> Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Schweiz.
> Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in bzw. Stadtplaner/in berechtigt sind, sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Wer am Tag der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Jede/r Bewerber/in darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeiter/innen.
> Zulassungskriterien
Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden Bewerber/innen, die die Planung (mindestens Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 8) von mindestens einer inhaltlich und mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Gestaltung eines Straßenraums oder einer Platzfläche mit Aufenthaltsqualität im Stadt- bzw. Ortsbereich in den letzten 10 Jahren bereits erbracht und abgeschlossen haben.
Die Bewerbungen müssen der Stadt Lüdenscheid bis spätestens 4.1.2018, 12 Uhr vorliegen.
Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen erhalten die Bewerber/innen die Möglichkeit, unvollständige Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer gesetzten Frist von 6 Tagen (VgV § 56) nachzureichen.
Die Zulassung der Teilnehmer/innen erfolgt nach Überprüfung der geforderten Eignungskriterien. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber/innen, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer/innen am Wettbewerbsverfahren, werden die Teilnehmer/innen per Losentscheid unter Aufsicht eines Juristen/einer Juristin ermittelt.
> Bewerbungsunterlagen
Auf der Startseite der Homepage des Büros pesch partner architekten stadtplaner
www.pesch-partner.de
ist ein Bewerbungsformular mit Referenzbogen abrufbar, das von den Bewerbern auszufüllen ist. Insgesamt sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes abrufbares Bewerbungsformular
— Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (Kopie der Bescheinigung der Kammermitgliedschaft, bei aus-ländischen Bewerber/innen Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates)
— Kopie der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung
— Ausgefüllter Referenzbogen (Bestandteil des Bewerbungsformulars) und ein Blatt DIN A 4 mit der Darstellung einer Referenz über Abbildungen
Die Bewerbungen sind nur mit Originalunterschrift gültig. Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Originalunterschriften sowie die Nachweise von allen Mitgliedern beizufügen.
Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.
Fragen zum Bewerbungsverfahren können an das betreuende Büro pp a|s pesch partner architekten stadtplaner schriftlich per E-Mail an: MjE4YVFWT2NTYC5eU2FRVhteT2BiXFNgHFJT
gerichtet werden. Alle im Laufe der Bewerbungszeit eingehenden Fragen und deren Beantwortung sind abrufbar über die Homepage des Büros: www.pesch-partner.de