Entscheidung |
21.11.2017
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Kultur-, Veranstaltungsgebäude / Sport und Freizeit |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Land Berlin, Berlin (DE) |
Betreuer | Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin (DE), Düsseldorf (DE) |
Aufgabe |
Der Bezirk Mitte von Berlin, Amt für Jugend, Familie und Bürgerdienste, plant die bestehende Jugendfreizeiteinrichtung auf dem Grundstück Edinburger Straße 55 in 13349 Berlin durch einen Neubau zu ersetzen. Das 5-geschossige Bestandsgebäude weist neben Defiziten im Bereich Barrierefreiheit, Energieeffizienz (Gebäudehülle / haustechnische Anlagen) und Funktionalität (Nutzbarkeit) auch zahlreiche schadstoffbelastete Baustoffe/Bauteile auf, die im Rahmen der Baumaßnahmen fachgerecht entsorgt werden müssen.
Der Neubau muss den Anforderungen der Mehrfachnutzung – Jugendeinrichtung, Jugendberatungshaus sowie Vereinssportnutzung (u.a. Umkleideräume, Wasch-/Duschbereiche) - gerecht werden. Die Räume müssen durchgängig barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (siehe Ziffer II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. |
Leistungsumfang | Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen im Einzelnen: (1) Baufeldfreimachung: Rückbau Bestandsgebäude unter Berücksichtigung schadstoffbelasteter Bauteile; (2) Neubau einer Jugendfreizeiteinrichtung mit geschossweiser Aufteilung spezifischer Nutzungen entsprechend Bedarfsprogramm: a.) allgemeine Nutzung, u. a. mit Multifunktionssaal und Multifunktionsraum, Café, Lager; b.) andienende Räume zur Sportvereinsnutzung (u. a. Umkleiden, Wasch-/Duschbereiche, Platzwart- und Erste-Hilfe-Raum); c.) Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung (KJFE), u. a. mit flexibel nutzbarem Zentralraum, Lehrküche und Multifunktionsräumen; d.) Mädchentreff, u. a. mit Multifunktionsräumen, Lehrküche; e.) Jugendberatung (JBH), u.a. mit Beratungsräumen, Multifunktionsraum und Teeküche. (3) Gestaltung / Wiederherstellung der durch die Baumaßnahmen zerstörten Freiflächen. Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültiger EnEV und EEWärmeG erfolgen. Die beabsichtigten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Gemeinschaftsstätte (Einrichtung für offene Jugendarbeit); 2. Art der Baumaßnahme: Abriss und Neubau; 3. Größenordnung Neubau (BGF): rd. 1 800 m²; 4. geschätzte Bauwerkskosten Neubau (Summe Kostengruppe 300- 400 nach DIN 276/Kostenstand 2016): rd. 2 760 000 EUR brutto (davon KGr 300: rd. 2,19 Mio. EUR). Die beabsichtigte Beauftragung umfasst die Objektplanungsleistungen gem. HOAI §34 in Verbindung mit Anlage 10 für die eingangs skizzierten Maßnahmen: Grundleistungen Leistungsphase 1 teilweise, sowie LPh 2 bis 9; die prozentuale Bewertung der (Grund-) Leistungen ist teilweise abweichend von den Vorgaben der HOAI. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Bauherr Teilleistungen übernimmt und/ oder an Leistungen mitwirkt (LPh 7). Daneben werden ausgewählte Besondere Leistungen vergeben (s. Vertragsentwurf, Anlage zu §6 des Vertrags; s. außerdem Ziff. II.2.11 Optionen). Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung sind auch alle erforderlichen Planungsleistungen für den Rückbau inkl. Schadstoffbeseitigung sowie Überwachung der Entsorgungs- und Verwertungsabwicklung. Die geschätzten Kosten in KGr 200 betragen rd. 260 000 EUR brutto. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen ein architektonisch ansprechendes Gebäude sowie technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourceschonenden Betrieb ermöglichen. Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): Bedarfsprogramm (Verf.: Kaminski Architekten, Berlin 12/2016); Vertragsentwurf inkl. Anlage zu § 6 (Spezifische Leistungspflichten) und Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB). Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 10/2017; 2. Baudurchführung (Abriss und Neubau): 2020 bis 2021; 3. Projektabschluss: im Nachgang. |
Adresse des Bauherren | DE-10551 Berlin |
TED Dokumenten-Nr. | 231715-2017 |
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Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2017/S 115-231715
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/ba-mitte/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.planungskultur.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/ba-mitte/
Abschnitt II: Gegenstand
Abriss und Neubau Jugendfreizeiteinrichtung Edinburger Straße 55, 13349 Berlin: Objektplanungsleistungen gem. HOAI 2013 §34
Der Bezirk Mitte von Berlin, Amt für Jugend, Familie und Bürgerdienste, plant die bestehende Jugendfreizeiteinrichtung auf dem Grundstück Edinburger Straße 55 in 13349 Berlin durch einen Neubau zu ersetzen. Das 5-geschossige Bestandsgebäude weist neben Defiziten im Bereich Barrierefreiheit, Energieeffizienz (Gebäudehülle / haustechnische Anlagen) und Funktionalität (Nutzbarkeit) auch zahlreiche schadstoffbelastete Baustoffe/Bauteile auf, die im Rahmen der Baumaßnahmen fachgerecht entsorgt werden müssen.
Der Neubau muss den Anforderungen der Mehrfachnutzung – Jugendeinrichtung, Jugendberatungshaus sowie Vereinssportnutzung (u.a. Umkleideräume, Wasch-/Duschbereiche) - gerecht werden. Die Räume müssen durchgängig barrierefrei zugänglich und nutzbar sein.
Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (siehe Ziffer II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Berlin, Deutschland
Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen im Einzelnen:
(1) Baufeldfreimachung: Rückbau Bestandsgebäude unter Berücksichtigung schadstoffbelasteter Bauteile;
(2) Neubau einer Jugendfreizeiteinrichtung mit geschossweiser Aufteilung spezifischer Nutzungen entsprechend Bedarfsprogramm:
a.) allgemeine Nutzung, u. a. mit Multifunktionssaal und Multifunktionsraum, Café, Lager;
b.) andienende Räume zur Sportvereinsnutzung (u. a. Umkleiden, Wasch-/Duschbereiche, Platzwart- und Erste-Hilfe-Raum);
c.) Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung (KJFE), u. a. mit flexibel nutzbarem Zentralraum, Lehrküche und Multifunktionsräumen;
d.) Mädchentreff, u. a. mit Multifunktionsräumen, Lehrküche;
e.) Jugendberatung (JBH), u.a. mit Beratungsräumen, Multifunktionsraum und Teeküche.
(3) Gestaltung / Wiederherstellung der durch die Baumaßnahmen zerstörten Freiflächen.
Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültiger EnEV und EEWärmeG erfolgen.
Die beabsichtigten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Gemeinschaftsstätte (Einrichtung für offene Jugendarbeit); 2. Art der Baumaßnahme: Abriss und Neubau; 3. Größenordnung Neubau (BGF): rd. 1 800 m²; 4. geschätzte Bauwerkskosten Neubau (Summe Kostengruppe 300- 400 nach DIN 276/Kostenstand 2016): rd. 2 760 000 EUR brutto (davon KGr 300: rd. 2,19 Mio. EUR).
Die beabsichtigte Beauftragung umfasst die Objektplanungsleistungen gem. HOAI §34 in Verbindung mit Anlage 10 für die eingangs skizzierten Maßnahmen: Grundleistungen Leistungsphase 1 teilweise, sowie LPh 2 bis 9; die prozentuale Bewertung der (Grund-) Leistungen ist teilweise abweichend von den Vorgaben der HOAI. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Bauherr Teilleistungen übernimmt und/ oder an Leistungen mitwirkt (LPh 7). Daneben werden ausgewählte Besondere Leistungen vergeben (s. Vertragsentwurf, Anlage zu §6 des Vertrags; s. außerdem Ziff. II.2.11 Optionen).
Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung sind auch alle erforderlichen Planungsleistungen für den Rückbau inkl. Schadstoffbeseitigung sowie Überwachung der Entsorgungs- und Verwertungsabwicklung. Die geschätzten Kosten in KGr 200 betragen rd. 260 000 EUR brutto.
Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen ein architektonisch ansprechendes Gebäude sowie technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourceschonenden Betrieb ermöglichen.
Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): Bedarfsprogramm (Verf.: Kaminski Architekten, Berlin 12/2016); Vertragsentwurf inkl. Anlage zu § 6 (Spezifische Leistungspflichten) und Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB). Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 10/2017; 2. Baudurchführung (Abriss und Neubau): 2020 bis 2021; 3. Projektabschluss: im Nachgang.
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 530 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 100 Punkte; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 430 Punkte). Detaillierte Angaben zur Bewertung können dem Anhang zum Teilnahmeantrag entnommen werden.
(3) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphase 1 (teilweise) bis 2 gem. HOAI 2013 §34 zu beauftragen (Stufe 1). Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit.
(2) Optional werden ggf. weitere Besondere Leistungen beauftragt.
Die unter Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 2) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen;
c) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
e) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Punkt 6) gemäß Ziffer III.2.1.
f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Pkt. 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV sowie Erklärungen bzgl. wirtschaftlicher Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gem. §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen (Formblatt). Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- mit einer Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz und zum Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten).
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2). Die Versicherungssumme muss jährlich mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
Keine
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 4.2) der in den letzten 3 Jahren (2016, 2015, 2014) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI 2013 §34 mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden gesamt und mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche gegebenenfalls durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1) für das Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 sind genau 2 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land/Auftraggeber;
- Bei Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmern: Auftragnehmer (Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers);
- Datum der Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber);
- Bauwerkskosten (Summe KGr 300- 400 nach DIN 276 Neu) netto;
- Bruttogrundfläche BGF;
- Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2013 §34;
- Schwierigkeitsgrad (Honorarzone im Sinne HOAI 2013 §35);
- Art der Baumaßnahme (Neubau und/oder Erweiterungsbau i.S. HOAI §2 / Andere).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem Angaben zu folgenden Leistungen/Projektmerkmalen zu tätigen (sofern zutreffend): Einrichtung für Kinder-/Jugendarbeit bzw. Schule. Es geht max. ein Projekt in die Wertung ein.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2 DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Mitarbeiterreferenzen (auch von Büroinhabern als vormalige Mitarbeiter anderer Büros) sind nicht zugelassen.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
1. Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 mit Berufserfahrung größer/gleich 3 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer /gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
2. Referenzen: Mindestanforderung, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Gewertet werden nur Referenzprojekte (genau 2), die folgende Bedingungen erfüllen: Bauwerkskosten (Summe KGr 300 und 400 nach DIN 276) größer/gleich 800 000 EUR netto je Projekt, Fertigstellung Leistungsphase 8 i. S. HOAI §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) in den letzten 6 Jahren (im Zeitraum 6/2011 bis 05/2017).
Für die 2 Referenzprojekte, die vorgenannte Bedingungen erfüllen, gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
a.) mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung „Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103“;
b.) mindestens ein Referenzprojekt mit Zuordnung Neubau- und/oder Erweiterungsbau im Sinne HOAI 2013 §2;
c.) mindestens ein Referenzprojekt mit Bauwerkskosten (Summe KGr 300 und 400 nach DIN 276 größer/gleich 1,6 Millionen Euro netto;
d.) mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne HOAI 2013 §34 durchgängig erbracht wurden;
e.) mindestens ein Referenzprojekt mit Honorarzone im Sinne HOAI 2013 §35 größer/gleich 3.
Alle Mindestanforderungen müssen in den beiden in Abschnitt 5.2 des Teilnahmeantrags darzustellenden Referenzprojekten erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
VgV §75 (1-3) in Verbindung mit VgV §44: Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied je Leistungsbereich die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
(1) Die örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Erfordernis; die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
(2) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(3) Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin sowie ergänzende Vorschriften und Regeln (s.a. Vertragsentwurf).
(4) Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
(5) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (2013): Festlegungen des AG: Objektplanung Gebäude/Innenräume HOAI §35: Honorarzone III Mindestsatz.
(6) Vertrag inkl. Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärungen des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben und bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen; der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Teilnahmeantrag. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Ziffer IV.2.2 ist ein Papierexemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Jugendfreizeiteinrichtung Edinburger Straße 55 – VgV Objektplanung - Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblättern [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1, Zuschlagskriterien sowie die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(3) Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage - unter der Projektbezeichnung „Jugendfreizeiteinrichtung Edinburger Straße 55 – VgV Objektplanung - Rückfragen“ per E-Mail an die in Ziff. I.3 genannten Adresse (MTN3ZmpqYm89bWlea3JrZHBocmlxcm8rYWI=) erhältlich. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet (s. o.) kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
(4) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal 270 Punkte erreicht werden. Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 – niedrigster Preis).
Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Internet-Adresse:http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Ausschreibung veröffentlicht | 19.06.2017 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 17.01.2018 | ||
Zuletzt aktualisiert | 30.11.2020 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-268731 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 553 |
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