Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 146-334454
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Bezirksamt Mitte von Berlin
Berlin
10117
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bezirksamt Mitte von Berlin
Telefon: +49 309018-34661
E-Mail: MTVGYG1ub2RpKUhwbmRqZztdXChoZG9vYCldYG1nZGkpX2A=
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/ba-mitte/
Universitätsstraße 2-3a
Berlin
10117
Deutschland
Kontaktstelle(n): DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG
Telefon: +49 30212338-40
E-Mail: MjE3RVZFHCEfICcfIyAvU2QcU1hUU1RhWFJXYh1TVA==
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.du-diederichs.de
Unversitätsstraße 2-3a
Berlin
10117
Deutschland
Kontaktstelle(n): DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG
Telefon: +49 30212338-40
E-Mail: MTlNXk0kKScoLycrKDdbbCRbYFxbXGlgWl9qJVtc
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.du-diederichs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für den Schulstandort Zwinglistraße 37, 10555 Berlin
Die Leistungen betreffen die Reaktivierung der ehemaligen Wartburgschule in der Zwinglistraße 37, in 10555 Berlin. Es ist eine Schulnutzung vorgesehen, die Schule soll zur Zwischennutzung für Schulen, die aufgrund von Schulsanierungen ausgelagert werden, hergerichtet werden. Für die genaue Nutzung muss ein Bedarfsprogramm erarbeitet werden. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Zwinglistraße 37, 10555 Berlin-Moabit
Gegenstand des VgV-Verfahrens sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen, der Fachplanung Tragwerksplanung und der Fachplanung technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 4 – 8 sowie Beratungsleistungen Bauphysik für Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Raumakustik, und besondere Leistungen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz, die Erstellung eines Bedarfsprogramms, Bestandsaufnahme, Schadstoffbeseitigung/-untersuchungen/ Abfallmanagement und Holzschutzuntersuchung.
Die Umsetzung ist in 5 Projektstufen geplant, bestehend aus:
1) Erarbeitung Bedarfsprogramm;
2) Erstellung EVU (LP1+2 mit Anteilen aus weiteren LP.);
3) Erstellen der BPU (LP3);
4) Bauantrag/Baugenehmigung (LP4);
5) Ausführung (LP5-9).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Projektstufen 1+2 beauftragt, anschließend die Projektstufen 3 und 4. Die Option zur weiteren stufenweisen Beauftragung Projektstufe 5 behält sich der Auftraggeber vor.
Die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgt anhand der benannten Mindestkriterien und geforderten Unterlagen (siehe Anlagen A01-A04).
Sollten mehr als die vorgesehenen Büros (4) ihre Eignung für die 2. Stufe nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zur 1. Stufe (Anlage A10) und den Erläuterungen im Referenzformblatt (Anlage 11).
A) Ausschluss/Eignungskriterien
1) Formale Prüfung;
2) Eigenerklärungen;
B) Auswahlkriterien
3) Fachliche Eignung vergleichbarer Leistungen;
4) Vergleichbare Referenzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor Auftragserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter die Vorlage eines Auszuges aus dem Bundeszentral-/Gewerbezentral-/Handels-/Berufsregisters zu verlangen. Sämtliche geforderte Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Im Rahmen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung werden die folgenden Eignungskriterien abgefragt:
1) Allgemeiner Jahresumsatz;
2) Spezifischer Jahresumsatz;
3) Berufshaftpflichtversicherung.
1) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Nachweis Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000, 00 EUR;
2) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Mindestumsatz 500 000 EUR pro Jahr, letzte 3 Geschäftsjahre.
Im Rahmen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung werden die folgenden Eignungskriterien abgefragt:
1) Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art;
2) Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung;
3) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl;
4) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung;
5) Als Unterauftrag vergebener Anteil.
1) Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art: Mindestens 1 Referenz, die folgende Kriterien nachweist, Nennung mehrerer Referenzen möglich:
Eine Referenz für „VgV Generalplanung“, des Weiteren muss / müssen die eingereichte(n) Referenz(en) für dieses Leistungsbild in Summe mindestens einmal folgende Kriterien erfüllen:
— Eine vergleichbare Leistung für „Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen (HZ III oder höher)“ gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2013 als Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahme im Bestand,
— Eine vergleichbare Leistung für „Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen (HZ III oder höher)“ gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2013 als Generalplaner,
— Eine vergleichbare Leistung für „Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen (HZ III oder höher)“ gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2013 (Neubau oder Sanierung) mit einem Bauvolumen (KG 300 - 400) ≥ 3,0 Mio. EUR netto.
2) Technische Leistungsfähigkeit: Mindestgröße von 5 Beschäftigten im Architekturbüro.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten- oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin oder Ingenieur/Ingenieurin zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/Architektin oder Ingenieur/Ingenieurin tätig zu werden, bzw. wer gemäß VgV §75 in Verbindung mit § 44 dazu berechtigt ist. Der Bewerber oder örtliche Partner muss nach § 66 BauOBln bauvorlageberechtigt sein.
Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG)
Ingenieurgesetz (IngG)
Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vorliegende Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. §17 Abs. 1 VgV durchgeführt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Projektstufen 1+2 beauftragt, anschließend die Projektstufen 3 und 4. Die Option zur weiteren stufenweisen Beauftragung Projektstufe 5 behält sich der Auftraggeber vor.
Das Vergabeverfahren wurde durch Bekanntmachung europaweit öffentlich bekannt gemacht. An die Bekanntmachung schließt sich ein Teilnahmewettbewerb an. Die Teilnahmeanträge werden ausgewertet, ggf. werden Angaben/Unterlagen nachgefordert werden. Es wird anhand der Eignungsmatrix eine Rangfolge der Teilnahmeanträge erstellt werden. Der Auftraggeber wird dann die besten 4 Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern. Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien über 4, wird die Auswahl per Losentscheid getroffen werden (vgl. VgV § 75 Abs. 6). Auf Grundlage der Erstangebote wird ein Verhandlungsgespräch mit den für die 2 Stufe ausgewählten Bietern geführt werden. Die Gesamtbewertung des Angebots wird auf der Grundlage der Bewertung des Verhandlungsgesprächs und des Gesamthonorars erfolgen. Die Ermittlung ist in den Vergabeunterlagen erläutert. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot.
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Vergabekammer Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
E-Mail: MjIwYlFeU01OUVdNWVlRXixfUVpjUU4aTlFeWFVaGlBR
Fax: +49 309013-7613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Vergabekammer Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
E-Mail: MThuXWpfWVpdY1llZV1qOGtdZm9dWiZaXWpkYWYmXF0=
Fax: +49 309013-7613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/