Deutschland-Rheine: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 118-269063
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Klosterstraße 14
Rheine
48431
Deutschland
Kontaktstelle(n): Matthias van Wüllen
Telefon: +49 5971939-414
E-Mail: MTVIXG9vY2RcbilxXGlycGBnZ2BpO21jYGRpYClfYA==
Fax: +49 5971939-8414
NUTS-Code: DEA37
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheine.de
Arndtstraße 37
Dortmund
44135
Deutschland
Kontaktstelle(n): Prof. Hartmut Welters, Maike Wildeboer
Telefon: +49 231477348-60
E-Mail: MTVkaWFqO2tqbm8ocmBnb2BtbilfYA==
Fax: +49 2315544-44
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.post-welters.de
Arndtstraße 37
Dortmund
44135
Deutschland
E-Mail: MTVkaWFqO2tqbm8ocmBnb2BtbilfYA==
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.post-welters.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mehrstufiges, strukturiertes Bieterverfahren zur »Veräußerung und Revitalisierung des ehemaligen Hertie-Grundstücks« in Rheine
Die Innenstadt als Zentrum des städtischen Gefüges steht heute mehr denn je im Fokus von gesellschaftlichen Veränderungen und Ansprüchen und den daraus erwachsenden Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung und -gestaltung. Zu nennen sind hier – auch widerstrebende – Interessen unterschiedlichster Akteure und ihrer Nutzungsziele z. B. im Hinblick auf die Entwicklungen in Einzelhandel, Verkehr, Freizeit, Kultur oder Wohnen im Abgleich mit den gewachsenen, historisch bedeutsamen Strukturen.
In der Rheiner Innenstadt haben sich einerseits das Stadtbild und die Nutzungsstrukturen seit geraumer Zeit nur wenig verändert, andererseits konnte im September 2016 mit der Eröffnung der Emsgalerie eine große private Investition realisiert werden. Weitere Investitionen, die ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf die Attraktivität der Innenstadt haben werden, folgen. Aus diesen Gründen wurde im Februar 2014 vom Rat der Stadt Rheine der Rahmenplan Innenstadt beschlossen. Der Plan dient als integriertes Handlungskonzept für den Kernbereich der Innenstadt und formuliert 14 Entwicklungsziele mit insgesamt 48 Einzelmaßnahmen, die den Rahmen für die zukünftige Entwicklung der City bilden.
Die planerische Auseinandersetzung mit der ehemaligen Hertie-Immobilie stellt mit der Einzelmaßnahme B4 einen wichtigen Projektbaustein des Rahmenplanes dar. Mit dem Zwischenerwerb der ehemaligen Hertie-Immobilie im Jahr 2017 und der Weiterveräußerung im Rahmen des anstehenden Verfahrens will die Stadt Rheine die Entwicklung der seit 2009 brachliegenden Immobilie aktiv vorantreiben und auch die Qualität des gewünschten (privaten) Investments maßgeblich positiv beeinflussen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien zur Bewertung der gebotenen Konzepte werden herangezogen:
1) Kaufpreis 20 % (Der Mindestkaufpreis i.H.v. 3 158 000 EUR ist zu berücksichtigen);
2) Konzeptqualität 80 %.
2.1) Städtebau, Freiraum und Verkehr (1/3);
2.2) Architektur (1/3);
2.3) Nutzungskonzept (1/3).
Nähere Erläuterungen und Angaben zu Vorgaben und Wünschen der Stadt Rheine sind der Matrix der Bewerbungskriterien zu entnehmen.
Sollte dieser Mindestkaufpreis nicht erzielt werden, oder ist die Jury bzw. die Stadt der Auffassung, dass keine ausreichend qualitätsvollen Konzepte vorliegen, behält sich die Stadt Rheine vor, das Verfahren einzustellen. Ersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Es wird im Rahmen dieses Verfahrens ein Investor gesucht, der das Bestandsgebäude sowie das Grundstück erwirbt, den Bestand abbricht und in Zusammenarbeit mit einem Planungspartner (Architekturbüro) auf eigene Kosten das Neubauvorhaben zeitnah realisiert. Es sind ggf. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft zu benennen. Auch Subunternehmer sind zu bennen.
Ein Preis für das gelungenste Konzept wird nicht vergeben.
Eine Vergütung der verlangten Leistungen durch die Stadt Rheine erfolgt nicht.
Die Vergütung der hochbaulichen Planungsleistungen erfolgt durch die Investoren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren im Sinne der §§ 97 ff. GWB, VgV, VOB/A, VOL/A oder anderen vergaberechtlichen Bestimmungen oder Richtlinien. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt außerhalb einer Bekanntmachungspflicht gem. Art. 37 RL 2004/18/ EG.
Ansprüche auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens, auf die Beteiligung an einem solchen oder auf die Erteilung eines Auftrags bzw. den Abschluss eines Vertrags mit der Stadt Rheine bestehen nicht.
Die Stadt Rheine behält sich vor, dieses Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden. Eine Kostenerstattung gegenüber den Interessenten erfolgt nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Abbruchs von Verhandlungen.
Sollte der Mindestkaufpreis nicht erzielt werden, oder ist die Jury bzw. die Stadt der Auffassung, dass keine ausreichend qualitätsvollen Konzepte vorliegen, behält sich die Stadt Rheine vor, das Verfahren einzustellen.
Ggf. wird eine Erläuterung des eingereichten Finanzierungskonzeptes erwartet.
Eine Vergütung der verlangten Leistungen durch die Stadt Rheine erfolgt nicht. Die Vergütung der hochbaulichen Planungsleistungen erfolgt durch die Investoren.
Die Durchführung dieses Verfahrens trägt den Grundsätzen des Wettbewerbs, der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz Rechnung. Dieses strukturierte Bieterverfahren erfolgt in mehreren Stufen. Vorbehalten bleibt die Verengung des Interessentenkreises im Laufe der Verhandlungen (auch schon auf Basis des Erstangebotes) sowie Verhandlungen mit einem einzigen Interessenten, der zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes aufgefordert wird.
Das Verfahren erfolgt in 3 Stufen:
Stufe 1: Bewerbungsphase;
Stufe 2: Erstangebot und Konzeptansatz;
Stufe 3: Finale Konzepte und Kaufpreisangebote.
Die Jury sichtet und bewertet die eingegangenen Konzepte und spricht nach der dritten Stufe eine Verkaufs- bzw. Vergabeempfehlung an das zuständige kommunale Gremium aus. Dieses kommunale Gremium ist in seiner Entscheidung, ob und in welcher Reihenfolge der eingegangenen Angebote eine Vergabe erfolgt, frei.
Die Stadt Rheine behält sich vor,
a) Nachforderungen zu fehlenden oder unklaren Unterlagen und/oder Angaben unter Fristsetzung zu stellen;
b) die geforderten Leistungen je Stufe im Laufe des Verfahrens anzupassen und
c) den Kreis der Bieter, mit denen verhandelt wird, sukzessive und auf Grundlage der Bewertungsmatrix zu verringern.
Diese Bekanntmachung wird ergänzt durch das Informationsmemorandum, die Matrix der Bewertungskritierien, eine Zusammenstellung von Planunterlagen und dem Vordruck des Teilnahmeantragsformular.
Die vollständigen Teilnahmebedingungen sind den zur Verfügung gestellten Verfahrensunterlagen (Informationsmemorandum und Bekanntmachung) zu entnehmen. Download unter: https://www.post-welters.de/wettbewerbsmanagement/aktuell-laufende-verfahren.html
Einzig die Angaben im Informationsmemorandum sind bindend.
In den Teilnahmeformblättern werden zu folgenden Punkten Angaben der Bieter verlangt:
— Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— Technische Leistungsfähigkeit,
— Erste Aussagen zum Nutzungs- und Bebauungskonzept.
Schriftliche Rückfragen zur jeweiligen Verfahrensstufe können (per Fax, Post oder E- Mail) innerhalb der im Informationsmemorandum genannten Frist an das betreuende Büro gestellt werden (MTRlamJrPGxrb3Apc2FocGFubypgYQ==, zu Händen von Frau Maike Wildeboer). Diese werden anonymisiert, schriftlich beantwortet und allen Bietern zur Verfügung gestellt und damit Teil der des Verfahrens.
Die Bewerbung ist vollständig und fristgereicht in einfacher Ausführung im Original unterzeichnet, einfach als Arbeitskopie und einfach digital (auf CD oder USB-Stick) einzureichen.
Eine Ortsbesichtigung ist möglich. Nähere Informationen dazu sind im Informationsmemorandum enthalten.
keine Angabe
Deutschland
keine Angabe
Deutschland