Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Auf der zweiten Stufe wird anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bewerber die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst, die Interessenten müssen alle Kriterien erfüllen:
1. Angaben zum Umsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 300 000,00 EUR netto.
2. Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 3 000 000,00 EUR (dreifach maximiert). Es ist ausreichend, wenn Verpflichtungserklärungen für eine evtl. Aufstockung im Auftragsfall abgegeben werden.
3. Aktuelle, allgemeine und positive Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Bewerbers.
4. Nachweis des Bewerbers über von ihm ausgeführte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist der Fall, wenn der Bewerber aus den letzten 10 Jahren mindestens eine Referenz für die Planung und Realisierung eines Baukörpers mit mindestens 1 000 m2 Wohnfläche, in welchem öffentlich geförderter Wohnungsbau vorgesehen ist, und für welchen der Bewerber mindestens die Lph. 1 bis 5 nach HOAI erbracht hat und eine Referenz für die Planung und Realisierung eines Baukörpers, in welchem eine Kindertagesstätte betrieben wird und für welchen mindestens die Lph. 1 bis 5 nach HOAI erbracht wurden nachweisen kann. Klarstellung: Die beiden Mindestreferenzen müssen nicht einheitlich (kombiniert) in einem Vorhaben verwirklicht worden sein, sondern können aus unterschiedlichen Vorhaben stammen (also ein Objekt als Referenz für geförderten Wohnungsbau etc. und ein anderes Objekt für Kitabau etc.). Wird ein Objekt als Referenz angegeben, in welchem beide Mindestanforderungen erfüllt sind, wird dieses getrennt für beide Bereiche gewertet. In diesem Falle reicht demnach die Einreichung eines einzigen Referenzobjekts aus, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
5. Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation
6. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als elf geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Planungswettbewerb anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Ein Bewerber muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen einreichen. Es können und sollen jedoch weitere vergleichbare Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen, wobei inkl. der zwei (ggf. einen) Mindestreferenzen maximal 5 vergleichbare Referenzen aus den letzten 10 Jahren gewertet werden. Die Punkteverteilung (maximal 35 Punkte) ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:
Realisierung Wohnungsbauvorhaben < 1 500 m2 BGF Wohnen = 0 Pkt. > 1 500 m2 BGF Wohnen = 1 Pkt. > 2 500 m2 BGF Wohnen = 2 Pkt.
Anzahl Gruppen der Kita kein Kita-Anteil = 0 Pkt. ein- und zweigruppig = 1 Pkt. drei- und mehrgruppig = 2 Pkt.
Kombination von gefördertem Wohnungsbau und Kitabau in einem Objekt (wird für eine kombinierte Referenz einfach gewertet) nein = 0 Pkt. ja = 2 Pkt.
Leistungsphasen 6 – 8 oder 6 – 9 nach HOAI (oder vergleichbar) im Projekt ebenfalls erbracht nein = 0 Pkt. ja = 2 Pkt.
Realisierung einer TG zum Objekt nein = 0 Pkt. ja = 1 Pkt.