Die Stadt und Land beabsichtigt, in Berlin-Neukölln in der Wirtschaftseinheit (WE) 0301 eine Sanierung durchzuführen. Der zu sanierende Bereich umfasst die Adressen Werbellinstraße 69, 75, 77, 79, Falkstraße 18 und Briesestraße 72, 76 und 78.
Die zu sanierenden 8 Häuser sind teilweise nebeneinander gereihte Hochhäuser, welche zwischen 1967 – 1970 in Massivbauweise errichtet wurden. Die Wohngebäude sind voll unterkellert. Die Gebäude sind in 5, 6, 7und 8 Vollgeschossen gestaffelt angeordnet.
In den Häusern Werbellinstraße 69, teilweise 77 und 79 gibt es im Erdgeschoss Ladenflächen.
Zwischen der Werbellinstraße 79 und Briesestraße 78 ist ein Durchgang, welcher überbaut ist.
In den Bädern bzw. in den Küchen sind Schächte aus Beton, in denen die Sanitären Steigleitungen verlaufen. Die Bäder sind gefliest. Die 137 Wohneinheiten sind bewohnt und in Nutzung.
Die Instandsetzung/Modernisierung umfasst die Erneuerung der Strangleitungen. Es sind 24 Stränge vorhanden. Diese Maßnahme beinhaltet die Erneuerung aller Sanitärobjekte und Armaturen, Fliesen- und Malerarbeiten in den Bädern, sowie eine Änderung der Warmwasserversorgung (bisher erfolgt diese über Gasdurchlauferhitzer). Die Schmutz- und Regenwasserrohre sind aus Asbestzementrohre. Die Vorschriften für die Demontage und Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind zu beachten.
In den Bädern sind neue Handtuchheizkörper geplant. Im Keller sollen die Ventile der Heizungsstränge erneuert werden.
Die Steigeleitungen für Elektro sind zu prüfen und werden voraussichtlich ebenfalls erneuert und verstärkt. Mit der Erneuerung der Bäder werden auch die Elektroanschlüsse in Küche und Bad, sowie die Wohnungsverteilung erneuert. Es ist geplant, die Gasherde gegen Ceranherde auszutauschen.
Nach dem Rückbau der Gasdurchlauferhitzer sind Ausbesserungen (Schließen von Öffnungen) an der Fassade erforderlich.
An den vorhandenen Holzfenstern ist der Außenanstrich zu erneuern und ggf. sind Reparaturen durchzuführen. Eventuell sind Malerarbeiten im Treppenhaus erforderlich.
Die Aufzugsanlagen wurden 2015/2016 erneuert und sind in besonderer Weise zu schützen.
Der Generalplaner soll Grundleistungen nach §§ 34 (Gebäude) und 56 (TGA) HOAI für die Leistungsphasen 1 – 9 erbringen. Dazu ist eine Bestandserfassung auf Grundlage von vorhandenen Bestandsunterlagen der Etagen und Wohnungen durchführen. Es ist eine Sanierungsempfehlung zur Warmwasserversorgung zu erarbeiten in Bezug auf den Rückbau der Gasdurchlauferhitzer und der Gasherde. Dazu ist eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen.
Als besondere Leistungen ist ein Abfall- und Entsorgungskonzept durch den Generalplaner zu erstellen und zu organisieren.
Der vorhandene Energieausweis ist zum Ende der Maßnahme neu zu erstellen.
Die Bauausführung ist geplant für März bis November 2018. Die Sanierung eines Stranges sollte innerhalb von drei Wochen erfolgen.