Eine Bewerbung ist nur mit dem von Auslober ausgegebenen formalisierten Bewerbungsbogen möglich. Der Bewerbungsbogen kann ab dem 31.1.2018 von der Homepage des verfahrensbetreuenden Büros unter www.bsmf.de/wettbewerbeportalheruntergeladen werden.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen; jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat einen separaten Bewerbungsbogen auszufüllen. Ausnahme bilden die Referenzen (gelten in Summe für die Bewerbergemeinschaft).
Die formalen Mindestkriterien der Bewerbung sind:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung,
— Vollständige Bewerbungsunterlagen,
— Bewerbung in deutscher Sprache,
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
— Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 GWB nicht bestehen (siehe Bewerbungsbogen),
— Auskunft zum § 123 GWB (siehe Bewerbungsbogen) sowie (soweit erforderlich) ein aktueller Handelsregisterauszug.
Die fachlichen Mindestkriterien der Bewerbung sind:
— Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer,
— Nachweis von zwei in etwa vergleichbaren, realisierten Objekten (nur Hochbau und Erweiterung) innerhalb der letzten 10 Jahre (einschließlich 2008) für einen öffentlichen Auftraggeber, bei denen seitens des Bewerbers jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 HOAI selbst erbracht wurden und jeweils die Nettobausumme der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 den Betrag von 3 Mio. Euro überschreitet. Zu beiden Referenzobjekten sind die im Bewerbungsbogen angeführten Angaben (z. B. Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung, Baukosten, bearbeitete Leistungsphasen gem. HOAI, etc.) zu machen,
— Sollten die Bewerber die geforderten Referenzprojekte verantwortlich in anderen Büros erbracht haben, ist hierfür eine Bestätigung des für das Referenzprojekt beauftragten Büros erforderlich. Aus der Bestätigung muss hervorgehen, ob eine verantwortliche Tätigkeit (z.B. Projektleiter des benannten Referenzprojektes erbracht worden ist.
Auswahl der Bewerber:
Der Auftraggeber lädt aus den unter Berücksichtigung der Formerfordernisse und § 4 VgV zugelassenen Bewerbern insgesamt 30 Teilnehmer sowie drei Nachrücker ein, die sich aufgrund der geforderten Nachweise qualifiziert haben. Qualifizieren sich mehr als 25 Bewerber (bei fünf gesetzten Büros), entscheidet das Los. Teilnahmeberechtigt sind nur die ausgewählten sowie die fünf zur Teilnahme am Wettbewerb aufgeforderten Büros.
Teilnahmeberechtigt sind nur die ausgewählten Büros.
Bewerber, die ausgewählt bzw. gelost worden sind, erhalten bis zum 19.3.2018 eine schriftliche Einladung zur Wettbewerbsteilnahme.