Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe prüft der Auftraggeber die Erfüllung der aufgestellten Mindeststandards (siehe hierzu Abschnitt III Punkt 1.1 bis 1.3 dieser Bekanntmachung) hinsichtlich der Eignung der Bewerber.
In der 2. Stufe bestimmt der Auftraggeber unter den Bewerbern diejenigen, welche die Mindeststandards bzgl. der dargestellten Eignungskriterien erfüllen, und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Dazu bewertet der Auftraggeber den von den Bewerbern erreichten Erfüllungsgrad in den einzelnen Kriterien. Wird eins der nachfolgenden Kriterien nicht erfüllt (0 Punkte), wird der Bewerber als nicht geeignet erachtet und von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Bei gleicher Eignung wird per Los über die Teilnahme per Los entschieden.
Die Bewertung erfolgt anhand einer Punkteskala von 1-3 Punkten. Die Punkte bilden dabei die folgende Erfüllungsgrade ab:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt;
2 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt;
1 Punkt: Kriterium durchschnittlich erfüllt.
1. Kriterium: Referenzen Die Referenzen werden hierbei anhand folgender Kriterien evaluiert:
Ein Referenzprojekt wird nur dann als vergleichbar gewertet, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
— Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Vergleichbarkeit ist kurz darzustellen);
— durchgehende Leistungsausführung der Leistungsphasen 2 bis 8;
— Honorarzone III min.
Die Referenzen werden wie folgt bepunktet (Wichtung 30 %):
— 3 Punkte: Der Bewerber hat mehr als 3 vergleichbare Referenzen.
— 2 Punkte: Der Bewerber hat 2-3 vergleichbare Referenzen.
— 1 Punkt: Der Bewerber hat mindestens 1 vergleichbare Referenz.
2. Kriterium: Qualifikation der technischen Fachkräfte Die Qualifikation der technischen Fachkräfte wird anhand folgender Kriterien evaluiert:
Die Qualifikation der technischen Fachkräfte wird wie folgt bepunktet (Wichtung 35 %):
— 3 Punkte: Der Bewerber verfügt 1) über 4 Fachplaner für die zu beauftragenden technischen Anlagegruppen 1-3 und 2) über 4 Fachplaner für die zu beauftragenden technischen Anlagegruppen 4-8.
— 2 Punkte: Der Bewerber verfügt 1) über 3 Fachplaner für die zu beauftragenden technischen Anlagegruppen 1-3 und 2) über 3 Fachplaner für die zu beauftragenden technischen Anlagegruppen 4-8.
— 1 Punkt: Der Bewerber verfügt 1) über 2 Fachplaner für die zu beauftragenden technischen Anlagegruppen 1-3 und 2) über 2 Fachplaner für die zu beauftragenden technischen Anlagegruppen 4-8.
Das vorgenannte Personal muss jeweils mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung aufweisen.
3. Kriterium: Die Angabe, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen Die Angabe, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen, wird anhand folgender Kriterien evaluiert:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bewerber die Planung und Bauüberwachung der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 5 in seinem Unternehmen/oder als Bietergemeinschaft ausführt. Der Auftrag für die Planung sowie Bauüberwachung der technischen Ausrüstung umfasst folgende zusätzliche Leistungsbereiche, welche als Unteraufträge vergeben werden können:
Die Teilbereiche, welche als Unteraufträge vergeben werden können umfassen folgende Leistungsbereiche:
— Anlagengruppe Förderanlagen.
— Anlagengruppe Nutzungspezifische Anlagen (Wasserenthärtung, Abscheider, CO2— Absauganlage).
— Anlagengruppe Gebäudeautomation (Steuerung Heizung, Lüftung, Licht. Programmierungen, Trainingsstrecke).
Die Angabe, welche Teile davon als Unteraufträge vergeben werden sollen, wird wie folgt bepunktet (Wichtung 35 %):
— 3 Punkte: Der Bewerber erfüllt alle Leistungen in seinem Unternehmen.
— 2 Punkte: Der Bewerber vergibt einen Leistungsbereich an ein anderes Unternehmen.
— 1 Punkt: Der Bewerber vergibt 2 Leistungsbereiche an andere Unternehmen.