Deutschland-Heppenheim: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2019/S 218-535177
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gräffstraße 5
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG
E-Mail: MjEzZlheZVhnVGVcVGdSWVlgM1doIFdcWFdYZVxWW2YhV1g=
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.du-diederichs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Freianlagen – Generalsanierung Schule in den Weschnitzauen, Biblis
Die Schule in den Weschnitzauen ist eine Grundschule mit ca. 210 Schülerinnen und Schülern in Biblis. Die Schule ist zurzeit auf 2 Standorte verteilt, soll aber zukünftig auf dem gemeinsamen Standort
Freiherr-vom-Stein-Straße 1 zusammengelegt werden. Insgesamt befinden sich auf dem Grundstück ein Schulgebäudekomplex sowie ein ehemaliges Hausmeisterhaus. Diese Gebäude wurden in der Zeit um 1964 errichtet. Geplant ist die Errichtung eines Ersatzneubaus sowie der Rückbau der bestehenden Gebäude. Es ist zu beachten, dass die Interimsmaßnahme bei der Planung der Freianlagen mit zu berücksichtigen ist. Eine sukzessive Planung der Flächen ist hierbei Möglicherweise vorteilhaft.
Im Zuge dieser Maßnahme soll die Freifläche neu geplant werden (Masterplan). Da die Realisierung der Sporthalle nicht eindeutig festgestellt ist, ist dieser Bereich nicht von der Freianlagenplanung auszuschließen, sondern vielmehr in die Planung zu integrieren. Auch diese Fläche soll im Rahmen der Maßnahme neu beplant werden.
Schule in den Weschnitzauen
Freiherr-vom-Stein-Strasse 1
68647 Biblis
Die Schule und Gebäudewirtschaft – Eigenbetrieb des Kreises Bergstraße beabsichtigt, Planungsleistungen für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Lph. 1-9 für den Außenbereich der Schule in den Weschnitzauen, Biblis zu vergeben.
Die Schule in den Weschnitzauen ist eine Grundschule mit ca. 210 Schülerinnen und Schülern in Biblis.
Die Schule ist momentan auf 2 Standorte verteilt, soll aber zukünftig auf dem gemeinsamen Standort Freiherr-vom-Stein-Straße 1 zusammengelegt werden.
Insgesamt befinden sich auf dem Grundstück ein Schulgebäudekomplex sowie ein ehemaliges Hausmeisterhaus. Diese Gebäude wurden in der Zeit um 1964 errichtet. Geplant ist die Errichtung eines Ersatzneubaus sowie der Rückbau der bestehenden Gebäude. Im Zuge dieser Maßnahme soll die Freifläche neu geplant werden (Masterplan).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mit dem beiliegenden Bewerberbogen zu bestätigen.
Wenn erforderlich (siehe II.2.9), werden zur differenzierten Eignungsprüfung folgende Kriterien bewertet, um den Bewerberkreis zu reduzieren.
Anzahl der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure im Mittel der letzten 3 Jahre (max. Bewertung 3 Punkte)
— 3 Punkte = >= 7,
— 2 Punkte = >= 5,
— 1 Punkt = >= 3.
Vergleichbare Leistungen für den Bereich der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI. Es werden bis zu 3 vergleichbare Referenzen gewertet.
Zur differenzierten Eignungsprüfung (siehe II.2.9) werden je Referenz folgende Kriterien bewertet, um den Bewerberkreis zu reduzieren.
Referenz 1: Objektplanung Freianlagen
Es werden nur solche Referenzen betrachtet, welche die unter Ziff. III.1.3. a. F. festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Gewichtung einfach pro Kriterium.
Vergleichbarkeit der Komplexität – (max. 3 Bewertungspunkte)
— 3 Punkte = Freianlagenplanung für Grundschulen,
— 2 Punkte = Freianlagenplanung für sonstige Schulen,
— 1 Punkt = Freianlagenplanung, Geländegestaltung.
Vergleichbarkeit der Außenfläche – (max. 3 Bewertungspunkte)
— 1 Punkt = Außenfläche < 3 000 m2,
— 2 Punkte = Außenfläche zwischen 3 000 m2 – 5 000 m2 und 7 000 m2 – 12 000 m2,
— 3 Punkte = Außenfläche zwischen 5 000 m2 – 7 000 m2.
Erbrachte (abgeschlossene) Leistungsphasen – (max. 2 Bewertungspunkte)
— 1 Punkt = Lph. 5-8,
— 2 Punkte = Lph. 2-8,
— 0 Punkte = Weder Lph. 2-8 noch Lph. 5-8 erbracht.
Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung (Masterplan, Neuplanung Freifläche) – (max. 2 Bewertungspunkte)
— 1 Punkt = einfache Planung (eine BA),
— 2 Punkte = 2 oder mehr BA.
Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften – (max. 1 Bewertungspunkt)
— 1 Punkt = Ja,
— 0 Punkte = Nein.
Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades – (max. 1 Bewertungspunkt)
Unter Honorarzone 3 = 0 Punkte
Ab Honorarzone 3 = 1 Punkt
Bis zu 2 weitere Referenzen: Analog zu Referenz 1.
Es werden bis zu 3 vergleichbare Referenzen gewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Geeignete fachliche Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung,
— Das jeweilige Referenzprojekt befindet sich in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) oder wurde nach dem 30.11.2014 übergeben,
— Für alle Referenzen der öffentlichen Hand müssen Bescheinigungen des Auftraggebers nach VgV § 48 vorliegen,
— Für Referenzen privater Auftraggeber kann in den Fällen, für die keine Bescheinigung erhältlich ist, eine Eigenerklärung abgegeben werden,
— Mindestens eine Referenz muss mit der LPH 8 abgeschlossen sein,
— Das Referenzblatt ist für alle Referenzen vollständig auszufüllen und alle geforderten Anlagen beizulegen,
— Es werden nur Referenzen, die in eigener Verantwortlichkeit (nicht aus Unterauftragstätigkeit) der sich bewerbenden Niederlassung erbracht wurden, gewertet.
Gem. §75 VgV 2016 Abs. 1 und 2; (Landschafts-) Architekten/Ingenieure
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRDHW8
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rügefrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).