Formale Anforderungen im Teilnahmewettbewerb:
Für die Bewerbung ist zwingend der Teilnahmeantrag der Stadt Regensburg zu verwenden und mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Unterschriften zu versehen.
Der Teilnahmeantrag kann sofort unter www.regensburg.de/vergaben heruntergeladen werden.
Der Teilnahmeantrag ist im Original in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag beim Vergabeamt der Stadt Regensburg einzureichen. Verspätet eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt (Posteingang). Der fristwahrende Briefkasten befindet sich beim Haupteingang D.-Martin-Luther-Str. 1.
Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen.
Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten Formblättern und den geforderten Nachweisen in die Wertung einbezogen.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in folgendem Fall vor:
Fehlende Nachweise werden nur nachgefordert, wenn sich nicht die Mindestanzahl der Bewerber für die nächste Stufe qualifiziert hat.
Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Hinweise zum Verhandlungsverfahren:
Nach Aufforderung der qualifizierten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind von diesen innerhalb von 10 Tagen verbindlich Landschaftsarchitekten zu benennen.
Mit dieser Benennung ist unter anderem die berufliche Qualifikation als Landschaftsarchitekt nachzuweisen.
Die Verpflichtungs- und Eigenerklärung ist den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Das Verhandlungsverfahren erfolgt in 2 Phasen, wobei nach Abschluss der 1. Phase die Anzahl der Bewerber von 5 auf 3 reduziert wird.
1. Phase – Erstellung eines Konzepts:
Die 5 Teilnehmer (Architekten mit Landschaftsarchitekten) erhalten für die Erstellung des Konzepts eine Aufwandsentschädigung von 7 000 EUR netto. Den späteren Auftragnehmern werden diese im Zuge der Beauftragung für bereits erbrachte Leistungen gegen gerechnet.
Die Aufteilung der Aufwandsentschädigung ist den Bewerbern überlassen und dem AG mit der Benennung des Landschaftsarchitekten mitzuteilen.
In der 1. Phase des Verhandlungsverfahrens ist von den 5 Teilnehmern ein Konzept für den „Ersatzneubau und die Erweiterung des Beruflichen Schulzentrums Georg Kerschensteiner“ zu erstellen. Für die Erstellung wird eine Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen zur Verfügung gestellt. Weitere Hinweise und die Wertungsmatrix sind den Beschaffungsunterlagen zu unternehmen.
2. Phase – Auftragsverhandlung mit Präsentation und Abgabe Erstangebot:
Die Frist für den Eingang der Erstangebote (Angebotsfrist) wird auf 15 Tage festgelegt, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, § 17 Abs. 7 VgV.
Das Honorarangebot muss den Vorschriften der HOAI entsprechen. Das Angebot als Ganzes darf die Bestimmungen der HOAI nicht unterschreiten.
Unterliegt der Bewerber nicht den Vorgaben der HOAI und unterschreitet sein Angebot den Mindestsatz, so wird es bewertet wie ein Angebot, das den Mindestsatz einhält.
Die Erstangebote für die Objektplanung Gebäude sind auf Basis der Angaben und Kosten der jeweiligen Konzepte einzureichen.
Die 3 Teilnehmer erhalten mit der Aufforderung einen spezifischen Fragenkatalog zum eingereichten Konzept aus der 1. Phase.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Vorbereitung des Präsentationstermins bei den ausgewählten Bewerbern ergänzende Unterlagen, wie z. B. Pläne oder Leistungsverzeichnisse anzufordern.
Die Auftragsverhandlung mit Präsentation ist für die 49. bis 51. KW 2017 geplant. Hierzu wird mit einem Vorlauf von ca. 20 Tagen eingeladen.
Weitere Hinweise und die Wertungsmatrix zur Auftragsverhandlung sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.