Neustrukturierung des Rathauses der Stadt Borken, Gebäudeteil C + E – Vergabe von Architektenleistungen Leistungsphase 3 nach HOAI
Das heutige Rathaus der Stadt Borken befindet sich an der nördlichen Peripherie der Innenstadt. An dieser Stelle befand sich bis zum 2. Weltkrieg das Landratsamt (Gebäudeteil B und D). Nach dem Krieg wurde das Gebäude um die heutigen Gebäudeteile A, C, und E erweitert und als Sitz des Kreises Borken genutzt. Mit Neubau des Kreishauses an der Burloer Straße ging das Gebäudeensemble in die Statische Nutzung über und beherbergt bis heute die Stadtverwaltung.
Die Stadt Borken beabsichtigt nun das bestehende Rathaus in den kommenden Jahren grundlegend neu zu strukturieren. Das bisherige Gebäudeensemble besteht aus fünf Gebäudeteilen A-E, die mit Ihrem Erscheinungsbild den Zeitgeist der unterschiedlichen Baujahre widerspiegeln. Entsprechend differenziert sind die Bauanforderungen an die jeweiligen Gebäudeteile zu betrachten.
Gebäudeteile A + B:
siehe separate Vergabeverfahren
Gebäudeteil C:
Der Gebäudeteil C wurde als funktionaler Zweckbau in den 1970er Jahren errichtet. Die Gebäudehülle wurde in 2012 bereits energetisch saniert. Die dreibündige Bürostruktur
soll in einigen Bereichen durch Wegnahme bzw. Neuschaffung von Trennwänden angepasst werden.
Gebäudeteil E:
Das Gebäude E wurde als Nachkriegsgebäude in den 1950er Jahren als freistehendes Verwaltungsgebäude in Anlehnung an das historische Landratsamt errichtet. Die Raumstruktur soll nicht grundlegend verändert werden. Im Rahmen der Neustrukturierung soll jedoch eine energetische Sanierung sowie eine barrierefreie Erschließung des Gebäudes realisiert werden.
Im Vorfeld der Auslobung wurde seitens der Verwaltung und unter Mitwirkung verschiedener Planer und Fachplaner ein Nutzungskonzept entwickelt, welches die spätere Raumzuordnung und baulichen Anforderungen an die jeweiligen Gebäudeteile definiert. Für eine weitergehende Fördermittelbeantragung und zur Vorbereitung eines Baubeschlusses ist die Ausarbeitung einer detaillierten Entwurfsplanung und Kostenberechnung nach DIN 276 erforderlich. Dieses soll für die jeweiligen Gebäudeteile in getrennten Beauftragungen nach jeweiliger Schwerpunktbildung erfolgen.
Die nun konkret für den Gebäudeteil C + E anstehenden Planungsleistungen der Leistungsphase 3 sollen bis Ende August 2017 erbracht werden. Im Falle eines positiven Baubeschlusses durch den Rat oder Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Borken wird die Weiterbeauftragung mit den Leistungsphasen 4-5 in Aussicht gestellt. Die Realisierung des Gesamtprojektes wird bis Ende 2020 angestrebt.
Angaben zu den anrechenbaren Kosten und weitere Vorgaben des Auslobers:
Die voraussichtlichen Baukosten wurden im Rahmen der Vorplanung ermittelt und betragen nach derzeitiger Kostenschätzung gem. DIN276 (Vorentwurfsplanung Stand April 2017)
Gebäudeteile C + E:
für die Kostengruppe 300: 324 000 EUR netto zzgl. MwSt.
für die Kostengruppe 400: 80 000 EUR netto zzgl. MwSt.
weitere Vorgaben:
Der Auslober ordnet die zu vergebende Planungsleistung der Honorarzone III gem. § 35 HOAI zu. Sollte der Anbieter zu einem anderen Ergebnis kommen, so ist dieses detailliert zu begründen. Dem Bieter obliegen weiter Annahmen wie Einstufung innerhalb der Honorarzone, Notwendigkeit und Höhe von Umbau- oder Modernisierungszuschlägen sowie Angaben zur ggf. geforderten Vergütung von Nebenkosten.