Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, Stand 2013, LPH 2-9, mit stufenweiser Beauftragung, für den Neubau der barrierefrei zu errichtenden Kindertagestätte Oskar-von-Miller-Straße, in der Stadt Neusäß.
Als Baufläche steht in der Gemarkung Neusäß das Flurstück 75/6 und daran westlich anschließend ein Teilstreifen der Flur 75/5 (bis zum Zaun des bestehenden Kindergartenfreibereichs) zur Verfügung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Falls ein Aufzug zur Ausführung kommt, soll auch dieser vom Architekten geplant werden (ALG Fördertechnik der techn. Ausrüstung).
Der Bauherr kann sich sowohl ein Gebäude, das überweigend in Massivbauweise, als auch eines, das überwiegend in Holzbauweise errichtet wird, vorstellen.
Der Bauherr kann sich sowohl rein erdgeschossige, als auch zweigeschossige Lösungsansätze vorstellen.
Der Bauherr wünscht ein Gebäude, das wirtschaftlich zu bauen und zu unterhalten ist.
Die Erschließung sollte von der Oskar-von-Miller-Straße erfolgen.
Die jetzt bestehende Wegebeziehung zwischen der Oskar-von-Miller-Straße und dem Erschließungsbereich des bestehenden Kindergartens soll erhalten werden. Das heißt aber nicht, dass der bestehende Weg unverändert übernommen werden muss.
Der vorhandene Grünbestand soll tendenziell erhalten und in die Planungen integriert werden. Er wird aber nicht als so hochwertig eingestuft, dass gute städtebauliche Ansätze nicht verfolgt werden sollen, nur weil dadurch einzelne Bäume zu entfernen wären.
Auch in mittlerer und ferner Zukunft ist eine weitere, über die hier gegenständliche Planung hinausgehende zusätzliche Bebauung des Grundstücks nicht geplant. Vielmehr wird angestrebt, dass die Planungsfläche zumindest in Ansätzen ihren parkähnlichen Charakter behält. Die Wirkung einer baulichen Massierung zusammen mit dem bestehenden Kindergarten wollte vermieden werden.
Für Kinderkrippe und Kindergarten sind getrennte Freispielbereiche einzuplanen.
Das Gebäude soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung, ergänzt durch die Zuwendungsrichtlinie FAZR, bzw. nach dem Sonderinvestitionsprogramm (Kinderbetreuungsfinanzierung) gefördert werden.
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang Oktober 2017 statt.
Auftragsvergabe ist voraussichtlich Ende November 2017, der Planungsbeginn direkt im Anschluss daran. Der weitere zeitliche Ablauf ist abhängig von den angestrebten Zuschussfreigaben. Der Auftraggeber wünscht sich eine möglichst zügige Abwicklung des Projektes.
Der Neubau der Kindertagestätte wird vom Auftraggeber in die Honorarzone III eingeordnet.
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs werden die Teilnehmer, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, zur Abgabe von Lösungsansätzen aufgefordert, um die Herangehensweise an die geforderte Aufgabenstellung ersichtlich zu machen.
Hierbei werden folgende Teilleistungen aus der LPH 2 erwartet:
— Lageplan 1:1000,
— Übersichtslan 1:500,
— Grundrisse, Schnitt und 1 Hauptfassade 1:200,
— Fassadenschnitt (beispielhafte Systemdarstellung) 1:50,
— Flächen- und Raumberechnungen,
— Erläuterungstext.
Anhand der Bewertung der Teilleistungen gemäß Simmendinger-Teilleistungstabelle auf Grundlage der HOAI wird diese Leistung mit 10 000 EUR brutto vergütet.
Die Tiefe der Ausarbeitung ist dem Honorar anzupassen.