Deutschland-Unterföhring: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 247-569776
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Münchner Straße 70
Unterföhring
85774
Deutschland
E-Mail: MjE1MzI5IilGNzgxZl9lVmNXYFZZY1pfWB9VVg==
NUTS-Code: DE21H
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unterfoehring.de
Josephspitalstr. 9
München
80331
Deutschland
Kontaktstelle(n): pm5 Projektmanagement GmbH – Fr. Geßendorfer
Telefon: +49 89242937517
E-Mail: MjE4ME9jVl1UG0M0Ll5bGyMcUlM=
Fax: +49 89242937529
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pm-5.de
Josephspitalstr. 9
München
80331
Deutschland
Kontaktstelle(n): pm5 Projektmanagement GmbH – Fr. Geßendorfer
Telefon: +49 89242937517
E-Mail: MjExN1ZqXWRbIko7NWViIiojWVo=
Fax: +49 89242937529
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pm-5.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Unterföhringer Bauhofes – Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. § 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 2-9 (bei stufenweiser Beauftragung)
Die Gemeinde Unterföhring beabsichtigt Planungsleistungen nach Leistungsbild Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten (HOAI § 33), für die Leistungsphasen 2-9 (stufenweise Beauftragung) für die Planung des Neubaus des Unterföhringer Bauhofes mittels eines EU-weiten VgV-Verfahrens mit Mehrfachbeauftragung zu vergeben.
Der neue Bauhof soll im Nord-Osten des Gemeindegebietes entstehen. Das Raumprogramm sieht eine Unterbringung von ca. 30 Mitarbeitern, sowie Werkstätten, Fahrzeughallen, Lagerhallen und -flächen sowie 2 autarken Mitarbeiterwohnungen mit einer Gebäude-NUF von ca. 5 235 m2 (BGF ca. 6 743 m2) vor. Dazu addieren sich weitere (überdachte) Freiflächen von ca. 6 885 m2.
Birkenhofstraße
85774 Unterföhring
Flurnummern 881 und 877/2
Die Gemeinde Unterföhring beabsichtigt einen neuen Bauhof auf Teilflächen der Flurnummern 881 und 877/2 zu errichten. Der Gemeinderat entschloss sich dabei für die Durchführung eines VgV-Verhandlungsverfahrens mit Lösungsvorschlägen (Mehrfachbeauftragung).
Der heutige Bauhof der Gemeinde Unterföhring ist für die heute erforderlichen Aufgaben und die zukünftigen Anforderungen nicht mehr ausreichend gewappnet. Hinzu kommt, dass aufgrund von Platzmangel die Arbeitsbereiche und Lagerflächen mittlerweile auf dem Gemeindegebiet verstreut sind, was einen effizienten und ökonomischen Ablauf verhindert.
Der neue Bauhof soll im Nord-Osten des Gemeindegebietes entstehen. Auf dem 37 523 m2 großen Grundstück sind weitere Nutzungen untergebracht (Feuerwehrübungsplatz, Wertstoffhof und zukünftig eine solare Trocknung der Kläranlage), die bestehen bleiben. Angrenzend an das Planungsgebiet befinden sich südlich eine Kleingartensiedlung, westlich die Unterföhringer Kläranlage, nord-östlich die A99, der Mittlere Isarkanal und landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie süd-östlich der Feringasee.
Die Baumaßnahme ist in einem Bauabschnitt durchzuführen. Das Raumprogramm sieht eine Unterbringung von ca. 30 Mitarbeitern, sowie Werkstätten, Fahrzeughallen, Lagerhallen und -flächen sowie 2 autarken Mitarbeiterwohnungen mit einer Gebäude-NUF von ca. 5 235 m2 (BGF ca. 6 743 m2) vor. Dazu addieren sich weitere (überdachte) Freiflächen von ca. 6 885 m2.
Die überschlägig ermittelten Baukosten (KG 200-700) betragen ca. 9 Mio. EUR Brutto inkl. Nebenkosten.
Das Verfahren verläuft in 3 Schritten. Im ersten Schritt erfolgt die Eignungsprüfung (Stufe I), nach der mind. 3, max. 5 Bieter ausgewählt werden, welche zur Teilnahme am Plangutachten (Stufe II-1) berechtigt sind. Nach der Präsentation der erbrachten Leistungen (Teilbereiche der LP 2) werden die Teilnehmer aus Stufe II-1 zu einem Verhandlungsgespräch (Stufe II-2) eingeladen und aufgefordert, dafür ein indikatives Angebot abzugeben.
Jeder Teilnehmer erhält für die Einreichung einer vollständigen, den Anforderungen entsprechenden, prüffähigen Arbeit ein Bearbeitungshonorar. Dieses wird gem. der anrechenbaren Kosten aus der Kostenschätzung nach HOAI ermittelt. Die zu erbringenden Leistungen werden nach HOAI mit 5 v. H. Leistungspunkten inkl. Nebenkosten honoriert. Die Darstellung des Konzeptes der Außenanlagen ist ebenfalls mit dem Ansatz der Honorierung abgegolten.
Der Bauherr beabsichtigt, sofern das Projekt realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Teilnehmer mit den Architektenleistungen nach § 33 LP 2-9 HOAI stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, Gebäudeteilen bzw. Gebäuden sowie Gesamtbeauftragung, besteht nicht.
Die Eignungskriterien sind Teil der Bewerbungsunterlagen und stehen für jeden Bewerber barrierefrei zum Download bereit.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag/ Eignungsleihe) zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise/Angaben auch für diese erbracht werden):
a) Nachweis der Berufsqualifikation, Bewerber müssen nachweisen, dass die vorgesehenen Leistungserbringerüber eine entsprechende Ausbildung (Berufsbezeichnung: Ingenieur/in) verfügen zur Erbringung der Leistung. Durch einen Berufs- oder Handelsregisterauszug oder auf andere Weise. (§ 44 VgV)
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2016 vorliegen, oder andernfallsentsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB getroffen wurden (hierfür sind Nachweisevorzulegen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weitere Nachweise zu Eigenerklärungen nachzufordern (§48 VgV)
c) Eigenerklärung nach VgV 2016 § 73 Abs. 3, die Leistungserbringung erfolgt unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:
1) Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter;
2) Nachweis dass die auftragsgegenständlichen Leistungen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweckgehören;
3) Namen und berufliche Befähigung der Personen (siehe a)), die für die Erbringung der Leistung alsverantwortlich vorgesehen sind;
e) Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:
1) Erklärung aller Mitglieder zur Bildung einer Bietergemeinschaft;
2) Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter;
3) Darstellung welches Mitglied welche Leistung erbringen wird.
4) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
f) Erklärung zur technischen Ausstattung (§46 (3) 9 VgV)
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
a) Personen, die die geschützte Berufsbezeichnung Architekt tragen (Mitglied in der Architektenkammer) oder
b) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehörigernach a) ist.
Siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu richten und werden über den o. g. Link (siehe Punkt I.3) zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen bzgl des Teilnahmwettbewerbs / der Eignungsfeststellung (Stufe I), die nach dem 14.1.2019, 14.00 Uhr eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt.
Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag in Papierform in einem verschlossenen Umschlag gekennzeichnet mit dem übermittelten Rücksendeaufkleber abgegeben werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise und Teilnahmeanträge (Bewerbungsbögen) oder deren verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Weiterhin kann die Änderung oder Erweiterung der Teilnehmeranträge (Bewerbungsbögen) zum Ausschluss führen. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht im Verfahren bzw. der Bewertung berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Eignung von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter / Bietergemeinschaftgemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89/21762411
E-Mail: MTVxYG1iXF1gZlxoaGBtKW5wYF9dXHRgbWk7bWBiKGpdKV1cdGBtaSlfYA==
Fax: +49 89/21762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89/21762411
E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjaV9ra2NwLHFzY2JgX3djcGw+cGNlK21gLGBfd2NwbCxiYw==
Fax: +49 89/21762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenin seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber demAuftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 (GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3Nr. 4 GWB)
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89/21762411
E-Mail: MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYh5jZVVUUlFpVWJeMGJVVx1fUh5SUWlVYl4eVFU=
Fax: +49 89/21762847