III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.)
a)
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b.) Ist ein Unternehmen – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe – an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleiheeinbezogen ist, führen.
c.) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem z. B. einschlägige Verpflichtungserklärungen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auch für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Anforderungen an die Eignung nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann der Auftraggeber verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter III.1.1. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens 5 000 000 EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. Die Deckungssumme muss mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(3) Vorlage der geprüften Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Soweit ein Bewerber über keine geprüften Jahresabschlüsse verfügt oder deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und der Bewerber sie daher nicht vorlegen will, sind andere geeignete Nachweise (z. B.Steuerbilanzen oder sonstige geeignete Unterlagen vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
„Umsatz des Unternehmens“: Von den Bewerbern ist ein durchschnittlicher Netto-Jahresgesamtumsatz (Planung und Bau) von mindestens 40 000 000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Hinweis: Bewerber, die die Mindestreferenz nicht nachweisen können, werden nicht zum Verfahren zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft:
1.0. Mindestreferenz multifunktionale Sporthalle.
1.1. Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzprojekte realisiert haben, die folgenden Anforderungen entsprechen: multifunktionale Sporthalle in der Auftragsart „schlüsselfertige Erstellung Bau“ oder „Planung und schlüsselfertige Erstellung Bau“; in der EU, Auftragswert mindestens 10 000 000 EUR netto; mindestens 3 000 Besucherplätze; als Neubau oder grundlegender Umbau; Inbetriebnahme im Zeitraum 2005 bis 2017 oder derzeit im Bau.
Sofern ein Projekt in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert wurde, muss der Anteil des Bewerbers am Projekt mindestens 50 % betragen haben. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem anderen ggfs. konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.
1.2. Mindestreferenz Außenanlagen.
Der Bewerber muss mindestens 2 Referenzprojekte realisiert haben, die folgenden Anforderungen entsprechen:
Bau von Verkehrsinfrastruktur mit Verkehrsflächen, Parkplätzen, sowie Grün- und Freiflächen inkl. de dazugehörigen technischen Einreichungen wie z. B. Entwässerungsmulden, Entwässerungskanälen, Beleuchtung und Beschilderung im städtischen Umfeld in der EU, Auftragswert mindestens 1 000 000 EUR netto; Neubau oder grundlegende Sanierung; Inbetriebnahme im Zeitraum 2005 bis 2017 oder derzeit im Bau.
Hinweis: Die Mindestreferenz Außenanlagen muss nicht im Zusammenhang mit einer Veranstaltungsstätte stehen. Sofern das Projekt in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert wurde, muss der Anteil des Bewerbers am Projekt mindestens 50 % betragen haben. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem anderen ggfs. konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.
2. Mindestreferenzen für den Architekten, TGA-Planer und den Außenanlagenplaner (oder Eigenplanung):
Benennt der Bewerber einen Architekten, einen TGA-Planer und/oder einen Außenanlagenplaner, der die Leistungen als Nachunternehmer erbringt, muss er sich bereits im Teilnahmeantrag dazu verpflichten, diesen im Rahmen der Errichtung der Halle mindestens mit der Planung der Leistungen der Phase II-IV HOAI sowie mit Leitdetails der Phase V, den Architekten zusätzlich mit künstlerischer Oberleitung der Phase V zu beauftragen. Der benannte Architekt und/oder Außenanlagenplanerkann sich nur einfach (als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer nur eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft) am Wettbewerb beteiligen. Mehrfachbewerbungen führen zwingend zum Ausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, an denen der Architekt oder Außenanlagenplaner beteiligt ist.
2.1. Mindestreferenz des Architekten.
Hinweis: Bewerber, deren Architekt/ Eigenplanung die Mindestreferenz nicht nachweisen kann, werden nicht zum Verfahren zugelassen.
Der Architekt muss mindestens zwei realisierte Veranstaltungsstätten in der EU geplant haben, die folgenden Anforderungen entsprechen: Baukosten mindestens 10 000 000 EUR netto KG 200-700; mindestens 3 000 Zuschauerplätze; multifunktionales Nutzungskonzept mit sportlicher (Teil-) Nutzung als Neubau oder grundlegender (Teil)-Umbau; fertiggestellt im Zeitraum 2005 bis 2017 oder derzeit im Bau; Auftrag des Architekten mindestens HOAI Phase II-IV.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
2.2. Mindestreferenz des TGA-Planers.
Hinweis: Bewerber, deren TGA-Planer/Eigenplanung die Mindestreferenz nicht nachweisen kann, werden nicht zum Verfahren zugelassen.
Der TGA-Planer muss mindestens eine realisierte Veranstaltungsstätten in der EU geplant haben, die folgenden Anforderungen entsprechen: Baukosten mindestens 5 000 000 EUR netto KG400; mindestens 3.000 Zuschauerplätze; multifunktionales Nutzungskonzept mit sportlicher (Teil-) Nutzung als Neubau
oder grundlegender (Teil)-Umbau; fertiggestellt im Zeitraum 2005 bis 2017 oder derzeit im Bau; Auftrag des TGA-Planersmindestens HOAI Phase II-IV.
2.3. Mindestreferenz des Außenanlagenplaners.
Hinweis: Bewerber, deren Außenanlagenplaner/Eigenplanung die Mindestreferenz nicht nachweisen kann, werden nicht zum Verfahren zugelassen.
Der Außenanlagenplaner muss mindestens 2 Projekte in der EU zum Bau von Verkehrsinfrastruktur mit Verkehrsflächen, Parkplätzen, sowie Grün- und Freiflächen inkl. der dazugehörigen technischen Einrichtungen wie z. B. Entwässerungsmulden, Entwässerungskanäle, Beleuchtung und Beschilderung im städtischen Umfeld geplant haben, die folgenden Anforderungen entsprechen: Baukosten mindestens 1 000 000 EUR netto, Neubau oder grundlegende Sanierung; Inbetriebnahme im Zeitraum 2005 bis 2017 oder derzeit im Bau, Auftrag des Planers mindestens HOAI Phase II-IV.
Darstellung der Referenzen auf maximal 2 DIN A4 Seiten pro Referenz unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer, Beschreibung multifunktionales Nutzungskonzept, Dauer und Ort der Realisierung, Zeitpunkt der Fertigstellung, Anzahl Zuschauerplätze auf Sitz- und Stehtribünen, maximale Besucherkapazität in Innenräumen für nichtsportliche Veranstaltungen, Auftragswert.
Weitere Information zu den Nachweisen der Leistungsfähigkeit des Bewerbers und des Architekten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Im Zweifel gelten die Begriffsfestlegungen der MVStättVerO Stand 07/2014 für die Auslegung bei der Beurteilung von Referenzen.
Referenzen werden nur dann für die Bewerberauswahl verwendet, wenn der Bewerber folgende Angaben macht: – Nennung und Beschreibung eines Referenzprojektes auf maximal 2 DIN-A4-Seiten unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und Telefonnummer, – Hauptsportart, – Ort und Dauer der Verwirklichung, – Zeitpunkt der (geplanten)Fertigstellung, – Sitz- und Stehplatzanzahl, – Auftragswert. Es werden nur baulich realisierte Referenzen berücksichtigt (fertiggestellt oder im Bau). Der benannte Ansprechpartner sollte die deutsche oder englische Sprache beherrschen.
Für die Teilnahmeanträge muss zwingend der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen verwendet werden. Für die Angaben zu Referenzen sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Die Mindestreferenzen sind entsprechend der dortigen Vorgaben als solche zu kennzeichnen.