Das Karolinengymnasium und das PIH sollen auf der Grundlage eines vorgegebenen Raumprogramms und der bisher von einem Architekturbüro erstellten Planungsergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 4 nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume), sowie von Fachingenieurbüros erstellten Planungsergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 4 nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) sowie der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung) um einen gemeinsamen Neubau (BGF = ca. 3 732 m2) im Grenzbereich der beiden Schulgrundstücke erweitert werden. Der Gebäudebestand ist an eine Nahwärmeversorgung angebunden. An diese soll auch das neue Gebäude angebunden werden. Nach den Ergebnissen der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung soll der Neubau als dreigeschossiges Gebäude (alle Geschosse oberirdisch) mit einem Innenhof in dem Geländebereich des derzeitigen Standorts des älteren Pavillonbereichs des PIH neben dem Neubau (Baujahr 2007) realisiert werden. In dem neuen Gebäude sind allgemeine Unterrichtsräume, Räume für Lehrküchen, Mehrzweckräume, Verwaltungsräume, Räume für Physik, Chemie und Biologie, Aufenthaltsräume für Schüler und Lehrer, Eltern- und Arztzimmer, Lager- und Technikräume sowie zugehörige Sanitäranlagen zu realisieren.
Die Aufgabenstellung besteht nun darin, auf der Grundlage der bisher erstellten Planungsunterlagen, die noch erforderlichen Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung) für die Planung und die bauliche Umsetzung der Anlagengruppen 1 bis 3 sowie 7 und 8 gemäß § 53 (2) HOAI des neuen Schulgebäudes durchzuführen. Der Umfang der zu planenden Gesamtmaßnahme umfasst die technische Ausrüstung des neuen Schulgebäudes sowie den Einbau der Technischen Anlagen in Außenanlagen zur Herstellung des Anschlusses der Ver- und Entsorgungsanlagen (Schächte, Schmutz-/Regenwasser-, Trinkwasser-, Nahwärmeleitungen) des Neubaus an den Bestand. Insofern bilden die Grenzen der Aufgabenstellung die zukünftigen Gebäudeaußenkanten des Neubaus sowie der Verlauf der Ver- und Entsorgungsleitungen zum Anschluss der Medien der Anlagengruppen 1 und 2 an den jeweiligen Bestand. Das Ergebnis der Entwurfsplanung ist aus der Datei „B-05-01 Anlagenbeschreibung“ und das Ergebnis der Kostenberechnung ist aus der Datei „B-05-09 DIN 276 – Zusammenstellung“ sowie der Datei „B-05-10 DIN276“ ersichtlich, die in der Datei B-05 der Vergabeunterunterlagen enthalten sind, die folgende Anlagengruppen beinhaltet:
Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
bestehend aus:
— Abwasseranlagen,
— Wasseranlagen.
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen,
bestehend aus:
— Wärmeverteilnetze,
— Raumheizflächen.
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen,
bestehend aus:
— Lüftungsanlagen.
Anlagengruppe 7: Nutzungsspezifische Anlagen,
bestehend aus:
— Medienversorgungsanlagen für die Versorgung der Labormöbel der naturwissenschaftlichen
Räume mit technischem Gas.
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation,
bestehend aus:
— Automationssysteme.
Die detailliertere Beschreibung der Aufgabenstellung, des Leistungsumfangs und der Vertragsbedingungen ergeben sich aus der Datei B-00, B-02, B-03 und B-04 der Vergabeunterlagen, die unter der in der Ziffer I.3) genannten URL des Auftraggebers zum Download zur Verfügung gestellt werden.