Mindestkriterien, die erfüllt werden müssen:
(1) Darstellung Unternehmensprofil (Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Zahl der Mitarbeitenden [Angaben der Beschäftigtenzahlen im Bereich Beleuchtungsplanung, IT-Bereich, Elektrik und Metallbau], Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassungen)
(2) Handelsregisterauszug oder vergleichbar (nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge)
(3) Handwerkskarte Elektrik und Metallbau, soweit verfügbar
(4) Versicherungsnachweis (Berufshaftpflicht bzw. Betriebshaftpflicht, nicht älter als 6 Monate, bezogen auf den Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge)
(5) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. dem Formular 521 EU (den Teilnahmeunterlagen beigefügt)
(6) Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (mindestens 400 000 EUR) sowie, sofern einschlägig, über den Umsatzanteil, der innerhalb dieses Zeitraums mit vergleichbaren Leistungen erzielt wurde.
(7) Referenzliste der wesentlichen innerhalb der letzten fünf Jahre (Abnahmezeitpunkt liegt nicht länger als 5 Jahre zurück, gerechnet vom Zeitpunkt des Schlusstermins für die Abgabe der Teilnahmeanträge) vom Unternehmen erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe
a. des Kunden,
b. des Leistungsorts,
c. der Leistungszeit
d. des Rechnungswerts,
e. sowie der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners.
Die Leistungen müssen abgeschlossen bzw. dort, wo eine Abnahme üblicherweise vereinbart wurde, förmlich abgenommen worden sein.
Es sind – darüber hinaus, unter Einhaltung der vorgenannten Mindestangaben und -bedingungen –drei Referenzen der letzten fünf Jahre zu belegen. Diese zu priorisierenden Referenzen werden im Falle der Erfüllung aller Mindestkriterien einer inhaltlichen Bewertung unterzogen.
Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Das bedeutet insbesondere, dass sie 1. sich mindestens zu einem größeren Teil auf den (z.B. städtischen) Außenbereich beziehen, 2. zumindest zum größeren Teil das Sujet „Winter und Weihnacht“ betreffen, 3. mindestens einen Rechnungswert i.H. v. 100.000,00 EUR brutto aufweisen, 4. im wesentlichen auf dem Einsatz von LEDTechnik beruhen, 5. und nicht schwerpunktmäßig im Boden verbaute Lichtelemente oder allgemeine Straßenbeleuchtung enthalten (diese sind hier nicht Gegenstand der Vergabe, weil die Pflasterung großflächig erst neu hergestellt wurde).