Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Saarland, EÜ's Hilswiesen, Mandelbach, Schleifenteich, Planung.
Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI25516
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Saarland, EÜ's Hilswiesen, Mandelbach, Schleifenteich, Planung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und erff. eisenbahntechnische Ausrüstung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000
71322300
71322500
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Planung von den EÜ'en Hilswiesen, Mandelbach, Schleifenteich.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/05/2017
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Je nach Genehmigungsdauer ist es möglich, dass sich der Planungszeitraum erheblich verlängert.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungsphasen 3, 4, 6, 7 gemäß den Ausschreibungsunterlagen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die geforderten Nachweise/ Erklärungen sind sortiert, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2, u.s.w.). Die Auftraggeberin behält sich die Anwendung des Paragraphen 51 SektVO auch für Teilnahmeanträge vor.
— Als Anlage 1: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bzw. Zusammenarbeit mit anderen.
— Als Anlage 2: Nachweis der Berufszulassung und der Berufsausübungsberechtigung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
— Als Anlage 3: Nachweis über Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Bieterinnen ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
— Als Anlage 4: Der Teilnehmer hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Nr. (4) 1. und 2. oder/ und § 124 GWB, (1), Nrn. 1. bis 6. vorliegen.
— Als Anlage 5: Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wg. Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
— Als Anlage 6: Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers, dass ihm bekannt ist, dass eventuelle Unrichtigkeiten der Erklärungen/ Nachweise zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Siehe Angebotsunterlagen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Siehe Angebotsunterlagen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Es ist ein Gemeinschaftsmitglied zu bevollmächtigen, das die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber beim Abschluss und bei der Durchführung des Vertrags in vollem Umfang vertritt. Der Auftraggeber ist berechtigt, alle Zahlungen mit befreiender Wirkung gegenüber allen Gemeinschaftsmitgliedern an das bevollmächtigte Mitglied zu leisten.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/03/2017
Ortszeit: 12:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/03/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
— Erklärung, ob und wieweit er mit dem/ den folgenden von der Deutschen Bahn AG beauftragten Unternehmen Verbundenheit (gesellschaftlich verbunden im Sinne von Paragraph 18 AktG/ verwandtschaftlich) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht:
— DB International GmbH bzw. E&C GmbH.
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinausgehende Erklärungen/ Nachweise werden nicht akzeptiert.
Es handelt sich hier um ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Auf Grundlage der eingereichten Bewerbungen wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die ausgewählten Bewerber erhalten die Ausschreibungsunterlagen elektronisch zur Verfügung gestellt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/02/2017