Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben,
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
— der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
— der / die in der Gesellschaft tätigen Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Der Architekt benennt als Generalplaner Personen / Büros für folgende Fachplanungen, die ihre Eignung bei der Bewerbung mit den hier aufgeführten Anforderungen belegen müssen (s. auch auszufüllendes Bewerbungsformblatt). Die Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur ist im Verhandlungsverfahren nachzuweisen.
Fachplaner können nur bei einer Bewerbung genannt werden, d.h. nur für einen Bewerber tätig werden.
Bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Mindestanforderungen an die Eignung der Fachplaner gestellt:
Name und Ort des Büros zu a) - d), Referenzen zu a) - d) wie folgt (s. auch Auslobung):
a) Tragwerksplanung - ohne Referenz
b) Technische Ausrüstung - 1 realisiertes Projekt mit Projektvolumen (Anlagengruppen 1-3, HOAI § 53) von 350 000 € (brutto) in den letzten 5 Jahren und mind. 1 realisiertes Projekt mit Projektvolumen (Anlagengruppen 4-6,8, HOAI § 53) von 350 000 € (brutto) in den letzten 5 Jahren
c) Akustikplanung - 1 realisiertes Projekt als Versammlungsstätte für mind. 450 Personen
d) Brandschutzkonzept - 3 realisierte Projekte als Versammlungsstätte (ab 200 Pers.) in den letzten 10 Jahren
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind unter Benutzung des Bewerbungsformblattes zu nennen:
— Name des Architekten als Generalplaner,
— Nennung der Kammer sowie Eintragungsdatum und Mitgliedsnummer,
— Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail,
— Namen / Büronamen für sämtliche in der Auslobung und im Bewerbungsformblatt genannten weiteren Fachplanungen,
— Belege für die geforderten Referenzen der Fachplaner als gesonderte Anlagen: jede Referenz muss auf 1 - 2 Seiten DIN A 4 oder einer Seite DIN A 3 mit Fotos / Plänen / Text die geforderten Mindestanforderungen belegen können. Hierzu zählt auch die Nennung des Auftraggebers / eines Ansprechpartners.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.
Bei mehr als 9 Bewerbungen, die die Teilnahmevoraussetzungen vollständig erfüllen, werden in einem Losverfahren im Beisein eines Vertreters der Universität Bielefeld 9 Teilnehmer ausgelost. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.