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  • DE-69115 Heidelberg
  • 22.08.2017
  • Ausschreibung
  • (ID 2-272745)

Großsporthalle Heidelberg


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Bewerbungsschluss 22.08.2017, 11:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Gebäudetyp Sport und Freizeit
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen / Bauleitung, Objektüberwachung / Generalplanerleistung / Technische Ausrüstung / Bauleistung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Bau- und Servicegesellschaft mbH Heidelberg, Heidelberg (DE)
    Aufgabe
    Planung und Bau einer multifunktional nutzbaren Sporthalle für 5 000 Zuschauer, ca. 8 300 m² Außenanlagen, auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung.
    Adresse des Bauherren DE-69115 Heidelberg
    TED Dokumenten-Nr. 284691-2017

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Heidelberg: Bau von Sporthallen

      2017/S 139-284691

      Auftragsbekanntmachung

      Bauauftrag

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Bau- und Servicegesellschaft mbH Heidelberg
      Bergheimer Straße 109
      Heidelberg
      69115
      Deutschland
      Telefon: +49 622153050
      E-Mail: 
      MjE1Wl9XYDFYWFkeWVZaVVZdU1ZjWB9VVg==
      Fax: +49 62215305111
      NUTS-Code: DE125

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.ggh-heidelberg.de

      Adresse des Beschafferprofils: www.auftragsboerse.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15d4f84d339-2c94a28ce59d9ed4
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.auftragsboerse.de
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: www.auftragsboerse.de
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Andere: kommunales Tochterunternehmen
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Großsporthalle Heidelberg.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: 6-22790
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      45212225
      II.1.3)Art des Auftrags
      Bauauftrag
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Planung und Bau einer multifunktional nutzbaren Sporthalle für 5 000 Zuschauer, ca. 8 300 m² Außenanlagen, auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      Wert ohne MwSt.: 22 000 000.00 EUR
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE125
      Hauptort der Ausführung:

       

      69124 Heidelberg.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Planung und Bau einer multifunktional nutzbaren Sporthalle für 5 000 Zuschauer, ca. 8 300 m² Außenanlagen, auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      Wert ohne MwSt.: 22 000 000.00 EUR
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 20
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 6
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:

      1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.

      2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit erfüllt.

      3. Stufe: Sollten mehr Bewerber die formellen Nachweise und die Mindestanforderungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit erfüllen als 6, so wird gemäß nachfolgendem Schema eine Rangfolge erstellt. Aufgefordert werden die ersten 6 Bewerber in dieser Rangfolge. Sofern zwei Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, werden diese in alphabetischer Reihenfolge gesetzt. Falls zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl an 6 gesetzt werden, werden beide Bewerber berücksichtigt und in diesem Fall 7 Bewerber eingeladen.

      Punkteschema zur Bewertung Referenzprojekte einschl. Mindestreferenzen.

      Bewerber Referenzen Sporthalle: Referenzen Auftragswert 5 000 000 bis 10 000 000 EUR: 4 Punkte, Referenzen Auftragswert 10 000 001 bis 20 000 000 EUR: 8 Punkte, Referenzen Auftragswert ab 20 000 001 EUR: 10 Punkte.

      Bewerber Referenzen Außenanlagen: Auftragswert ab 300 000 bis 500 000: 1 Punkt, Auftragswert 500 001 bis 1 000 000 EUR: 2 Punkte, Auftragswert ab 1 000 001 EUR: 2,5 Punkte.

      Architekt: Referenzen Baukosten 5 000 000 bis 10 000 000 EUR (KG 200-700 netto): 4 Punkt, Referenzen Baukosten ab 10 000 001 EUR (KG 200-700 netto): 8 Punkte. Referenzen mit Leistungsumfang einschl. HOAI Phase V: 2 Zusatzpunkte pro Referenz. -

      TGA-Planer: Referenzen Sporthalle Baukosten 3 000 000 bis 5 000 000 EUR (KG 400 netto): 2 Punkte, Referenzen Sporthalle Baukosten 5.000.001 bis 8.000.000 EUR (KG 400 netto): 4 Punkte,Referenzen Sporthalle Baukosten ab 8.000.001 EUR (KG 400 netto): 5 Punkte. Weiterhin: Referenzen Klimaneutrales Gebäude (gebäudetypunabhängig) Baukosten ab 3.000.000 EUR (KG 400 netto): Zusatzpunkt 1 Punkt pro Referenz.

      Außenanlagenplaner: Baukosten 300 000 bis 500 000 EUR: 1 Punkt, Baukosten ab 500 001 EUR: 2 Punkte mit Leistungsumfang einschl. HOAI Phase V: 0,5 Zusatzpunkte.

      Sonstiges: Referenzen werden nur dann für die Bewerberauswahl verwendet, wenn der Bewerber folgende Angaben macht: – Nennung und Beschreibung eines Referenzprojektes auf maximal zwei DIN-A4-Seiten unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und Telefonnummer, – Hauptsportart (für Referenz Sporthalle), – Ort und Dauer der Verwirklichung, – Zeitpunkt der (geplanten) Fertigstellung, – Sitz- und Stehplatzanzahl, – Auftragswert.

      Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die fertiggestellt oder im Bau befindlich sind. Der benannte Ansprechpartner sollte die deutsche oder englische Sprache beherrschen. Für die Teilnahmeanträge muss zwingend der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen verwendet werden.

      Für die Auswahl werden jeweils nur die drei besten Referenzen eines Bewerbers jeweils für „Sporthalle“, „Architekt“, „TGA-Planer“ und „Außenanlagenplaner“ berücksichtigt. Der Bewerber hat dafür für seine Referenzen eine Reihenfolge anzugeben; andernfalls wird der Auftraggeber eine Reihenfolge festlegen.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      1.)

      a)

      Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

      b.) Ist ein Unternehmen – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe – an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleiheeinbezogen ist, führen.

      c.) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem z. B. einschlägige Verpflichtungserklärungen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auch für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Anforderungen an die Eignung nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann der Auftraggeber verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.

      Vorstehende Ausführungen unter III.1.1. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.

      2.

      Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:

      Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:

      (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;

      (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;

      (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).

      3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

      Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:

      — Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      (1) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens 5 000 000 EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. Die Deckungssumme muss mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.

      Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

      (2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

      (3) Vorlage der geprüften Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Soweit ein Bewerber über keine geprüften Jahresabschlüsse verfügt oder deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und der Bewerber sie daher nicht vorlegen will, sind andere geeignete Nachweise (z. B.Steuerbilanzen oder sonstige geeignete Unterlagen vorzulegen.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      „Umsatz des Unternehmens“: Von den Bewerbern ist ein durchschnittlicher Netto-Jahresgesamtumsatz (Planung und Bau) von mindestens 40 000 000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Hinweis: Bewerber, die die Mindestreferenz nicht nachweisen können, werden nicht zum Verfahren zugelassen.

      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

      Für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft:

      1.0. Mindestreferenz multifunktionale Sporthalle.

      1.1. Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzprojekte realisiert haben, die folgenden Anforderungen entsprechen: multifunktionale Sporthalle in der Auftragsart „schlüsselfertige Erstellung Bau“ oder „Planung und schlüsselfertige Erstellung Bau“; in der EU, Auftragswert mindestens 10 000 000 EUR netto; mindestens 3 000 Besucherplätze; als Neubau oder grundlegender Umbau; Inbetriebnahme im Zeitraum 2005 bis 2017 oder derzeit im Bau.

      Sofern ein Projekt in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert wurde, muss der Anteil des Bewerbers am Projekt mindestens 50 % betragen haben. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem anderen ggfs. konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.

      1.2. Mindestreferenz Außenanlagen.

      Der Bewerber muss mindestens 2 Referenzprojekte realisiert haben, die folgenden Anforderungen entsprechen:

      Bau von Verkehrsinfrastruktur mit Verkehrsflächen, Parkplätzen, sowie Grün- und Freiflächen inkl. de dazugehörigen technischen Einreichungen wie z. B. Entwässerungsmulden, Entwässerungskanälen, Beleuchtung und Beschilderung im städtischen Umfeld in der EU, Auftragswert mindestens 1 000 000 EUR netto; Neubau oder grundlegende Sanierung; Inbetriebnahme im Zeitraum 2005 bis 2017 oder derzeit im Bau.

      Hinweis: Die Mindestreferenz Außenanlagen muss nicht im Zusammenhang mit einer Veranstaltungsstätte stehen. Sofern das Projekt in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert wurde, muss der Anteil des Bewerbers am Projekt mindestens 50 % betragen haben. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem anderen ggfs. konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.

      2. Mindestreferenzen für den Architekten, TGA-Planer und den Außenanlagenplaner (oder Eigenplanung):

      Benennt der Bewerber einen Architekten, einen TGA-Planer und/oder einen Außenanlagenplaner, der die Leistungen als Nachunternehmer erbringt, muss er sich bereits im Teilnahmeantrag dazu verpflichten, diesen im Rahmen der Errichtung der Halle mindestens mit der Planung der Leistungen der Phase II-IV HOAI sowie mit Leitdetails der Phase V, den Architekten zusätzlich mit künstlerischer Oberleitung der Phase V zu beauftragen. Der benannte Architekt und/oder Außenanlagenplanerkann sich nur einfach (als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer nur eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft) am Wettbewerb beteiligen. Mehrfachbewerbungen führen zwingend zum Ausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, an denen der Architekt oder Außenanlagenplaner beteiligt ist.

      2.1. Mindestreferenz des Architekten.

      Hinweis: Bewerber, deren Architekt/ Eigenplanung die Mindestreferenz nicht nachweisen kann, werden nicht zum Verfahren zugelassen.

      Der Architekt muss mindestens zwei realisierte Veranstaltungsstätten in der EU geplant haben, die folgenden Anforderungen entsprechen: Baukosten mindestens 10 000 000 EUR netto KG 200-700; mindestens 3 000 Zuschauerplätze; multifunktionales Nutzungskonzept mit sportlicher (Teil-) Nutzung als Neubau oder grundlegender (Teil)-Umbau; fertiggestellt im Zeitraum 2005 bis 2017 oder derzeit im Bau; Auftrag des Architekten mindestens HOAI Phase II-IV.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      2.2. Mindestreferenz des TGA-Planers.

      Hinweis: Bewerber, deren TGA-Planer/Eigenplanung die Mindestreferenz nicht nachweisen kann, werden nicht zum Verfahren zugelassen.

      Der TGA-Planer muss mindestens eine realisierte Veranstaltungsstätten in der EU geplant haben, die folgenden Anforderungen entsprechen: Baukosten mindestens 5 000 000 EUR netto KG400; mindestens 3.000 Zuschauerplätze; multifunktionales Nutzungskonzept mit sportlicher (Teil-) Nutzung als Neubau

      oder grundlegender (Teil)-Umbau; fertiggestellt im Zeitraum 2005 bis 2017 oder derzeit im Bau; Auftrag des TGA-Planersmindestens HOAI Phase II-IV.

      2.3. Mindestreferenz des Außenanlagenplaners.

      Hinweis: Bewerber, deren Außenanlagenplaner/Eigenplanung die Mindestreferenz nicht nachweisen kann, werden nicht zum Verfahren zugelassen.

      Der Außenanlagenplaner muss mindestens 2 Projekte in der EU zum Bau von Verkehrsinfrastruktur mit Verkehrsflächen, Parkplätzen, sowie Grün- und Freiflächen inkl. der dazugehörigen technischen Einrichtungen wie z. B. Entwässerungsmulden, Entwässerungskanäle, Beleuchtung und Beschilderung im städtischen Umfeld geplant haben, die folgenden Anforderungen entsprechen: Baukosten mindestens 1 000 000 EUR netto, Neubau oder grundlegende Sanierung; Inbetriebnahme im Zeitraum 2005 bis 2017 oder derzeit im Bau, Auftrag des Planers mindestens HOAI Phase II-IV.

      Darstellung der Referenzen auf maximal 2 DIN A4 Seiten pro Referenz unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer, Beschreibung multifunktionales Nutzungskonzept, Dauer und Ort der Realisierung, Zeitpunkt der Fertigstellung, Anzahl Zuschauerplätze auf Sitz- und Stehtribünen, maximale Besucherkapazität in Innenräumen für nichtsportliche Veranstaltungen, Auftragswert.

      Weitere Information zu den Nachweisen der Leistungsfähigkeit des Bewerbers und des Architekten:

      Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.

      Im Zweifel gelten die Begriffsfestlegungen der MVStättVerO Stand 07/2014 für die Auslegung bei der Beurteilung von Referenzen.

      Referenzen werden nur dann für die Bewerberauswahl verwendet, wenn der Bewerber folgende Angaben macht: – Nennung und Beschreibung eines Referenzprojektes auf maximal 2 DIN-A4-Seiten unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und Telefonnummer, – Hauptsportart, – Ort und Dauer der Verwirklichung, – Zeitpunkt der (geplanten)Fertigstellung, – Sitz- und Stehplatzanzahl, – Auftragswert. Es werden nur baulich realisierte Referenzen berücksichtigt (fertiggestellt oder im Bau). Der benannte Ansprechpartner sollte die deutsche oder englische Sprache beherrschen.

      Für die Teilnahmeanträge muss zwingend der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen verwendet werden. Für die Angaben zu Referenzen sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Die Mindestreferenzen sind entsprechend der dortigen Vorgaben als solche zu kennzeichnen.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

       

      1.) Für Bewerbergemeinschaften (BG) gilt: Rechtsform:; Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag (TA) als BG einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer BG muss eine ausdrückliche Erklärung der BG mit dem TA eingereicht werden, in der die Mitglieder der BG benannt werden sowie dasjenige Mitglied der BG, das die BG im Vergabeverfahren gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der BG unterzeichnet sein. BG haben außerdem mit dem TA ein Organigramm einzureichen,aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der BG zuständig sind. Für die Bewerbergemeinschaftserklärung ist zwingend das vom AG bereitgestellte Formular„TA einer BG“ zu verwenden.

      2.) Im Auftragsfall: Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme. Mängelsicherheit in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme.

       

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 23/08/2017
      Ortszeit: 11:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 04/09/2017
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/01/2018
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens nebst weiterer Erklärungsvordrucke für den Teilnahmeantrag sowie Teilnahmebedingungen für den öffentlichen Teilnahmewettbewerb sind auf dem Vergabeportal www.auftragsboerse.de hinterlegt.

      Der Teilnahmeantrag mit den geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch oder schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Vergabe Planung und Errichtung multifunktionale Sporthalle mit Außenanlagen“ oder dem auf dem Vergabeportal verfügbaren Kennzettel versehen bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (nicht unter der Postanschrift des Auftraggebers, bitte beachten.) zur Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

      2. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail: MTFobWVuP2ZmZyxnZGhjZGthZHFmLWNk oder über das Fragen- und Antwortenforum des eVergabeportals bis spätestens zum 17.8.2017 einzureichen. Antworten auf Fragen sowie ergänzende Auskünfte zum Vergabeverfahren werden zeitgleich allen Unternehmen übermittelt, die sich auf dem Vergabeportal registriert bzw. einen Ansprechpartner mit Mailadresse benannt haben.

      3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Austausch und bei nachgewiesen gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.

      4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 2 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.

      5. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.

      6. Entschädigung.

      Den Bietern wird eine Frist von ca. 8 Wochen zur Erarbeitung ihrer Angebote eingeräumt. Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Vorschriften der VOB/A EU.

      Der Auftraggeber wird jedem Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat, eine Entschädigung gewähren:

      — alle Bieter erhalten unter diesen Voraussetzungen für die Einreichung ihrer gültigen ersten indikativen Angebote pauschal 10.000 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer;

      — alle Bieter, die der Auftraggeber – nach der Verringerung der Anzahl der Angebote in den Verhandlungsrunden – zur Abgabe von endgültigen besten Angeboten auffordert, erhalten zusätzlich pauschal 10 000 EUR je Abgabe eines endgültigen Angebots (insgesamt höchstens 20 000 EUR) jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer;

      — derjenige Bieter, dem der Auftraggeber den Zuschlag erteilt, bekommt keine Entschädigung gewährt.

      Die Auftragsvergabe steht unter folgenden Vorbehalten:

      — Nach Abschluss der Verhandlungen liegt kein Angebot unterhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Budgetobergrenze vor.

      — Vorliegen der Planreife des Bebauungsplans (Baurecht für die zu errichtenden baulichen Anlagen nach § 33 Abs. 1 BauGB).

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
      Kapellenstraße 17
      Karlsruhe
      76131
      Deutschland
      Fax: +49 7219263985
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen:

      § 160 GWB.

      (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

      (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

      (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

      1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:

      Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

      Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      20/07/2017
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 24.07.2017
Zuletzt aktualisiert 24.07.2017
Wettbewerbs-ID 2-272745 Status Kostenpflichtig
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