III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Als Einzelnachweis vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
Im eigenen Büro, mit Partnern in Bietergemeinschaft oder mit Nachunternehmern sind auszuführen: Generalplanungsleistungen für folgende Objekt- und Fachplanungen:
— Objektplanung Gebäude Lph 3-9,
— Tragwerksplanung, Lph. 3 – 6,
— Planung Technische Ausrüstung (TA), Lph. 3 – 9,
— Erstellung von Beiträgen zur Baustellensicherheitsüberwachung in Anlehnung an die Baustellenverordnung.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— 3. Eigenerklärung zu § 4 Abs. 2 VOF (wirtschaftliche Zusammenarbeit/ Unabhängigkeit) und zu § 4 Abs. 6 und 9 VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Im jeweiligen Jahresdurchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre muss der Umsatz:
— im Bereich Generalplanung mindestens 150 000 / a,
— im Bereich Gebäude mindestens 150 000 / a,
— im Bereich TA- Planung mindestens 150 000 / a,
— im Bereich Tragwerksplanung mindestens 100 000 / a
betragen haben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen bzw. folgende Unterlagen vorzulegen:
Bewerbungsbogen Teil A
a) Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers/ der Bietergemeinschaft in den vergangenen 2 Jahren und aktuell,
hierzu zählen Büroinhaber + fest angestellte Mitarbeiter, die über eine abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH, Bachelor, Master) verfügen.
Der Bewerber darf die Anzahl der Beschäftigten des für den jeweiligen Leistungsbereich vorgesehenen Nachunternehmers hinzurechnen.
Mindestanforderungen
Es müssen
— im Bereich Generalplanung mindestens 2 Personen,
— im Bereich Gebäudeplanung mindestens 3 Personen,
— im Bereich Technische Ausrüstung mindestens 3 Personen,
— im Bereich Tragwerksplanung mindestens 2 Personen
im jeweiligen Jahresdurchschnitt der letzten 2 Jahre und aktuell beschäftigt sein / gewesen sein,
b) Vorstellung von 3 mit der Bauaufgabe vergleichbaren realisierten Referenzprojekten, insbesondere mit Angaben zu Ort, Art und Typ der Baumaßnahme, Auftraggeber, Umfang der erbrachten Leistungen, Bausumme und projektspezifische Besonderheiten.
Die Darstellung der Referenzprojekte, die eine Beurteilung gemäß den genannten Kriterien ermöglicht, ist auf jeweils ein DIN A3 Blatt, einseitig bedruckt, zu beschränken. Darüber hinaus gehende Unterlagen werden zur Beurteilung der Bewerbung nicht herangezogen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen bzw. folgende Unterlagen vorzulegen:
Bewerbungsbogen Teil A
a) Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers/ der Bietergemeinschaft in den vergangenen 2 Jahren und aktuell,
hierzu zählen Büroinhaber + fest angestellte Mitarbeiter, die über eine abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH, Bachelor, Master) verfügen.
Der Bewerber darf die Anzahl der Beschäftigten des für den jeweiligen Leistungsbereich vorgesehenen Nachunternehmers hinzurechnen.
Mindestanforderungen
Es müssen
— im Bereich Generalplanung mindestens 2 Personen,
— im Bereich Gebäudeplanung mindestens 3 Personen,
— im Bereich Technische Ausrüstung mindestens 3 Personen,
— im Bereich Tragwerksplanung mindestens 2 Personen
im jeweiligen Jahresdurchschnitt der letzten 2 Jahre und aktuell beschäftigt sein / gewesen sein,
b) Vorstellung von 3 mit der Bauaufgabe vergleichbaren realisierten Referenzprojekten, insbesondere mit Angaben zu Ort, Art und Typ der Baumaßnahme, Auftraggeber, Umfang der erbrachten Leistungen, Bausumme und projektspezifische Besonderheiten.
Die Darstellung der Referenzprojekte, die eine Beurteilung gemäß den genannten Kriterien ermöglicht, ist auf jeweils ein DIN A3 Blatt, einseitig bedruckt, zu beschränken. Darüber hinaus gehende Unterlagen werden zur Beurteilung der Bewerbung nicht herangezogen.
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/ Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder 2001/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechen-den Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/ oder juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
4. Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wollen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie vor Zuschlagserteilung durch eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
(§ 5 Abs. 6 VOF).