Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angaben zur Fachkunde Gesamtprojektleiter (Anlage I, Formblätter F09 und F10).
Mindestkriterium Qualifikation: mindestens Dipl-Ing. (FH) oder gleichwertig.
Der Nachweis der Qualifikation (z. B. Urkunde des Hochschulabschlusszeugnisses) ist als Kopie beizufügen.
Mindestkriterium Berufserfahrung: mindestens 5 Jahre ab Erwerb der Qualifikation.
Mindestkriterien Referenzprojekte: mindestens 2 Referenzprojekte, die die folgenden Mindeskriterien erfüllen:
— Neubau,
— fertiggestellt seit dem 1.1.2007,
— Gebäudeart: Wohngebäude bzw. Büro-/Verwaltungsgebäude (überwiegende Nutzung),
— Fläche BGF mindestens 4 000 m2 (gem. DIN 277),
— teilweise mindestens dreigeschossig über Keller (Beurteilung jeweils im Sinne der Landesbauordnung NRW),
— Bauzeit max. 5 Jahre,
— mindestens als schlüsselfertige GU-/GÜ-Leistung (Bauleistung inkl. LPH 5 nach HOAI),
— Ausführung tragender und raumbildender Bauteile überwiegend in Massivbauweise,
— mindestens Funktion als stellvertretender Projektleiter für Bauunternehmen.
Punktekriterien:
Es werden Punkte für die über die Mindestanforderung hinaus erstellte Bruttogrundfläche (BGF gemäß DIN 277) der Projekte vergeben: Für je 1 000 m2 erstellte BGF plus 0,5 Pkt. je Referenzprojekt.
Maximalpunktzahl je Referenz: 3 Pkt.
Erforderliche Zahl der Referenzen:
Dem Bewerber steht die Anzahl der einzureichenden Referenzen frei. Gewertet werden nur Referenzen, die die festgelegten Mindestkriterien erfüllen. Es sind mindestens 2 wertbare Referenzen vorzulegen. Maximal 5 Referenzen werden gewertet. Die Einreichung darüber hinausgehender Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung. Für den Fall der Benennung von mehr als 5 Referenzen, wählt die AG maximal 5 Referenzen aus, die den jeweiligen Leistungsbereich nach Maßgabe der Bewertungsmatrix am besten abdecken.
2. Angaben zur Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit Unternehmen (Anlage I, Formblatt F11):
Mindestkriterien Referenzprojekte: mindestens 3 Referenzprojekte, die die folgenden Mindestkriterien erfüllen:
— Neubau,
— fertiggestellt seit dem 1.1.2012,
— Gebäudeart: Wohngebäude bzw. Büro-/Verwaltungsgebäude (überwiegende Nutzung),
— Fläche BGF mindestens 4 000 m2 (gem. DIN 277),
— teilweise mindestens dreigeschossig über Keller (Beurteilung jeweils im Sinne der Landesbauordnung NRW),
— Bauzeit max. 5 Jahre,
— mindestens als schlüsselfertige GU-/GÜ-Leistung (Bauleistung inkl. LPH 5 nach HOAI),
— Ausführung tragender und raumbildender Bauteile überwiegend in Massivbauweise.
Punktekriterien:
Es werden Punkte für die über die Mindestanforderung hinaus erstellte Bruttogrundfläche (BGF gemäß DIN 277) der Projekte vergeben: Für je 500 m2 erstellte BGF plus 0,5 Pkt. je Referenzprojekt.
Maximalpunktzahl je Referenz: 14 Pkt.
Erforderliche Zahl der Referenzen:
Dem Bewerber steht die Anzahl der einzureichenden Referenzen frei. Gewertet werden nur Referenzen, die die festgelegten Mindestkriterien erfüllen. Es sind mindestens 3 wertbare Referenzen vorzulegen. Maximal 5 Referenzen werden gewertet. Die Einreichung darüber hinausgehender Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung. Für den Fall der Benennung von mehr als 5 Referenzen, wählt die AG maximal 5 Referenzen aus, die den jeweiligen Leistungsbereich nach Maßgabe der Bewertungsmatrix am besten abdecken.