Planungswettbewerb nach RPW 2013.
1/Aufgabe
Das Justizzentrum Osnabrück besteht aus mehreren in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Liegenschaften in der Innenstadt von Osnabrück. Zum Justizzentrum zählen Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft und die Justizvollzugsanstalt Lingen Abteilung Osnabrück. Aufgrund gewachsener Aufgaben und Anzahl von Beschäftigten besteht zusätzlicher Raumbedarf. Die JVA befindet sich in einem Altbau, der erhebliche funktionale und sicherheitstechnische Mängel aufweist. Mit der Erweiterung des Justizzentrums sollen Synergien zwischen den Justizbehörden genutzt und ein höheres Maß an Bürgerfreundlichkeit erreicht werden. Außerdem soll ein zeitgemäßer Sicherheitsstandard sowohl für die JVA als auch für die Gerichte umgesetzt werden.
Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist der Entwurf für die bauliche Weiterentwicklung / den Teilneubau des Justizzentrums Osnabrück unter Einbeziehung des vorhandenen, teils denkmalgeschützten Gebäudebestands. Das Raumprogramm umfasst Erweiterungs- bzw. Neubauten mit einer Nutzfläche von ca. 3 700 qm. Die Bestandsgebäude des Amts- und Landgerichts sind zu erhalten, zu integrieren und in Teilen baulich anzupassen. Der Bestandsbau der JVA ist zum Abriss vorgesehen.
2/Teilnehmer
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten. Insgesamt sollen 18 Büros am Wettbewerb teilnehmen. 6 Teilnehmer werden vom Auslober gesetzt. Weitere 12 Teilnehmer werden über das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren ausgewählt. Sollten neben den gesetzten Teilnehmern mehr Büros ihr Interesse am Verfahren bekunden als die genannten 12, entscheidet bei gleicher Eignung das Los über die Teilnahme am Verfahren.
3/ Zuschlag und weitere Bearbeitung
Der Auslober verpflichtet sich, sobald und soweit das Vorhaben zur Realisierung kommt und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, eine/n der Preisträger/-innen mit weiteren planerischen Leistungen zu beauftragen.
Alle Preisträger des Wettbewerbs werden zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren gem. Vergabeverordnung-VgV aufgefordert. Basis für das Verhandlungsverfahren ist der hier beschriebene Wettbewerb nach RPW 2013.
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien gem. § 58 der Vergabeverordnung-VgV ist so ausgestaltet, dass den nachrangigen Preisträgern eine Chance auf die Beauftragung verbleibt. Die Gewichtung des Wettbewerbsergebnisses ist mit einem Ansatz von 60 % festgesetzt.
Der Umfang der weiteren Beauftragung umfasst die Leistungen für Gebäude gem. HOAI 2013 §34 mindestens bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 4.
Zunächst erfolgt eine Beauftragung bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 3. Der Abruf der der Leistungen der Leistungsphasen 4-8 gemäß §34 HOAI steht unter Vorbehalt der Genehmigung der Entwurfsplanung, der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Erteilung des Bauauftrages und der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. §14 Nummer 14.1 AVB (Anlage 1/1, Vertragsmuster RLBau) bleibt unberührt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Im Rahmen des Wettbewerbs bereits erbrachte Leistungen werden bis zur Höhe des Honorars nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsbeitrag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
4/ voraussichtliche Termine
Rückfragenkolloquium Mitte April 2018.
Wettbewerbsabgabe Ende Juni 2018.
Preisgerichtssitzung Anfang September 2018.