— Angaben über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— Nachweis über die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.
— Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. §150, 150a der Gewerbeordnung, nicht älter als 3 Monate oder eine Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, die einen Ausschluss vom Vergabeverfahren begründen.
— Erklärung über die Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes gemäß §1 MiLoG.
— Erklärung über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus § 1 Tariftreue und Mindestentlohnung, § 5 Kontrolle, § 6 Sanktionen, § 8 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und § 9 Frauenförderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG).
— Die Erklärungen gemäß MiLoG, Tariftreue und Mindestlohn § 1 BerlAVG und FFV dienen nicht nur zur Eignungsprüfung, sondern werden Vertragsbestandteil.
— Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Versicherungssummen. Mindestsummen werden ggf. in den Besonderen Vertragsbedingungen genannt.
— Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. (Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie eine Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 EStG des zuständigen Finanzamtes, einer namhaften Krankenkasse und der branchenzuständigen Berufsgenossenschaft).
— Der Nachweis für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit kann durch einen Eintrag im ULV oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden.
Bieter aus anderen EU- oder Nicht EU-Staaten haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.