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Perspektive Hermeskeiler Platz Perspektive Hermeskeiler Platz, © happarchitecture. JJH Architektengesellschaft mbH

  • DE-50935 Köln, DE-50823 Köln
  • 11/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-273346)

Neubebauung am Hermeskeiler Platz


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 27.11.2017 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 15
    Gesetzte Teilnehmer: 4
    Tatsächliche Teilnehmer: 11
    Gebäudetyp Wohnungsbau
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 40.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH, Köln (DE)
    Betreuer Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln (DE), DEWEY MULLER Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner, Köln (DE), Luxembourg (LU) Büroprofil
    Preisrichter Martin Diekmann, Prof. Christl Drey, Prof. Susanne Gross, Jens Johannisson, Jürgen Minkus [Vorsitz], Prof. Juan Pablo Molestina, Anne-Luise Müller, Cornelius Schmitz-Helbig, Harald Wennemar
    Aufgabe
    Die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB), vertreten durch die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK), beabsichtigt eine Fläche südlich des Stadtbahnhaltepunkts „Hermeskeiler Platz“ in Köln-Sülz mit einer Größe von ca. 0,5 ha einer baulichen Entwicklung zuzuführen.

    Bei der Fläche handelt es sich um eine Stadtbahnbetriebsfläche, die ursprünglich als Wendeschleife für die KVB und später für die Errichtung eines Umspannwerkes vorgehalten wurde. Die Fläche ist heute als Grünfläche und Parkplatz gestaltet. Mit Beschluss vom 20.12.2016 hat der Rat der Stadt Köln die Fläche als Potenzialfläche für Wohnungsbau beschlossen.

    Um das Angebot an innerstädtischem, preisgünstigem Wohnraum auszubauen, beabsichtigt die WSK auf dem Plangebiet 35 – 40 Werkswohnungen für KVB-Mitarbeiter zu errichten. Gemäß den Anforderungen des Amts für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln ist zudem eine viergruppige Kindertagesstätte zu errichten. Die Anordnung eines untergeordneten Gewerbeflächenanteils zum Hermeskeiler Platz ist konzeptabhängig möglich. Das bereits bebaute Nachbargrundstück der KVB wird in das Plangebiet einbezogen, um eine kohärente Gesamtentwicklung und Neuordnung der Wegebeziehungen zu ermöglichen. Städtebaulich besteht mit der Entwicklung die Chance, den Hermeskeiler Platz an dieser Stelle baulich zu arrondieren.

    Der Auslober verfolgt das Ziel, im Sinne eines Pilotprojekts alternative Mobilitätsformen durch gezielte Maßnahmen zu fördern. Die künftigen Mieter werden als Mitarbeiter der KVB vom Arbeitgeber ein Jobticket gestellt bekommen und so den ÖPNV kostenfrei nutzen können. Angedacht sind zudem das Angebot von Car-Sharing-Plätzen, erhöhte Anzahl an Fahrradstellplätzen und ein Angebot an Mietfahrrädern.

    Aufgabe der Teilnehmer ist es, im Sinne eines architektonischen Realisierungswettbewerbs Vorschläge für die Organisation und die Gestaltung der Gebäude zu erarbeiten. Dabei sollen gute Grundrisslösungen und ansprechende Gebäudegestaltungen gefunden werden. Die Übergänge zum Bestand und die Einfügung in die Umgebung sind zu berücksichtigen, um eine Genehmigung des Projekts nach § 34 BauGB zu ermöglichen. Zudem muss das Vorhaben ausgehend von den zu erlösenden Mieteinnahmen für die Auftraggeberin wirtschaftlich darstellbar sein. Neben der städtebaulichen und architektonischen Qualität der Entwürfe werden insbesondere kostengünstige und nachhaltige Lösungen erwartet. Die Maßnahmen zur Förderung alternativer Mobilitätsformen sind bei der Planung angemessen zu berücksichtigen.

    In einer Abstimmung zwischen der Stadt Köln und Vertretern der WSK im April 2016 wurde vereinbart, dass sich die geplante künftige Bebauung nach Art und Maß seiner baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen und so eine Genehmigung gem. § 34 BauGB möglich sein soll.

    Die Fläche liegt im Geltungsbereich des bestandskräftigen Bebauungsplans Nr. 63429/06, der in diesem Bereich eine Fläche für Versorgungsanlagen „Umspannwerk“ festsetzt.
    Leistungsumfang
    Die Vergabestelle sucht im Rahmen dieser Aufforderung bis zu elf interessierte und geeignete Büros, die neben vier gesetzten Büros an einem Nichtoffenen Planungswettbewerb teilnehmen. Der Sieger des Wettbewerbs wird in einem anschließenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit Architektenleistungen für Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI, Honorarzone III unten, Leistungsphasen 3 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 3 Stufen beauftragt. Die Leistungsphasen 1 und 2 werden Gegenstand des Planungswettbewerbs sein.
    Die Vergabestelle beabsichtigt im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 i.V.m. §§ 69, 70 Abs. 2 VgV einen Planungsauftrag an den Wettbewerbssieger des noch auszulobenden Nichtoffenen Wettbewerbsverfahrens gem. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Planungswettbewerb) zu vergeben. An dieser Stelle sind interessierte Büros aufgerufen, sich für eine Teilnahme am Planungswettbewerb zu bewerben.
    Informationen

    Die Bewerbungsunterlagen sind anzufordern unter: MjE1Z1ZjWFJTVjFdVl9rHltgWV1WXx9VVg==

    Gesetzte Teilnehmer - Edelaar Mosayebi Inderbitzin, Zürich
    - Kirsch.Architekten, Köln
    - Lorber Paul Architekten GmbH, Köln
    - Ute Piroeth, Köln
    Projektadresse DE-50935 Köln
    Adresse des Bauherren DE-50823 Köln
    TED Dokumenten-Nr. 295342-2017
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Köln: Architekturentwurf

      2017/S 143-295342

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
      Parkgürtel 24
      Köln
      50823
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Jens Johannisson
      E-Mail: 
      MjE2OFViXVVjW1VZXFViHUBcUWRqHT5VZVJRZTBjZFFUZGdVYltVW19VXF4eVFU=
      NUTS-Code: DEA23

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://www.stadtwerkekoeln.de/ueber-die-konzerngesellschaften/wohnungsgesellschaft-der-stadtwerke-koeln-mbh/

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: MjEzampqIV9YYW0gXWJbX1hhIVdYIlVcZ2dYUmNYZVI4IEBUXF9SVGFZZVRaWGFSaGFnWGVSaVhlWlRVWDM=lenz-johlen.de
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
      Gustav-Heinemann-Ufer 88
      Köln
      50968
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Martin Hahn
      Telefon: +49 221973002-93
      E-Mail: 
      MTNzYm9kXl9iPWlia3cqZ2xlaWJrK2Fi
      Fax: +49 221973002-22
      NUTS-Code: DEA23

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.lenz-johlen.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
      Gustav-Heinemann-Ufer 88
      Köln
      50968
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Martin Hahn
      Telefon: +49 221973002-93
      E-Mail: 
      MjE3ZVRhVlBRVC9bVF1pHFleV1tUXR1TVA==
      Fax: +49 221973002-22
      NUTS-Code: DEA23

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.lenz-johlen.de

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Andere: Wohnungsgesellschaft
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Andere Tätigkeit: Wohnungsgesellschaft

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Planungswettbewerb (nichtoffen) Projekt Neubebauung Hermeskeiler Platz, Köln.

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71220000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71242000
      71241000
      71243000
      71244000
      71245000
      71247000
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Die Bewerbungsunterlagen sind anzufordern unter: MjE0aFdkWVNUVzJeV2BsH1xhWl5XYCBWVw==

      Die Vergabestelle sucht im Rahmen dieser Aufforderung bis zu elf interessierte und geeignete Büros, die neben vier gesetzten Büros an einem Nichtoffenen Planungswettbewerb teilnehmen. Der Sieger des Wettbewerbs wird in einem anschließenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit Architektenleistungen für Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI, Honorarzone III unten, Leistungsphasen 3 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 3 Stufen beauftragt. Die Leistungsphasen 1 und 2 werden Gegenstand des Planungswettbewerbs sein.

      Die Vergabestelle beabsichtigt im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 i.V.m. §§ 69, 70 Abs. 2 VgV einen Planungsauftrag an den Wettbewerbssieger des noch auszulobenden Nichtoffenen Wettbewerbsverfahrens gem. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Planungswettbewerb) zu vergeben. An dieser Stelle sind interessierte Büros aufgerufen, sich für eine Teilnahme am Planungswettbewerb zu bewerben.

      Die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB), vertreten durch die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK), beabsichtigt eine Fläche südlich des Stadtbahnhaltepunkts „Hermeskeiler Platz“ in Köln-Sülz mit einer Größe von ca. 0,5 ha einer baulichen Entwicklung zuzuführen.

      Bei der Fläche handelt es sich um eine Stadtbahnbetriebsfläche, die ursprünglich als Wendeschleife für die KVB und später für die Errichtung eines Umspannwerkes vorgehalten wurde. Die Fläche ist heute als Grünfläche und Parkplatz gestaltet. Mit Beschluss vom 20.12.2016 hat der Rat der Stadt Köln die Fläche als Potenzialfläche für Wohnungsbau beschlossen.

      Um das Angebot an innerstädtischem, preisgünstigem Wohnraum auszubauen, beabsichtigt die WSK auf dem Plangebiet 35 – 40 Werkswohnungen für KVB-Mitarbeiter zu errichten. Gemäß den Anforderungen des Amts für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln ist zudem eine viergruppige Kindertagesstätte zu errichten. Die Anordnung eines untergeordneten Gewerbeflächenanteils zum Hermeskeiler Platz ist konzeptabhängig möglich. Das bereits bebaute Nachbargrundstück der KVB wird in das Plangebiet einbezogen, um eine kohärente Gesamtentwicklung und Neuordnung der Wegebeziehungen zu ermöglichen. Städtebaulich besteht mit der Entwicklung die Chance, den Hermeskeiler Platz an dieser Stelle baulich zu arrondieren.

      Der Auslober verfolgt das Ziel, im Sinne eines Pilotprojekts alternative Mobilitätsformen durch gezielte Maßnahmen zu fördern. Die künftigen Mieter werden als Mitarbeiter der KVB vom Arbeitgeber ein Jobticket gestellt bekommen und so den ÖPNV kostenfrei nutzen können. Angedacht sind zudem das Angebot von Car-Sharing-Plätzen, erhöhte Anzahl an Fahrradstellplätzen und ein Angebot an Mietfahrrädern.

      Aufgabe der Teilnehmer ist es, im Sinne eines architektonischen Realisierungswettbewerbs Vorschläge für die Organisation und die Gestaltung der Gebäude zu erarbeiten. Dabei sollen gute Grundrisslösungen und ansprechende Gebäudegestaltungen gefunden werden. Die Übergänge zum Bestand und die Einfügung in die Umgebung sind zu berücksichtigen, um eine Genehmigung des Projekts nach § 34 BauGB zu ermöglichen. Zudem muss das Vorhaben ausgehend von den zu erlösenden Mieteinnahmen für die Auftraggeberin wirtschaftlich darstellbar sein. Neben der städtebaulichen und architektonischen Qualität der Entwürfe werden insbesondere kostengünstige und nachhaltige Lösungen erwartet. Die Maßnahmen zur Förderung alternativer Mobilitätsformen sind bei der Planung angemessen zu berücksichtigen.

      In einer Abstimmung zwischen der Stadt Köln und Vertretern der WSK im April 2016 wurde vereinbart, dass sich die geplante künftige Bebauung nach Art und Maß seiner baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen und so eine Genehmigung gem. § 34 BauGB möglich sein soll.

      Die Fläche liegt im Geltungsbereich des bestandskräftigen Bebauungsplans Nr. 63429/06, der in diesem Bereich eine Fläche für Versorgungsanlagen „Umspannwerk“ festsetzt.

       

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

       

      Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Auf der zweiten Stufe wird anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bewerber die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst, die Interessenten müssen alle Kriterien erfüllen:

      1. Angaben zum Umsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 300 000,00 EUR netto.

      2. Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 3 000 000,00 EUR (dreifach maximiert). Es ist ausreichend, wenn Verpflichtungserklärungen für eine evtl. Aufstockung im Auftragsfall abgegeben werden.

      3. Aktuelle, allgemeine und positive Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Bewerbers.

      4. Nachweis des Bewerbers über von ihm ausgeführte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist der Fall, wenn der Bewerber aus den letzten 10 Jahren mindestens eine Referenz für die Planung und Realisierung eines Baukörpers mit mindestens 1 000 m2 Wohnfläche, in welchem öffentlich geförderter Wohnungsbau vorgesehen ist, und für welchen der Bewerber mindestens die Lph. 1 bis 5 nach HOAI erbracht hat und eine Referenz für die Planung und Realisierung eines Baukörpers, in welchem eine Kindertagesstätte betrieben wird und für welchen mindestens die Lph. 1 bis 5 nach HOAI erbracht wurden nachweisen kann. Klarstellung: Die beiden Mindestreferenzen müssen nicht einheitlich (kombiniert) in einem Vorhaben verwirklicht worden sein, sondern können aus unterschiedlichen Vorhaben stammen (also ein Objekt als Referenz für geförderten Wohnungsbau etc. und ein anderes Objekt für Kitabau etc.). Wird ein Objekt als Referenz angegeben, in welchem beide Mindestanforderungen erfüllt sind, wird dieses getrennt für beide Bereiche gewertet. In diesem Falle reicht demnach die Einreichung eines einzigen Referenzobjekts aus, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.

      5. Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation

      6. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

      Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als elf geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:

      Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Planungswettbewerb anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Ein Bewerber muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen einreichen. Es können und sollen jedoch weitere vergleichbare Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen, wobei inkl. der zwei (ggf. einen) Mindestreferenzen maximal 5 vergleichbare Referenzen aus den letzten 10 Jahren gewertet werden. Die Punkteverteilung (maximal 35 Punkte) ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:

      Realisierung Wohnungsbauvorhaben < 1 500 m2 BGF Wohnen = 0 Pkt. > 1 500 m2 BGF Wohnen = 1 Pkt. > 2 500 m2 BGF Wohnen = 2 Pkt.

      Anzahl Gruppen der Kita kein Kita-Anteil = 0 Pkt. ein- und zweigruppig = 1 Pkt. drei- und mehrgruppig = 2 Pkt.

      Kombination von gefördertem Wohnungsbau und Kitabau in einem Objekt (wird für eine kombinierte Referenz einfach gewertet) nein = 0 Pkt. ja = 2 Pkt.

      Leistungsphasen 6 – 8 oder 6 – 9 nach HOAI (oder vergleichbar) im Projekt ebenfalls erbracht nein = 0 Pkt. ja = 2 Pkt.

      Realisierung einer TG zum Objekt nein = 0 Pkt. ja = 1 Pkt.

       

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben: Architekten.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      Edelaar Mosayebi Inderbitzin, Zürich
      Kirsch.Architekten, Köln
      Lorber Paul Architekten GmbH, Köln
      Ute Piroeth, Köln
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

       

      An dieser Stelle wird lediglich die Bewerbung für die Teilnahme am Nichtoffenen Planungswettbewerb geregelt. Die Auswahlkriterien sind bereits unter Ziffer III.1.10 erläutert.

      Weitere Informationen ergeben sich aus den Bewerbungsunterlagen, welche unter MTltXGleWFlcN2NcZXEkYWZfY1xlJVtc anzufordern sind.

      Die endgültigen Kriterien und Inhalte der Auslobung zum Nichtoffenen Planungswettbewerb werden den erfolgreichen Bewerben in diesem Verfahren voraussichtlich Mitte September durch Übersendung der Auslobung mitgeteilt. Die Unterlagen erhalten nur die hier erfolgreichen sowie die gesetzten Büros, jeweils mit der Bitte um endgültige Teilnahmezusage. Die hier mögliche Qualifikation zum Verfahren ist insofern für die Bewerber nicht bindend, sie können nach Einsichtnahme in die Auslobung entscheiden, ob eine Teilnahme erfolgen soll. Es wird jedoch darum gebeten, nur ernsthafte Bewerbungsanträge zu stellen.

      Die Arbeiten im Planungswettbewerb selbst sind voraussichtlich Anfang November 2017 einzureichen. Die Teilnahmeanträge für die hiesige Bewerbung zur Teilnahme am Planungswettbewerb müssen bis 25.8.2017, 12:00 Uhr bei der genannten Adresse (Lenz und Johlen) eingehen.

       

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 25/08/2017
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 17/09/2017
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

       

      Wird mit der Auslobung bekannt gegeben.

       

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

       

      Wird mit der Auslobung bekannt gegeben.

       

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Werden mit der Auslobung bekannt gegeben

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Die Bewerbungsunterlagen sind anzufordern unter: MTltXGleWFlcN2NcZXEkYWZfY1xlJVtc

      Die Bewerber erhalten die Bewerbungsunterlagen ausschließlich digital per E-Mail (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann. Sofern keine anderweitigen Angaben gemacht werden, erfolgt der Versand an die E-Mail-Adresse, mit welcher die Bewerbungsunterlagen angefordert wurden.

      Bewerbungen müssen allerdings schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) eingereicht werden. Dabei müssen die Bewerbungsunterlagen

      — mit der Ziffer 2 („Bewerbungsschreiben“),

      — mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),

      — mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),

      — mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),

      — mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und

      von den Bewerbern ausgedruckt und – wenn durch entsprechende Unterschriftenleiste im Vordruck vorgesehen – eigenhändig unterschrieben beigefügt werden.

      Die Bewerbung ist in Papierform zweifach einzureichen, und zwar einmal im Original mit eigenhändiger Unterschrift samt Anlagen (Unterschrift nicht eingescannt oder kopiert) und einmal als Kopie.

      Zusätzlich (nur digital ist nicht ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick) eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z. B. PDF-Format). Bei digitalen Dokumenten kann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden.

      Alle Bestandteile des Bewerbungsantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Bewerbungsantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.

      Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln Postanschrift: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln,
      Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
      Köln
      50606
      Deutschland
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      26/07/2017
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 28.07.2017
Ergebnis veröffentlicht 07.12.2017
Zuletzt aktualisiert 21.10.2020
Wettbewerbs-ID 2-273346 Status Kostenpflichtig
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