1.Wettbewerbsphase:
— Qualität der städtebaulichen Konzeption,
— Einordnung des Neubaus / der Neubauten einschließlich der Bezugnahme auf den städtebaulichen Kontext und den denkmalgeschützten Bestand,
— Einhaltung der Grenzen des Wettbewerbsgebietes,
— Logik und Plausibilität der schematisch dargestellten Erschließungs- und Funktionskonzeption der Gesamtanlage in Bezug auf den gewählten Standort,
— Erfüllung der Flächenvorgaben.
2.Wettbewersphase:
— Qualität der städtebaulichen, freiraumplanerischen und architektonischen Konzeption:
— Entwurfsidee, Grad und Qualität der Durcharbeitung, Materialität und Oberflächen,
— Kombination und Verteilung der Nutzungen,
— Einbindung der denkmalgeschützten Bestandsgebäude,
— Einordnung des Neubaus / der Neubauten einschließlich der Bezugnahme auf den städtebaulichen Kontext und den denkmalgeschützten Bestand,
— Einhaltung der Grenzen des Wettbewerbsgebietes,
— Einhaltung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen,
— Einhaltung der denkmalrechtlichen Rahmenbedingungen,
— Wirtschaftlichkeit (Ermittlung eines Kostenrahmens über Kostenkennwerte durch die Vorprüfung).
Siehe auch Punkt 1.10 der Auslobung.