Deutschland-Weilheim: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 179-406529
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Admiral-Hipper-Str. 20
Weilheim i. OB
82362
Deutschland
E-Mail: MjExaGRjNV1kWiJWZ1hdXmlaWGloI1hkYg==
NUTS-Code: DE21N
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim.de
Dachauer Str. 233
München
80637
Deutschland
Telefon: +49 891675030
E-Mail: MTZtaWg6YmlfJ1tsXWJjbl9dbm0oXWln
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoe-architects.com
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau Kinderhaus Sonnenäcker
Bauwerks- und Freianlagenplanung zur Errichtung eines Kinderhauses in Weilheim i. OB gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und 2 (Objektplanung Gebäude und Freianlagen)
Auf dem Grundstück mit einer Fläche von 4 428 m2 am östlichen Stadtrand von Weilheim soll ein Kinderhaus in 2 Bauabschnitten errichtet werden. Im 1. Bauabschnitt sind 2 Kinderkrippen- und 2 Kindergartengruppen geplant, im 2. Bauabschnitt eine Erweiterungsmöglichkeit um eine viergruppige Einrichtung für Kindergarten oder Hort. Die Nettofläche des 1. Bauabschnitts beträgt etwa 1 000 m2; hier ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 8 vorgesehen. Die Nettofläche des 2. Bauabschnitts beträgt ebenfalls etwa 1 000 m2; hier ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 3 vorgesehen.
Die genaue Aufgabenbeschreibung ist im Auslobungstext dargestellt, der den Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmern zugesendet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aus den eingegangenen Bewerbungen erfolgt die Auswahl von mindestens 12 bis maximal 15 Teilnehmern über ein Auswahlverfahren. Erfüllen mehrere Bewerbungen die Anforderungen gleichermaßen, behält sich der Auslober die Auswahl durch Los vor. Das Losverfahren findet unter juristischer Aufsicht statt.
— Einzureichende Bewerbungsunterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb:
Zur Bewerbung ist zwingend das ausschließlich auf der Webseite des Betreuers veröffentlichte Bewerbungsformblatt zu verwenden. Formlose Bewerbungen und nicht unterschriebene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss. Geforderte Nachweise sind ausschließlich in deutscher Sprache und ggf. in beglaubigter Übersetzung in Kopie der Bewerbung beizulegen.
Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen:
a) Bewerbungsformblatt, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben. Folgende Erklärungen müssen durch vollständiges Ausfüllen des Bewerbungsformblattes abgegeben werden:
— Erklärung zum rechtlichen Status (natürliche Person oder juristische Person oder projektbezogener Zusammenschluss von 2 oder mehreren Architektinnen oder Partnerschaft gemäß PartGG)
— Erklärung, dass das Büro entsprechend der Bekanntmachung teilnahmeberechtigt ist
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Absatz 2 VgV vorliegt
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 6 VgV vorliegt
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
— Erklärung, dass kein über die Planungsleistungen hinausgehendes wirtschaftliches Interesse an der Wettbewerbsaufgabe besteht
— Erklärung, dass keine Teilnahmehindernisse gemäß § 4 (2) RPW vorliegen
b) Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung z. B. Mitgliedsbescheinigung einer Architektenkammer
c) Nachweis eines Referenzprojekts, das mindestens folgende Kriterien erfüllt:
— mind. Honorarzone III gemäß HOAI 2013
— erbrachter Leistungsumfang mind. LPH 2-5 gemäß HOAI 2013
— Neubau oder Sanierung
— das Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Bekanntmachung fertiggestellt sein
— das Referenzprojekt muss nach dem 01.01.2008 fertiggestellt sein
Darstellung des Referenzprojektes auf 1 Seite DIN A3 einseitig bedruckt; Darstellung mit Fotos, Grundrissen, Ansichten usw.
Als Referenzprojekte sind Leistungen für Gebäude im Sinne von § 34 Abs. 1 HOAI zulässig.
Die Urheberschaft oder die Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) des Referenzprojektes muss den sich bewerbenden Personen zuzurechnen sein.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt; zusätzliche Angaben und Bewerbungsleistungen sind nicht zulässig.
Eine pauschale Bewerbung die nicht den hier angegebenen geforderten Nachweisen entspricht, wird nicht anerkannt. Bewerbungen sind in Papierform, als lose Blätter nicht geheftet einzureichen. Elektronisch übermittelte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Die Gewichtung des Wettbewerbsergebnisses wird mind. 50 % betragen.
a) Eignungskriterien: Hinsichtlich der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Eignungskriterien von den Preisträgerinnen und Preisträger zur Angebotsabgabe zu erfüllen:
— jährlicher Mindestumsatz in den letzten Jahren von im Mittel 200 000 EUR netto von Architektin / Architekt
— Nachweis für das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden; die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen,
— Beschäftigtenzahl im Mittel in den Jahren 2015 bis 2017: mindestens 3 technische Beschäftigte inkl. Büroinhaberin / Büroinhaber ohne Sekretariat und Aushilfen
b) Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden den Preisträgern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Architektin / Architekt und Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt
Abschnitt IV: Verfahren
— Städtebau
— Gestaltung
— Funktionalität
— Erschließung
— Grün- und Freiraumplanung
— Wirtschaftlichkeit
— Baurecht und technische Anforderungen
— Allgemeine Anforderungen
Die Reihenfolge der Kriterien stellt dabei keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
Die angegebenen Kriterien können vom Preisgericht differenziert und gewichtet werden und werden in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt.
Die voraussichtliche Gesamtsumme der Preise und Aufwandsentschädigungen beträgt 35 000 EUR zzgl. MwSt (Wettbewerbssumme).
An die Teilnehmer, die einen prüffähigen Wettbewerbsbeitrag einreichen, der im Wesentlichen den Vorgaben der Auslobung entspricht, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 15 000 EUR netto ausgezahlt; kalkuliert auf der Basis von 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind das 1 000 EUR netto je Teilnehmerin / Teilnehmer.
Kosten für die Bewerbung und für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe werden nicht erstattet.
Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmerin / des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Fragen zur Bekanntmachung sowie zum Verfahren insgesamt können per E-Mail ausschließlich über die Adresse MjExaGRjNV1kWiJWZ1hdXmlaWGloI1hkYg== bis spätestens 5.10.2018, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Fragen und Antworten werden jeweils zeitnah auf der Webseite des Verfahrensbetreuers veröffentlicht.
Über mögliche Änderungen dieser Bekanntmachung, die im EU-Amtsblatt bekanntgegeben werden, müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber selbstständig informieren.
— Zulassungsbereich: Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA),
— Teilnahmeberechtigung: Die Teilnahme ist Architektinnen und Architekten vorbehalten. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige
— Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin / Architekt oder Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin / Architekt oder Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist,
— Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Die bevollmächtigte Vertreterin oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der/die Verfassenden der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen,
— Bewerbergemeinschaften, die in ihrer Gesamtheit die fachlichen Anforderungen und die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften haben eine bevollmächtigte Vertreterin oder einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen,
— Partnerschaften gemäß PartGG
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus Architektin / Architekt und Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt zwingend erforderlich, sofern diese Fähigkeiten nicht auch durch einen einzelnen Wettbewerbsteilnehmer nachgewiesen werden können. Die Federführung muss bei den Architektinnen und Architekten liegen.
Die Organisationsform innerhalb einer Bewerbergemeinschaft ist den Bewerbern freigestellt, jedoch auch bei Auftragserteilung beizubehalten.
Die Teilnehmer dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen, weder als Mitverfasserinnen und Mitverfasser noch als freie Mitarbeitende.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme müssen am Tag des Bewerbungsendes erfüllt sein.
Die Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW aufgeführt. Die Feststellung, ob Teilnahmehindernisse vorliegen, obliegt den Bewerberinnen und Bewerbern.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind zudem Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein könnten oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen könnten. Das gilt insbesondere für Mitglieder des Preisgerichts, deren Ehepartnerinnen und -partner, Verwandte und Verschwägerte ersten und zweiten Grades sowie für deren ständige Geschäfts- oder Projektpartnerinnen und -partner und für die unmittelbaren Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ausgeschlossenen Personen.
Maximilianstr. 39
München
80538
Deutschland
Eine Rüge ist nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, entsprechend den in § 160 Abs. 3 GWB genannten Fristen, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Admiral-Hipper-Str. 20
Weilheim i. OB
82362
Deutschland