Deutschland-Miltenberg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 188-458057
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Immobilien, Gebäudewirtschaft Hochbau, Brückenstraße 2
Miltenberg
63897
Deutschland
Kontaktstelle(n): siehe I.3
E-Mail: MjIwY1FgYE5RY1FeTixNX19ZTVpaGlVaUls=
NUTS-Code: DE269
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-miltenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 „Neubau einer Zweifachsporthalle für die Main-Limes-Realschule in Obernburg am Main“: Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume HOAI § 34, Lph 1-9 sowie Planungsleistungen der Freianlagenplanung HOAI § 39, Lph 1-9 (für eine Kugelstoßanlage, eine Weitsprunganlage und ein Kleinspielfeld).
Das Ziel des Realisierungswettbewerbs ist der Neubau einer Zweifachsporthalle für die Main-Limes-Realschule. Die Main-Limes-Realschule in Obernburg am Main ist in einem Gebäude aus den 60er Jahren untergebracht. Das Schulgebäude wurde von 2012-2015 saniert und erweitert.
Im Süden des Grundstücks befindet sich eine Einfachsporthalle gleichen Baualters. Im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln für die Generalsanierung des Schulgebäudes beim Freistaat Bayern wurde der Bedarf an einer weiteren Hallenfläche bestätigt. Eine Machbarkeitsuntersuchung zur Erweiterung der bestehenden Halle ergab, dass ein Neubau im nordöstlichen Teil des Grundstücks (derzeitiger Allwetterplatz) die günstigere und bessere Lösung für die Schule ist.
Der Auslober erwartet von den Wettbewerbsteilnehmern/innen einen städtebaulich, architektonisch und technisch anspruchsvollen Entwurf. Neben der städtebaulichen Einbindung des neu zu errichtenden Bauwerks spielt der unmittelbare Umraum eine bedeutende Rolle. Daher ist ein Konzept für die Gestaltung des Wettbewerbsbereichs erwünscht (Nachweis der notwendigen Außenbereichsflächen). Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der auszuwählenden Bauweise, die sowohl eine nachhaltige Errichtung wie auch einen nachhaltigen Gebäudebetrieb ermöglicht.
Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Leistungen der Objektplanung Gebäude zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Ein Abruf der LPH 1-9 §34 HOAI (Honorarzone III) sowie LPH 1-9 §39 HOAI ist vorgesehen. Der Abruf erfolgt voraussichtlich stufenweise. Hierzu wird im Anschluss an die Preisgerichtssitzung ein Verhandlungsverfahren gem. VgV mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der Geldgeber. Für die im Rahmen des Wettbewerbs ausgelobten Baumaßnahme steht ein Budget von gesamt Baukosten 4,8 Mio. EUR, insgesamt 3,7 Mio. EUR (Kostengruppen 300-500, brutto) zur Verfügung.
Der Baubeginn für die Doppelsporthalle ist für 2020/21 und die Fertigstellung für 2022 geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Wettbewerb (RPW 2013) ist ein Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) vorangestellt. Die Bewerbungsunterlagen werden am Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt unter www.staatsanzeiger-eservices.de bereitgestellt.
Wertung der ersten Phase (Bewerbungsphase) erfolgt schrittweise in folgender Reihenfolge:
— Nachweis der Berufszulassung,
— Eine Referenz der HZ III, unabhängig von der Nutzungsart.
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist insgesamt auf 20 beschränkt. Liegen mehr als 20 Bewerbungen vor, welche die Kriterien gleichermaßen gut erfüllen, behält sich der Auslober vor, die Teilnehmer des Wettbewerbs per Losentscheid auszuwählen.
Erforderliche Eigenerklärungen und Nachweise siehe Bewerbungsbogen.
Der Wettbewerb richtet sich an Architekt*innen, jedoch ist es angeraten, einen Fachplaner für Gebäudetechnik hinzuzuziehen, da konzeptionelle Ideen für die Ausführung der Lüftungs- und Wärmerzeugungsanlagen (Anlagengruppen 2 und 3 nach HOAI) zur Wettbewerbsaufgabe gehören.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilungskriterien für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung festgelegt.
Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen:
> Gestaltung,
> Funktion,
> Nachhaltigkeit,
> Wirtschaftlichkeit.
Eignungskriterien:
— Nachweis von 3 technischen Mitarbeitern inkl. Inhaber,
— Nachweis Haftpflichtversicherung,
— Nachweis Referenz der HZ III mit mind. 1,5 Mio. EUR (KG 300-400),
Zuschlagskriterien im anschließenden Verhandlungsverfahren:
Die Verfasser der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV-Verfahren eingeladen.
Die Platzierung aus dem Realisierungswettbewerb wird im anschließendem VgV-Verfahren angemessen berücksichtigt.
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 26 000 EUR (netto) zur Verfügung. Vorgesehen ist folgende Verteilung:
1. Preis: 12 000 EUR (netto)
2. Preis: 8 000 EUR (netto)
3. Preis: 5 000 EUR (netto)
Anerkennungen: 1 000 EUR (netto)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Umfang der Wettbewerbsleistungen wird mit den Auslobungsunterlagen mitgeteilt.
Waisenhausstraße 4
München
80637
Deutschland
Telefon: +49 891398800
E-Mail: MjE1Wl9XYDFTalJcH1VW
Fax: +49 8913988055
Internet-Adresse: www.byak.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.