Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als Architekt teilnahmeberechtigt ist.
Der Auslober erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern einen der Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI. Das Wettbewerbsergebnis fließt dabei mit einer erheblichen Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich „Teilnahmeantrag“.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Für den Teilnahmeantrag ist das Formular zu verwenden, das im Internet auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
1) Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
2) Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift);
3) Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird;
4) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“;
5) Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer).
6) Nachweis von Referenzen:
a) Referenz eines Gebäudes aus dem Bereich der Objektplanung (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit ähnlich komplexer Nutzung mit mindestens Honorarzone IV mit folgenden Anforderungen:
A1) Es handelt sich um einen Neubau;
A2) Das Gebäude wurde innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt (Stichtag: 1.1.2014). Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den Bauherrn;
A3) Die Leistungsphasen 2-5 (§ 34 HOAI) wurden vollständig bearbeitet;
A4) Das Gebäude weist eine BGF von mindestens 3 000 m2 auf.
b) Referenz eines Gebäudes aus dem Bereich der Objektplanung (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit Anforderungen an Versammlungsstätten mit folgenden Anforderungen:
B1) Das Gebäude wurde als Versammlungsstätte laut Bauordnung eingeordnet;
B2) Das Gebäude wurde innerhalb der letzten 3 Jahre fertiggestellt (Stichtag: 1.1.2016). Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den Bauherrn;
B3) Die Leistungsphasen 2-5 (§ 34 HOAI) wurden vollständig bearbeitet.
Der Architekt erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung).
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 20 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern (vgl. Bewerbermemorandum zum Auswahlverfahren). 5 weitere Bewerber sind bereits gesetzt worden. Weitere Informationen können dem Bewerbermemorandum auf der Vergabeplattform entnommen werden.