WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
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I.1) |
Offizieller Name und Anschrift des Auftraggebers:
Landesgartenschau Rosenheim 2010 GmbH, Att: Herrn Cybulska,
Königstraße 24, D-83022 Rosenheim. Tel.: 0049-(0) 8031-361 641. Fax:
0049-(0) 8031-362 047. E-mail: MjIwX2BNUGBcWE1aYVpTLF5bX1FaVFFVWRpQUQ==. |
I.2) |
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Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Lohrer + Hochrein, Landschaftsarchitekten, Att: Frau Hochrein,
Bauerstraße 8, D-80796 München. Tel.: 0049 / (0) 89 / 28 77 91 -0.
Fax: 0049 / (0) 89 / 28 77 91 - 29. E-mail: MTJqbWZtPmptZnBjcCtmbWFmcGNnbCxiYw==. URL: www.lohrer-hochrein.de. |
I.3) |
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Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Lohrer + Hochrein, Landschaftsarchitekten, Att: Frau Hochrein,
Bauerstraße 8, D-80796 München. Tel.: 0049 / (0) 89 / 28 77 91 -0.
Fax: 0049 / (0) 89 / 28 77 91 - 29. E-mail: MThkZ2BnOGRnYGpdaiVgZ1tgal1hZiZcXQ==. URL: www.lohrer-hochrein.de. |
I.4) |
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Bewerbungen sind an folgende Anschrift zu schicken:
Lohrer + Hochrein, Landschaftsarchitekten, Att: Frau Hochrein,
Bauerstraße 8, D-80796 München. Tel.: 0049 / (0) 89 / 28 77 91 -0.
Fax: 0049 / (0) 89 / 28 77 91 - 29. E-mail: MjEyYGNcYzRgY1xmWWYhXGNXXGZZXWIiWFk=. URL: www.lohrer-hochrein.de. |
I.5) |
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Art des Öffentlichen Auftraggebers: Regionale/lokale
Ebene. |
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS
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II.1) |
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Beschreibung des Vorhabens |
II.1.1) |
Bezeichnung des Wettbewerbs durch den Auftraggeber:
Offener, einstufiger, anonymer Realisierungswettbewerb
Landesgartenschau Rosenheim 2010. |
II.1.2) |
Beschreibung: Gegenstand des Wettbewerbs ist die
Freianlagenplanung und der Hochwasserschutz für uferbegleitende Parks an
Inn und Mangfall in Rosenheim, sowie ihre städtebauliche Einbindung und
ein Konzept für die Landesgartenschau 2010. |
II.1.3) |
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Ort der Ausführung: 83022 Rosenheim. |
II.1.4) |
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Nomenklaturen |
II.1.4.1) |
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Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): |
II.1.4.2) |
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Andere einschlägige Nomenklaturen (CPC): |
II.1.4.3) |
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Dienstleistungskategorie: 12. |
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE,
FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
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III.1) |
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Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: |
III.2) |
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Die Teilnahme ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Ja. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung
eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Erklärung gemäß Anlage
entsprechend 5.2 GRW ab. Teilnahmeberechtigt sind: - in den
EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift
ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung
Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Architekt oder Ingenieur mit Erfahrung
auf dem Gebiet des Wasserbaus befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am
jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die
fachlichen Anforderungen als Architekt oder Landschaftsarchitekt wer über
ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis
verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/ EWG
(Architektenrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/ EWG (Diplom-Richtlinie -
Landschaftsarchitekten) gewährleistet ist. Wird als
Berufsqualifikation der Beruf des Beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs
gefordert, so ist jeder zuzulassen, der nach den Gesetzen der Länder
berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder
"Ingenieur" zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine
Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik
Deutschland als "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig zu
werden. - Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer
Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der
Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der
juristischen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser der
Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllen. - Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes
Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische
Personen gestellt werden. Die Zusammenarbeit zwischen
Landschaftsarchitekten und Ingenieuren mit Erfahrung auf dem Gebiet des
Wasserbaus wird zwingend vorgeschrieben unter der Federführung der
Landschaftsarchitekten. Architekten und Stadtplaner sind nur in
Zusammenarbeit mit oben genannten Teams teilnahmeberechtigt. Die
Zusammenarbeit mit Architekten und Stadtplanern wird empfohlen. Das
Hinzuziehen von Kommunikationsfachleuten als Fachberater wird ebenfalls
empfohlen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am
Tag der Bekanntmachung = Tag der Auslobung erfüllt sein. |
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
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IV.1) |
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Art des Wettbewerbs: Offener Wettbewerb. |
IV.1.1) |
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Voraussichtliche Teilnehmerzahl oder Marge: |
IV.1.1.1) |
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Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer: |
IV.2) |
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Kriterien für die Bewertung der Vorhaben: Werden mit
der Auslobung mitgeteilt. |
IV.3) |
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Verwaltungsinformationen |
IV.3.1) |
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Aktenzeichen beim Auftraggeber: |
IV.3.2) |
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Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und
zusätzlicher Unterlagen: Kosten: 100
EUR. Zahlungsbedingungen und -weise: Die Wettbewerbsunterlagen sind ab
14.6.2005 gegen Vorauszahlung eine Schutzgebühr von 100 EUR, einzahlbar
auf das Konto 2010 46, BLZ 711500 00, Sparkasse Rosenheim, an die
Landesgartenschau Rosenheim 2010 GmbH, oder per Verrechnungsscheck bei
Lohrer. Hochrein Landschaftsarchitekten anzufordern. Die Unterlagen
werden nach Einzahlung der Schutzgebühr zugeschickt. Werden die
Unterlagen bis zum 15.7.2005 zurückgegeben oder wird eine
wettbewerbsfähige Arbeit eingereicht, so wird die Schutzgebühr nach
Abschluss des Verfahrens zurückerstattet. Erhältlich bis: 27.6.2005
(17.00). |
IV.3.3) |
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Schlusstermin für den Eingang der Wettbewerbsarbeiten bzw. der
Teilnahmeanträge: 23.8.2005. |
IV.3.4) |
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Versendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten
Bewerber: |
IV.3.5) |
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Sprache oder Sprachen, die von den Bewerbern verwendet werden
können: Deutsch. |
IV.4) |
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Preise und Preisgericht |
IV.4.1) |
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Anzahl und Höhe der Preise: 5 Preise. 4
Ankäufe. Gesamtpreissumme: 80 000 EUR netto. |
IV.4.2) |
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Angaben zur Kostenerstattung: |
IV.4.3) |
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Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene
Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des
Wettbewerbes erteilt werden: Ja. |
IV.4.4) |
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Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber
verbindlich: Ja. |
IV.4.5) |
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Namen der Mitglieder des Preisgerichts:
Fachpreisrichter: Dr. Günther Antusch, Baudezernent Stadt
Rosenheim, Susanne Burger, Landschaftsarchitektin, München, Paul
Geisenhofer, Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Christoph Luz,
Landschaftsarchitekt BDLA, Stuttgart, Prof. Klaus-Dieter Neumann,
Landschaftsarchitekt BDLA, München, Prof. Ariane Röntz,
Landschaftsarchitektin, BDLA, Berlin, Dagmar Voss,
Landschaftsarchitektin (Geschäftsführerin LGS GmbH), Prof. Sophie
Wolfrum, TUM Lehrstuhl für Städtebau und Regionalplanung, Karlsruhe /
München. |
ABSCHNITT VI: ANDERE INFORMATIONEN
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VI.1) |
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Die Bekanntmachung ist freiwillig: Nein. |
VI.2) |
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Der Wettbewerb steht mit einem Vorhaben/Programm in Verbindung, das
mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert wird:
Nein. |
VI.3) |
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Sonstige informationen: |
VI.4) |
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Datum der Versendung der Bekanntmachung:
19.5.2005. |