Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (der Angebotsvordruck (Formular 324 EU) kann vom Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden) vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die
Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung.
Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter – unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes – aufzufordern, diese
Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise (Formular 325 EU) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW – ww.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.
Auflistung der Unterlagen:
— Unterschriebene Eigenerklärungen Ausschlussgründe ( Der entsprechende Vordruck Formular 521 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die oben geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Einreichung des Angebotes vorlegen. (Der entsprechende Vordruck (Formular 531 EU) kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
Der Bieter hat mit seinem Angebot den von ihm ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck „Übersicht der beabsichtigten Nachunternehmerleistungen“ vorzulegen. Mit
Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistung/en in dem Vordruck anzugeben. Der/die Name/n und die Anschrift/en des/der Nachunternehmer/s sind dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens vor Erteilung des Zuschlages mitzuteilen. (Der
entsprechende Vordruck (Formular 532 EU) kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen des/der entsprechenden Nachunternehmer/s anzufordern.