Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ermittlung von Grundlagen für eine das Energiesystem umfassende Abwägung der Grundentscheidung: Energiebedarf senken gegenüber Erhaltung/Schaffung von Versorgungskapazitäten für die Bedarfsdeckung.
Referenznummer der Bekanntmachung: Referat 114 / Projekt BfEE 07/2017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71314000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Grünbuch Energieeffizienz sieht vor, die strategischen Herausforderungen für die Energieeffizienzpolitik über den Zeitraum 2020 hinaus insbesondere mit Blick auf die angestrebte Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 zu analysieren. Dazu ist im Grünbuch Energieeffizienz als eines von fünf Schwerpunktthemen „Efficiency First“ genannt. Efficiency First wird dabei als strategisches Planungs- und Organisationsprinzip verstanden, das bei der Anwendung auf das Energiesystem dafür sorgt, dass die Dimensionierung des Systems vorrangig von der Nachfrageseite bestimmt wird.
Um das Prinzip „Efficiency First“ anwenden zu können, muss geklärt werden, wie Grundlagen für eine das Energiesystem umfassende Abwägung der Grundentscheidung „Energiebedarf senken“ gegenüber Kapazitäten für die Bedarfsdeckung erhalten/schaffen aussehen können. Das Forschungsvorhaben soll Antworten zu dieser Fragestellung und zur weiteren Konkretisierung und Umsetzung des Efficiency First-Prinzips erarbeiten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Um diese Grundentscheidung unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten durchführen zu können, bedarf es der Entwicklung und Erprobung einer Methodik. Im weiteren Projektverlauf ist die ausgestaltete Methodik auf eine potentielle Anwendbarkeit innerhalb einer integrierten Fördersystematik für Energieeffizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien zu untersuchen und zu bewerten. Zur Umsetzung des Projekts sind seitens des Auftragnehmers die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen zu erbringen.
Im AP1 analysiert und vergleicht der Auftragnehmer drei vorhandene Ansätzen zur ökonomischen Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen und dem Ausbau/Erhalt von Erzeugungskapazitäten aus dem Ausland (z.B. Dänemark, US-Bundestaat Kalifornien) hinsichtlich des Vorgehens und der Wirkung auf Grundlage einer Literaturstudie.
Im AP 2 ist für die Energieträger Strom und Wärme unter den energiepolitischen Rahmenbedingungen Deutschlands eine Methodik zu entwickeln mit der einerseits der Wert von Energieeinsparungen durch Effizienzmaßnahmen und andererseits der Wert von (regenerativ) erzeugter Energie für das Energiesystem als Ganzes bemessen werden kann. Damit muss die Grundlage für eine ökonomische Abwägung zwischen angebots- und nachfrageseitigen Maßnahmen ermöglicht werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit die Wertermittlung räumlich und/oder zeitlich differenziert werden kann.
Im AP3 ist die entwickelte Methodik anhand von zwölf Technologien/ Maßnahmen zu testen, wobei konkrete Kennzahlen erarbeitet werden sollen. Hierzu schlägt der Auftragnehmer jeweils sechs Technologien für die Sektoren Strom und Wärme vor, von denen jeweils drei Technologien die Angebotsseite und drei Technologien die Nachfrageseite repräsentieren.
In AP 4 müssen Bedingungen eines integrierten Modells zur Ausschreibung von Energieeffizienzmaßnahmen/ Energieverbrauchsminderung und zur Förderung Erneuerbarer Energien untersucht werden. Es ist zu untersuchen, ob ein integriertes Fördermodell dazu beitragen kann, das länger bestehende Ungleichgewicht zu Lasten der Einsparung von Energie aufzulösen und eingesparte und erzeugte Energie gleich zu behandeln. Die Stärkung der Energieeffizienz-Politik soll dabei nicht gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien ausgespielt werden und vice versa.
Das AP5 dient der weiteren (kurzfristigen) fachlichen Unterstützung des Auftraggebers bei auf-tretenden weiteren Forschungsfragen zu diesem Vorhaben nahestehenden Themen des Energieeffizienzbereichs. Hierfür erarbeitet der Auftragnehmer (in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber) 5 Kurzexpertisen im Umfang von je max. 15 Seiten.
Im Hinblick auf die thematisierten Forschungsfragen dieses F&E-Vorhabens sind Experteninterviews sowie drei Stakeholderworkshops durchzuführen und auszuwerten.
Zur inhaltlichen Begleitung und Projektkoordination ist außerdem für jedes Arbeitspaket ein Arbeitstreffen einzuplanen. Hinzu kommen ein Kick-off Meeting sowie ein Arbeitstreffen zur Abstimmung des Abschlussberichts und einer Kurzzusammenfassung. Es ergeben sich somit sieben (halbtägige) Arbeitstreffen.
Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sind einerseits als wissenschaftlicher Artikel in einer für die Energiewirtschaft relevanten Fachpublikation zu veröffentlichen und andererseits im Rahmen einer Sitzung der Plattform Energieeffizienz vor Fachpublikum öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.
Der geplante Zeitraum für das Projekt umfasst 24 Monate.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind dabei an den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:
— Ausreichende Erfahrungen im Bereich Energieeffizienz
(Hierfür bedarf es der Erstellung von mind. drei wissenschaftlichen Studien)
— Ausreichende Erfahrungen im Bereich Erneuerbarer Energien und Energieversorgung
(Hierfür bedarf es der Erstellung von mind. drei wissenschaftlichen Studien)
— Ausreichende Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Studien für den politischen Raum im Bereich Energieeffizienz
(Hierfür bedarf es der Erstellung von mind. drei wissenschaftlichen Studien)
— Ausreichende Erfahrungen in der modellbasierten Analyse und Szenarienentwicklung anhand des Energiesystems
Als Beleg der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit An-gabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
Hinweis: Es werden auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/06/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/06/2017
Ortszeit: 10:30
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2017