1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen
Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht
zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download
zur Verfügung auf http://vergabe.assmanngruppe.com/auslobungShow.php?vf=125. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und
Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift
„Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Vergabe Technische Ausrüstung Uniklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum
GmbH“ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. I.3) genannten Stelle zur Abgabe
der Teilnahmeanträge (assmann GmbH, Dortmund) einzureichen.Bewerbungen, die verspätet oder
nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen
Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur
Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur
Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung
des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung,
dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin
rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes
NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge hat der Bestbieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben:
a) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW),
b) Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kontrolle der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen und Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen,
e) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beachtung von Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs
einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als vier geeignete Bewerber/
Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt
veröffentlichte Text maßgeblich.