Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde im Bekanntmachungstext auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich in Schriftform an die in I.3) aufgeführten Kontaktstellen (per E-Mail an: MjE0VGRhV2VXMmlXYGxXXh9WZFdaX1NgYB9iV18gVlc=) zu senden.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 30.10.2017 – 10:00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden gesammelt und in anonymisierter Form auf der Homepage des Sachverständigenbüros unter www.wenzel-drehmann-pem.de (Downloads / VgV-Ausschreibungen_Wettbewerbe) am 17.10.2017, 23.10.2017 und 1.11.2017 zur Verfügung gestellt.
Schlusstermin für die Annahme / den Eingang der Teilnahmeantragsunterlagen ist der 9.11.2017 – 13.00 Uhr. Die Teilnahmeanträge sind an die Kontaktstelle Wenzel & Drehmann PEM GmbH (siehe I.3) zu senden und von außen kenntlich mit dem Kennwort „Teilnahmeantrag – Grüne Achse Altstadt Weißenfels“ zu versehen.
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet.
Folgende Termine sind vorgesehen:
— Versendung der Einladung zum Wettbewerb 29.11.2017,
— Rückfragenkolloquium 19.1.2018,
— Abgabetermin der Wettbewerbsbeiträge 1.3.2018,
— Ergebnismitteilung des Wettbewerbs 5.4.2018,
— Versendung der Verdingungsunterlagen an den / die Gewinner des Wettbewerbs 6.4.2018,
— Verhandlungsgespräche 18.4.2018,
— Ausstellungsbeginn 7.5.2018.
Hinweis:
Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausgeschlossen.
Rechtsbehelfshinweis:
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Bestandteil der verbindlichen Vergabe-/ Beschaffungsunterlagen der Teilnahmeantragsphase sind
(siehe www.wenzel-drehmann-pem.de – Downloads / VgV-Ausschreibungen_Wettbewerbe):
— 01 Wettbewerbsbekanntmachung,
— 02 ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext,
— 03 Bewerbungsbogen,
— 04 Entwurf der Vertrags- und Honorierungseckpunkte,
— 05 Aufgabenbeschreibung mit Lageplan.