Deutschland-München: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 097-235052
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Mottlstraße 1
München
80804
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Michael Staufer
Telefon: +49 899616064-28
E-Mail: MjE3QmNQZFVUYS9iY1BTWFFQZB1RUGhUYV0=
Fax: +49 899616064-10
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.haendel-junghans.de/verfahrensbetreuung/vgv-oberwiesenfeld-2.ba.html
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistung Lph 2-4, optional Lph 5, südliches Oberwiesenfeld 2. BA
Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 34 ff. HOAI 2013; Lph 2-4, optional Lph 5, stufenweise Beauftragung.
Neubau einer Wohnanlage mit 2 Gebäuden „südliches Oberwiesenfeld 2. BA“ mit ca. 300 Wohnungen, 1 Kita sowie einer Tiefgarage an der Schwere-Reiter-Straße in München für die Stadibau GmbH.
Schwere-Reiter-Straße in München (südliches Oberwiesenfeld 2. BA)
In 2010 fand der städtebauliche Wettbewerb für die Errichtung des Olympischen Dorfes, sowie des Mediendorfes, ausgelobt durch die LH München und des Landes Bayern, statt.
Für das Areal nordwestlich der Schwere-Reiter-Straße und nordöstlich der Emma-Ihrer-Straße im Münchner Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg wird derzeit der bestehende Bebauungsplan (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2053a), auf Grundlage der Entwürfe der damaligen Wettbewerbssieger, geändert.
Dort soll ein modernes und grünes Wohnquartier mit ca. 680 Staatsbedienstetenwohnungen entstehen, das die Stadt mit dem nördlich gelegenen Olympiapark verbindet. Der Bebauungsplan sieht hierfür 4 Riegelbauten mit einer Tiefgarage, 3 Kitas, sowie vereinzelt Flächen für (Klein-) Gewerbe vor.
Die Planer werden parallel zur B-Plan-Erstellung beauftragt.
Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung Gebäude (Lph 2-5) für den nördlichen Bereich des Bebauungsplangebiets.
Die Stadibau ist Bestandshalter des 2. Bauabschnitts und unterliegt entsprechenden Förderrichtlinien nach EOF, München Modell oder KMB.
Das VgV-Verfahren umfasst lediglich den nördlichen Teil des Bebauungsplan-Areals (2. Bauabschnitt) mit den Gebäuden 3 und 4 mit insgesamt bis zu 300 Wohneinheiten (Staatsbedienstetenwohnungen), einer integrierten Kindertagesstätte, sowie allen notwendigen Tiefgaragen-Stellplätzen. Der Stellplatzschlüssel ist 0,8 und es wird von ca. 240 Stellplätzen ausgegangen.
Die beiden Neubauten (Gebäude 3 und 4) können bis zu 8-geschossig (EG + 7 Obergeschosse) geplant werden. Die BGF beträgt in Summe ca. 28 300 m2 und die Grundstücksgröße beläuft sich auf ca. 13 100 m2.
Die Gebäude sollen in Massivbauweise bzw. Ziegelbauweise weitgehend ohne WDVS errichtet werden. Der Einsatz nachhaltiger Baustoffe, sowie wartungsarmer Konstruktionen ist ein wesentliches Konstruktionsmerkmal unserer Neubauplanungen. Die Gebäude sind teilweise stark lärmbeaufschlagt; eine entsprechende Wohnungsausrichtung, sowie Fassaden- und Lüftungskonzepte sind zentraler Bestandteil der Planung.
Der energetische Standard soll so gewählt werden, dass ein KfW Effizienzhaus 55 oder besser erreicht werden kann. Die sich derzeit auf dem Gelände befindenden Gebäude werden zurückgebaut. Der Abriss und die Baufeldfreimachung sind nicht Auftragsgegenstand.
Termine:
Bauantrag: 2. Quartal 2020
Frühestmöglicher Baubeginn: 3. Quartal 2021
Fertigstellung: frühestens 3. Quartal 2023
Schätzkosten:
KGR 300: ca. 33,96 Mio. EUR (netto)
KGR 400: ca. 11,32 Mio. EUR (netto).
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GWB,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GWB.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Bei Punktegleichstand wird die Auswahl der Bewerber durch Los getroffen.
Die Laufzeit des Vertrages umfasst nicht den Gewährleistungszeitraum.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei Personen- und Kapitalgesellschaften,
— Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers bzw. bei Personen- und Kapitalgesellschaften, des Geschäftsführers gem. § 122 Abs. 2. S. 2 Nr. 1 GWB,
— Nachweis der beruflichen Befähigung des Projektleiters,
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
A.1) Erklärung über den spezifischen Umsatz (netto) für Leistungen des ausgeschriebenen Leistungsbildes im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV;
A.2) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (mit Angabe der Deckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden und deren Maximierung im Kalenderjahr).
B.1) Angaben zu den Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV);
B.2) Name, Qualifikation und Berufserfahrung des/der Projektleiter/In, welche/r für die Erbringung der Dienstleistung konkret vorgesehen/verantwortlich ist (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV);
B.3) Erklärung über die Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen (gem. § 46 Abs. 3. Nr. 10 VgV und § 47 VgV);
B.4) Erklärung zu der zur Auftragsbearbeitung vorgesehenen Software und innovativen Methoden und Verfahren (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV)
C) Angaben zu Referenzprojekten aus welchen die Erfahrung des Bieters bei Projekten vergleichbarer Größe und Art entsprechend hervorgeht (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
—— Folgende Kriterien sind bei allen Referenzprojekten zu erfüllen (Mindestanforderungen):
Es werden nur Projekte mit vollständig abgeschlossenen Leistungsphasen (Lph 2 bis 5) gewertet. Die genannten Leistungen müssen im Zeitraum 2012 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung erbracht und abgeschlossen sein.
Wenn diese Mindestanforderung nicht erfüllt ist, kann das gesamte Referenzprojekt nicht gewertet werden.
Es ist eine Bestätigung des Auftraggebers über die erbrachte Leistung vorzulegen.
Diese kann auch formlos durch Unterschrift auf dem Formblatt erfolgen.
—— Es sollen 2 Referenzprojekte eingereicht werden,
—— Die Angaben folgender Punkte sind pro Referenzprojekt zu nennen:
— Angabe des Projektnamens,
— Angabe des Ausführungszeitraumes der durchgeführten Leistungsphasen nach HOAI,
— Angabe, ob es sich um einen Neubau oder Umbau handelt,
— Angabe der Anrechenbaren Kosten (netto),
— Angabe der Geschossfläche,
— Angabe zur Komplexität des Vorhabens (Anzahl der Nutzungsbereiche),
— Angabe zur BIM Erfahrung bei diesem Projekt,
— Angabe, ob Abwicklung als BIM Koordinator/In,
— Angabe, ob das Projekt erhöhte Schallschutzanforderungen wegen starker Außenlärmbelastung hatte,
— Angabe, ob das Projekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde,
— Bestätigung des Auftraggebers über die uneingeschränkte Zufriedenheit der Aufgabenerfüllung,
— Nennung des Auftraggebers,
— Nennung eines Ansprechpartners des AGs mit aktueller Telefonnummer,
— kurze Beschreibung des Projekts.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss des Referenzprojekts, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Zudem ist pro Referenzprojekt eine Präsentation von nicht mehr als 3 DIN A4 Seiten, die eine Beurteilung des Projekts ermöglicht, vorzulegen.
Art. 61 Abs. 1, 2 BayBO für Inländer, Art. 61 Abs. 6-8 BayBO für Ausländer; bei juristischen Personen muss die erforderliche berufliche Qualifikation für die natürlichen Personen, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind, nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gemäß Beschaffungsunterlagen geforderten Angaben und Erklärungen sind vollständig beizubringen. Die Formblätter stehen zum Download bereit.
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Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: MTVram5vbm9gZ2dgO21gYihqXSldXHRgbWkpX2A=
Fax: +49 892176-2847
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.