Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.
Die Auftraggeberin wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die sie zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien (gewertet werden die Projekte aus der
Referenzliste, welche innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 1.1.2007) erbracht wurden.
— Projekte mit einem vergleichbaren Leistungsbild (Entwurf eines städtebaulichen Masterplans / eines städtebaulichen Funktionsplans / eines städtebaulichen Rahmenplans, mit einer Fläche von mindestens 10 ha):
1 Projekt = 2 Punkte, 2 Projekte = 4 Punkte, 3 und mehr Projekte = 6 Punkte (max. 6 Punkte)
— Projekte vergleichbarer Planungsaufgabe (städtebaulicher Entwurf im städtischen Kontext auf unbebauter Fläche, mit einer Fläche von mindestens 10 ha, mit Schwerpunkt Wohnungsbau):
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
— Projekte vergleichbarer Planungsaufgabe (Entwurf eines freiraumplanerischen Konzepts mit einer Fläche von mindestens 10 ha):
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
— Projekte vergleichbarer Programmierung (Entwurf eines Konzeptes mit einer Mischung aus Wohnungsbau und Gewerbe, Schwerpunkt auf Wohnungsbau) und mit einer Plangebietsgröße von mindestens 10 ha:
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
— Erstellung eines räumlich zusammenhängenden Stadtentwicklungs- oder Stadterweiterungskonzepts mit einem Neubauanteil von 30 ha:
1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)
— Wettbewerbserfolg Städtebau:
Preis in einem städtebaulichen Wettbewerb: je Projekt 2 Punkte,
Ankauf/Anerkennung/Lobende Erwähnung je Projekt 1 Punkt. Es werden maximal 3 Projekte gewertet (maximal 6 Punkte).
— Wettbewerbserfolg Freiraum:
Preis in einem freiraumplanerischen Wettbewerb: je Projekt 2 Punkte,
Ankauf/Anerkennung/Lobende Erwähnung je Projekt 1 Punkt. Es werden maximal 3 Projekte gewertet (maximal 6 Punkte).
— Erfahrung mit Entwurfsprozessen im Dialog mit der Öffentlichkeit:
1 Projekt = 2 Punkte, 2 Projekte = 4 Punkte, 3 und mehr Projekte = 6 Punkte (max. 6 Punkte)
Insgesamt sind 36 Punkte zu erzielen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Auftraggeberin vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Bewerbung hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Der Bewerber bestätigt die Richtigkeit der geforderten Angaben und Erklärungen mit seiner Unterschrift. Im Falle einer Absage der ausgewählten Teilnehmer können bis zum Versand der Vergabeunterlagen zum Wettbewerblichen Dialog entsprechend Nachrücker durch die Auftraggeberin benannt werden.