstellen und zu organisieren.

      Der vorhandene Energieausweis ist zum Ende der Maßnahme neu zu erstellen.

      Die Bauausführung ist geplant für März bis November 2018. Die Sanierung eines Stranges sollte innerhalb von drei Wochen erfolgen.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      Wert ohne MwSt.: 306 940.00 EUR
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 01/06/2017
      Ende: 31/12/2018
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
      Beschreibung der Verlängerungen:

       

      Die Verlängerung kann durch eine Bauzeitenverzögerung entstehen.

       

      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      Es ist vorgesehen, ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Dazu wird in der 1. Stufe eine Abschichtung anhand festgelegter Kriterien erfolgen. Die geplante Zulassung der Wirtschaftsteilnehmer im Verhandlungsverfahren wird damit auf drei bis maximal fünf festgelegt. Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in drei Stufen:

      1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen,

      2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen,

      3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.

      Sollte die Prüfung ergeben, das mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle (GF-SE) die maximal 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach folgenden Kriterien:

      Qualität der zusätzlich abgegebenen Referenzen:

      3 Punkte: eine Referenz zu Sanierungen und Umbauten von mind. 130 Wohnungen aus den letzten 3 Jahren (2014 – 2016). Bei den einzelnen Wohnobjekten muss nachweislich ein Bautyp aus den Jahren 1960 – 1990 benannt sein. Die Referenz muss die Demontage von Schadstoffen nach TRGS 519 beinhalten.

      Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen.

      2 Punkte: eine Referenz zu Sanierungen und Umbauten von mind. 100 Wohnungen aus den letzten 3 Jahren (2014 – 2016). Bei den einzelnen Wohnobjekten muss nachweislich ein Bautyp aus den Jahren 1960 – 1990 benannt sein. Die Referenz muss die Demontage von Schadstoffen nach TRGS 519 beinhalten.

      Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen.

      1 Punkte: eine Referenz zu Sanierungen und Umbauten von mind. 50 Wohnungen aus den letzten 3 Jahren (2014 – 2016). Bei den einzelnen Wohnobjekten muss nachweislich ein Bautyp aus den Jahren 1960 – 1990 benannt sein. Die Referenz muss die Demontage von Schadstoffen nach TRGS 519 beinhalten.

      Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen.

      Alle Bewerber können über die Mindestanforderung (siehe III.1.3 Nr.9) hinaus Referenzen abgeben und erhalten wie oben benannt dafür Punkte. Die besten drei bis fünf Bieter, ermittelt aus der Gesamtpunktzahl der abgegebenen Referenzen kommen in die 2. Runde.

      Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, über die 3 besten Bewerber hinaus weitere 2 Wirtschaftsteilnehmer zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn diese ebenfalls insgesamt gute bis sehr gute Referenzen nachgewiesen haben und eine Angebotsaufforderung im Interesse eines breiten Wettbewerbes sinnvoll erscheint. Ist zwischen gleichwertigen Referenzen eine Auswahl notwendig, entscheidet das Los.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

       

      Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist.

       

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      1. Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.

      2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.

      3. Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Bauvorlageberechtigung gemäß § 66 BauOBln. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.

      4. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Aus-schlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.

      5. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 23 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen.

      6. Eigenerklärung gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.

      Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.

      7. Erklärung gemäß § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauen-förderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären.

      Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      — Berufshaftpflichtversicherung

      Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 2 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.

      Form des Nachweises: Kopie der Versicherungspolice (diese nicht älter als 6 Monate) bzw. bau-vorhabenbezogene Zusage der Versicherung für den Fall der Beauftragung.

      Sonstige besondere Bedingungen/Erklärungen:

      — Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Muster Stadt und Land);

      — BVB Tariftreue und Mindestentlohnung (Muster Stadt und Land);

      — BVB Frauenförderung (Muster Stadt und Land);

      — Angaben Firma (Muster Stadt und Land);

      — Erklärung zu Bietergemeinschaften (Muster Stadt und Land);

      — Erklärung zu Nachunternehmer (Muster Stadt und Land);

      — ADV nebst Anlagen 1 und 2 (Muster Stadt und Land).

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      8. Nachweis über mindestens 6 Mitarbeiter (ing.-technisches Personal; auch freie Mitarbeiter sowie zusätzliche Mitarbeiter) Form des Nachweises: Eigenerklärung.

      Anzugeben sind in tabellarischer Form die berufliche Qualifikation der Mitarbeiter und (in vollendeten Jahren) die Berufserfahrung. Die Qualifikation ist nachzuweisen. Erwartet werden Mitarbeiter mit mehr als 3 Jahren Berufserfahrung.

      9. Mindestanforderung ist eine Referenz zur Sanierungen und Umbauten von mind. 130 Wohnungen aus den letzten 3 Jahren. Bei den einzelnen Wohnobjekten muss nachweislich ein Bautyp aus den Jahren 1960 – 1990 benannt sein. Die Referenz muss die Demontage von Schadstoffen nach TRGS 519 beinhalten.

      Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen.

      10. Da bereits bekannt ist, dass Asbestzementrohre vorhanden sind, welche ausgebaut werden sollen, muss der Generalplaner die Richtlinien der TRGS 519, sowie die GefStoffV kennen und kontrollieren. Diese Fachkunde/Kenntnis ist, mit z. B. Schulungen oder Zertifikaten, nachzuweisen.

      Sachkundig ist, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. In Abhängigkeit vom Aufgabengebiet kann es zum Erwerb der Sachkunde auch erforderlich sein, den Lehrgang mit einer erfolgreichen Prüfung abzuschließen. Sachkundig ist ferner, wer über eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte oder in dieser Verordnung als gleichwertig bestimmte Qualifikation verfügt.

      Der Planer kann hier auch ein sachkundiges Büro hinzuziehen.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

       

      Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Bauvorlageberechtigung gemäß § 66 BauOBln. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.

       

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 15/03/2017
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.2 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1) genannten Stelle eingeht.

      2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.

      Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.

      Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:

      1. ausgefülltes und unterschriebenes Bewerberbogen,

      2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,

      3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,

      4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,

      5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,

      6. Versicherungsnachweise.

      Die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet und mit beschrifteten Registern getrennt abzugeben. Der Antrag ist in kopierfähiger Form (ohne Prospekthüllen, Spiral- und Klebebindungen etc.) und gelocht einzureichen. Darüber hinaus ist eine virengeprüfte CD-ROM/DVD oder ein virengeprüfter USB-Stick beizufügen. Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.

      Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen.

      Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig und ist ungültig.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Berlin
      Martin-Luther-Str. 105
      Berlin
      10825
      Deutschland
      Telefon: +49 3090138316
      Fax: +49 3090137613
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Berlin
      Martin-Luther-Str. 105
      Berlin
      10825
      Deutschland
      Telefon: +49 3090138316
      Fax: +49 3090137613
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

      Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

      Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

      Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer des Landes Berlin
      Martin-Luther-Str. 105
      Berlin
      10825
      Deutschland
      Telefon: +49 3090138316
      Fax: +49 3090137613
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      13/02/2017
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 16.02.2017
Zuletzt aktualisiert 16.02.2017
Wettbewerbs-ID 2-256485 Status Kostenpflichtig
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