Deutschland-Bietigheim: Architekturentwurf
2019/S 105-256998
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Malscher Straße 22
Bietigheim
76467
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Bietigheim Frau Marlena Ganz
Telefon: +49 724580820
E-Mail: MTJrX3BqY2xfLGVfbHg+YGdjcmdlZmNnayxiYw==
Fax: +49 724580890
NUTS-Code: DE124
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bietigheim.de
Stephanienstraße 30
Karlsruhe
76133
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Elena Hünig
Telefon: +49 7219375805
E-Mail: MjE3VFtUXVAdV2RUXVhWL1dkXF9UYWMcUGFSV1hjVFpjVF0dU1Q=
Fax: +49 7219375806
NUTS-Code: DE122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.humpert-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener architektonischer Realisierungswettbewerb mit 18 Teilnehmern nach RPW 2013 Wettbewerb Neubau Kinderhaus Schneidergarten
Um die bestehenden Einrichtungen zu entlasten und ein zukunftsorientiertes Angebot für Kinder und Familien zu schaffen, bedarf es einer dritten Kindertageseinrichtung in Bietigheim.
Ziel des Wettbewerbs ist es, am südlichen Rand der Gemeinde ein Kinderhaus zu entwerfen, das in 3 Bauabschnitten auf 8 Gruppen erweitert werden kann. Der erste Bauabschnitt startet mit 4 Gruppen. Das Konzept soll zeigen, wie das Kinderhaus in den 2 weiteren Bauabschnitten mit wenig Aufwand um je 2 Gruppen erweitert werden kann. Die allgemeinen Bereiche sowie Bereiche für Bildung, pädagogisches Personal, sonstige Räume und Außenbereich sind bereits von Anfang an auf die notwendige Größe des Endausbaus mit 8 Gruppen ausgelegt.
Die neue Einrichtung ist sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch für Kinder von 3-6 Jahren gedacht und soll altersgerechte Betreuungs- und frühkindliche Bildungsangebote bereitstellen. Die funktionale und städtebauliche Integration in das Umfeld, aber auch der Identität stiftende Ausdruck des Neubaus mit seinen neu konzipierten Außenräumen sind wesentliche Aspekte der Entwurfsaufgabe. Die Ausloberin wünscht neben Gestaltungsvorschlägen für die im Raumprogramm benannten Bereiche ein zusammenhängendes Konzept für die Zugänge und Abläufe sowie die Außenbereiche. Dabei sind die für die Umsetzung des Bauvorhabens relevanten Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien ebenso einzubeziehen, wie die Inhalte der DIN 18040
Barrierefreies Bauen und entsprechender Regelwerke zur Barrierefreiheit.
Das Verfahren ist anonym.
Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in den § 8 Abs. 2 RPW genannten Voraussetzungen einen Preisträger für die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI einschließlich Objektbetreuung (Leistungsphase 9) beauftragen.Es ist beabsichtigt die Sachverständigen und Fachplaner im weiteren Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Erhält eine Arbeitsgemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten den Zuschlag, so wird die Ausloberin die Landschaftsarchitekten bis einschließlich Leistungsphase 4 beauftragen. Im Anwendungsbereich der VgV, die als Grundlage der Vergabe gilt, wird die Ausloberin nach § 80 VgV Aufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln.
Wettbewerbsdurchführung gemäß RPW 2013, Verhandlungsverfahren und Auftragsvergabe nach VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie Staaten der Vertragspartner des WTO-Übereinkommens (world trade organisation) über das öffentliche Beschaffungswesen GPA (government procurement agreement = Beschaffungsübereinkommen). Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Alle Beschreibungen sowie die Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und in deutschen Maßeinheiten gefordert.
Die deutschen DIN-Normen und Regelwerke sind einzuhalten. Dies gilt auch für eine weitere Beauftragung.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen und Bewerbergemeinschaften aus Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sind teilnahmeberechtigt, sofern mindestens eine/r der Gesellschafter/innen oder eine/r der bevollmächtigten Vertreter/innen der Verfasser/innen der Wettbewerbsarbeit, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht
Teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW beschrieben. Jede/r Teilnehmer/in hat seine/ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. In den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz ansässige natürliche Personen sind teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in (eingetragen in einer Architektenkammer) berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die o. g. Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder Einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG bzw. Richtlinie 89/48/EWG
Gewährleistet ist.
Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer die Bewerbererklärung bei der Ausloberin abgefragt und fristgerecht eingereicht hat.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde Bietigheim unter https://www.bietigheim.de/web/info_ausschreibungen.html zum Download bereit.
Zwingendes Auswahlkriterium für alle Bewerber: Geeigneter Nachweis der geforderten Qualifikation (Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in) z. B. durch Vorlage einer Eintragsbescheinigung der Architektenkammer oder Kopie des aktuellen Mitgliederausweises oder entsprechendem Nachweis.
Die Bewerbererklärung ist an die Ausloberin (MTdgXmZeYmddXjlbYl5tYmBhXmJmJ11e) per Mail zurück zu senden.
Teilnahmehindernisse sind unter §4 Abs.2 RPW beschrieben.
Architekten/innen. Landschaftsarchitekten/innen sind in einer Bewerbergemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Formale Kriterien zur Zulassung zum Auswahlverfahren sind die fristgerecht eingesendete und vollständig ausgefüllte Bewerbererklärung, Samt Eigenerklärung und geeigneter Nachweise der geforderten Qualifikation. Die vorgegebene Bewerbererklärung ist unter https://www.bietigheim.de/web/info_ausschreibungen.html herunterzuladen und ausgefüllt samt aller erforderlicher Nachweise an die Ausloberin digital zurückzusenden (MTleXGRcYGVbXDdZYFxrYF5fXGBkJVtc)
Projektdokumentationen sind nicht gefordert. Alle Unterlagen, die über die geforderten Erklärungen, Nachweise hinaus gehen, werden nicht gewertet.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von netto 35 000 EUR zur Verfügung. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Es werden folgende Preise (netto 35 000 EUR) ausgelobt (zzgl. 19 % MwSt.):
1) Preis (ca. 33 %) 11 500 EUR;
2) Preis (ca. 21 %) 7 500 EUR;
3) Preis (ca. 16 %) 5 500 EUR.
Zusätzlich stehen 10 500 EUR (ca. 30 %) für Anerkennungen zur Verfügung. Eine andere Verteilung der Preise/Anerkennungen ist dem Preisgericht vorbehalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer von 19 % von der Auslober/in Einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Termine:
— Bekanntmachung der Auslobung: 29.5.2019,
— Bewerbungszeitraum 29.5.2019 bis 4.7.2019 bis 17.00 Uhr (Submissionstermin),
— Auslosung der Teilnehmer: 15.7.2019,
— Auslobung/ Zugriff auf Unterlagen: 17.7.2019,
— Eingang Rückfragen: bis 24.7.2019,
— Rückfragenkolloquium: 31.7.2019 Uhr,
— Rückfragenbeantwortung: bis 7.8.2019,
— Abgabetermin Pläne: 30.10.2019 / Abgabetermin Modell: 14.11.2019,
— Preisgerichtssitzung: 28.11.2019, ganztags,
— Eröffnung der Ausstellung: voraussichtlich 2.12.2019 bis 13.12.2019,
—— der genaue Zeitpunkt der Ausstellung wird noch bekannt gegeben).
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Karl-Friedrich-Str. 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985