Deutschland-Darmstadt: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 137-313613
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Jägertorstraße 207
Darmstadt
64289
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
Telefon: +49 61518811535
E-Mail: MjEzbVRpZjNfVFdUV1whV1g=
Fax: +49 61518812484
NUTS-Code: DE716
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener, städtebaulicher Ideenwettbewerb „Erster Baustein zum Masterplan LaDaDi 2020+“
Die Verwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg – abgekürzt
LaDaDi genannt – befindet sich gegenwärtig an unterschiedlichen Standorten verteilt über den gesamten Landkreis und auf dem Stadtgebiet Darmstadt.
Mit der Vision zum Masterplan LaDaDi 2020+ sollen die Liegenschaften in Darmstadt-Kranichstein sukzessive saniert, erweitert und umstrukturiert werden.
Dieser städtebauliche Ideenwettbewerb bildet den Auftakt für diesen Masterplan.
Das Verfahren gliedert sich in zwei voneinander getrennte, aber inhaltlich aufeinander aufbauende, Wettbewerbe.
In diesem städtebaulichen Ideenwettbewerb sollen Konzepte entwickelt und dargestellt werden, die in der Folge als Grundlage für den Realisierungswettbewerb dienen sollen.
Um den Verwaltungsstandort Darmstadt-Kranichstein zu ertüchtigen, sind für die Nutzbarkeit des Areals wichtige Rahmenparameter planerisch zu lösen. Die Erschließung zum Areal soll konzentriert und vereinfacht werden. So soll z.B. die im Bestand heterogen gestaltete Zugänglichkeit und Erschließung der einzelnen Gebäudetrakte zudem zukünftig über ein zentrales Eingangsgebäude erfolgen (weitere Planungsziele, siehe Teil C der Auslobungsunterlage).
Ein wesentliches Aufgabenfeld des städtebaulichen Ideenwettbewerbs wird es sein, in einem Entwurf planerisch zu durchdenken, ob die Gebäudestrukturen Trakt 2,3 und 4 bestehen bleiben können und lediglich der Altbau Trakt 5 sowie das Eingangsgebäude neu gedacht werden müssen, oder ob es städtebaulich sowie funktional sinnvoller erscheint, einen vollständigen Neubau der Trakte 2,3,4 und 5 sowie des Eingangsbereichs anzustoßen. In beiden Fällen ist besonderes Augenmerk auf die funktionale Verträglichkeit und den Anschluss des Neubaus an den Bestand zu legen. Neben der Funktionalität der Neustrukturierung, ist sich der Auslober seiner Verantwortung gegenüber der Umwelt bewusst und setzt sich für den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen ein.
Die Wettbewerbsteilnehmer sollen sich in ihrem Lösungsvorschlag (Sanierung/Teilneubau oder Abriss/Neubau) für die ihrer Ansicht nach funktional schlüssigere, gestalterisch nachvollziehbarere und (wirtschaftlich) nachhaltigere Lösung entscheiden und diese entsprechend der Leistungsanforderungen (siehe Teil A, Kapitel 8.1 der Auslobungsunterlage) entwickeln.
Die Preisgerichtsentscheidung der ersten Stufe wird dann als Grundlage zur Diskussion und Entscheidung der Realisierungsvarianten Sanierung/Teilneubau oder Abriss/Neubau im Kreistag dienen.
Gegenstand des Wettbewerbs zur hochbaulichen Realisierung (Stufe 2) sind zunächst der Neubau Trakt 5 nebst Eingangsbereich/-gebäude. Für den Neubau mit ca. 500 Büroarbeitsplätzen und ca. 14 100 m2 BGF wurden über die funktionalen Anforderungen hinausgehend auch kulturelle, soziale, wirtschaftliche und strukturelle Objektziele definiert.
Der Kreis baut mit den Mitteln seiner Bürger, für seine Bürger. Der schonende Einsatz von Ressourcen und wirtschaftlichen Mitteln ist Grundvoraussetzung (siehe hierzu Teil C, Kapitel 1.1 der Auslobungsunterlage).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Arbeitsgemeinschaften und Teams aus Architekten und Stadtplanern und/oder Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
Termine:
Rückfragenkolloquium am 30.7.2018, 9:00
Schriftliche Rückfragen bis 1.8.2018
Einsendeschluss Teilnahmeanträge bis 6.8.2018, 11:00
Einsendung der Planunterlagen bis 31.8.2018, 12:00
Einsendung des Modells bis 7.9.2018, 12:00
Weitere Informationen, siehe Auslobung Teil A, 12
Die Bewerbungsunterlagen können kostenlos unter www.subreport.de/E23974186 heruntergeladen werden.
Genaue Informationen sind der Auslobung zu entnehmen, welche sowohl die Wettbewerbsaufgabe als auch die Wettbewerbsbedingungen darstellt.
Teil A, 11 der Auslobung: Beurteilungskriterien:
— Städtebau (u.a. städtebauliche und funktionale Qualität, Gliederung der Baumassen, Höhenentwicklung, Umgang mit Freiflächen)
— Funktionalität (u.a. Erfüllung des Flächenprogramms, Nutzungsverteilung und Erschließung, Flexibilität, Barrierefreiheit)
— Ökologische Nachhaltigkeit (u. a. Kompaktheit der Gebäudestruktur)
— Wirtschaftlichkeit (u. a. Flächenwirtschaftlichkeit)
— Realisierbarkeit
Genaue Informationen sind der Auslobung zu entnehmen, welche sowohl die Wettbewerbsaufgabe als auch die Wettbewerbsbedingungen darstellt.
Teil A, 13 der Auslobung: Preisgelder:
Der Auslober stellt als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 40 000 EUR zzgl. Umsatzsteuer zur Verfügung.
Die Preise werden (jeweils zzgl. Umsatzsteuer) wie folgt gestaffelt:
1) Preis 15 000 EUR
2) Preis 10 000 EUR
3) Preis 6 000 EUR
4) Preis 5 000 EUR
5) Preis 4 000 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834