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  • DE-65391 Lorch/Rhein
  • 05/2010
  • Ergebnis
  • (ID 2-36022)

Denkmalpflegerische Instandsetzung, Modernisierung und den Umbau des historischen Hilchenhauses - Generalplanung


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 17.05.2010 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architektur, Bauingenieurwesen, TGA-Fachplanung, Tragwerksplanung
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 6
    Gebäudetyp Denkmäler, Gedenkstätten
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich EWR, Schweiz
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Magistrat der Stadt Lorch, Lorch am Rhein (DE)
    Betreuer Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt, Frankfurt/Main (DE), Frankfurt am Main (DE), Kassel (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Stadt Lorch beabsichtigt das seit letztem Jahr in ihrem Besitz befindliche denkmalgeschützte Hilchenhaus instand zu setzen, zu modernisieren und umzubauen. Das Hilchenhaus gilt als bedeutendster Renaissance-Bau im UNESCO-Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal und ist in das Investitionsprogramm für nationale UNESCO-Welterbestätten des Bundes aufgenommen worden. Der umbaute Raum beträgt derzeit ca. 5 300 m³. Die Stadt Lorch hat für die Planung und bauliche Umsetzung einen Betrag von rund 4 200 000 EUR brutto budgetiert. Das Hilchenhaus ist aufgrund langen Leerstandes und starker Substanzschädigung umfassend denkmalpflegerisch instand zu setzen, zu modernisieren und umzubauen und für eine neue, überwiegend öffentliche Nutzung herzurichten. Es sind mehrere kleinräumige städtische Nutzungen (Tourist-Information, Veranstaltungssaal, Ausstellungsraum, Gastronomie unter Einbeziehung der Hilchenkellerterrasse) vorgesehen. Geringfügige Anbauten werden für Erschließung und Nebenanlagen erforderlich. Wegen erheblicher Entkernungen und komplett neu zu errichtender Haustechnik sind die unter
    Leistungsumfang
    00 und 16:00 Uhr. Vom zukünftigen Auftragnehmer wird bei einem Planungsbeginn im Sommer 2010 die bauliche Umsetzung bis Ende 2012 erwartet, weil die Fördermittel zeitlich begrenzt und befristet sind. Wegen des schlechten Zustandes der vorhandenen Substanz (zum Beispiel fehlende Zwischendecken, statische Beeinträchtigungen, die bereits Sicherungsmaßnahmen erforderlich gemacht haben) ist eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen den Planern des Hochbaues und dem verantwortlichen Ingenieur für die Standsicherheit zur Schaffung einer technisch wirtschaftlichen Lösung notwendig. Eine Beteiligung des Statikers ist bereits in der Vorentwurfsphase notwendig. Gleiches gilt für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, da hierfür technische Anbauten erforderlich werden. Die vorhandene Substanz erfordert frühzeitigste Festlegungen von Trassenführungen der Medienversorgung, Zu- und Abwasserleitungen und Lüftungstechnik durch den Baukörper. Auch die beabsichtigte multifunktionale Nutzung macht es notwendig, von Beginn der Planungsmaßnahme an die fachlich Beteiligten einzubeziehen, um Störungen des Planungsablaufes zu vermeiden und im Rahmen der Objektüberwachung ein Höchstmaß an Mängelfreiheit zu gewährleisten. Der federführende Architekt muss von Beginn der Maßnahme an zusätzliche Koordinationsleistungen übernehmen, um eine mangelfreie Planung aller Beteiligten sicherzustellen. Für die Bewerbung wird empfohlen, den Bewerberbogen zu verwenden. Der Bewerberbogen steht zum Download unter folgender Internetadresse www.nh-projektstadt.de/vof-lorch zur Verfügung. Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben.
    Informationen
    Projektadresse Rheinstraße 48
    DE-65391 Lorch/Rhein
    TED Dokumenten-Nr. 63851-2010
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Magistrat der Stadt Lorch, Markt 5, z. Hd. von Herrn Jürgen Helbing, 65391 Lorch am Rhein, DEUTSCHLAND. Tel. +49 67261820. E-Mail: MjEzXGFZYjNfYmVWWyBlW1hcYSFXWA==. Fax +49 67261844. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.lorch-rhein.de. Weitere Auskünfte erteilen: Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH - NHProjektstadt - Treuhänder des Zweckverbandes Rheingau, Schaumainkai 47, z. Hd. von Herrn Peter Foißner, 60596 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND. Tel. +49 6960691477. E-Mail: MTVrYG9gbSlhamRubmlgbTtpYyhrbWplYGZvbm9cX28pX2A=. Fax +49 69606951477. URL: http://www.nh-projektstadt.de. Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH - NHProjektstadt - Treuhänder des Zweckverbandes Rheingau, Frankfurt, DEUTSCHLAND. URL: http://www.nh-projektstadt.de/vof-lorch. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Allgemeine öffentliche Verwaltung. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Generalplanerleistungen unter Federführung eines Architekturbüros für die denkmalpflegerische Instandsetzung, Modernisierung und den Umbau des historischen Hilchenhauses.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistung. Dienstleistungskategorie: Nr. 12. Hauptort der Dienstleistung: Rheinstraße 48, 65391 Lorch/Rhein, DEUTSCHLAND. NUTS-Code: DE71D.

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die Stadt Lorch beabsichtigt das seit letztem Jahr in ihrem Besitz befindliche denkmalgeschützte Hilchenhaus instand zu setzen, zu modernisieren und umzubauen. Das Hilchenhaus gilt als bedeutendster Renaissance-Bau im UNESCO-Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal und ist in das Investitionsprogramm für nationale UNESCO-Welterbestätten des Bundes aufgenommen worden. Der umbaute Raum beträgt derzeit ca. 5 300 m³. Die Stadt Lorch hat für die Planung und bauliche Umsetzung einen Betrag von rund 4 200 000 EUR brutto budgetiert. Das Hilchenhaus ist aufgrund langen Leerstandes und starker Substanzschädigung umfassend denkmalpflegerisch instand zu setzen, zu modernisieren und umzubauen und für eine neue, überwiegend öffentliche Nutzung herzurichten. Es sind mehrere kleinräumige städtische Nutzungen (Tourist-Information, Veranstaltungssaal, Ausstellungsraum, Gastronomie unter Einbeziehung der Hilchenkellerterrasse) vorgesehen. Geringfügige Anbauten werden für Erschließung und Nebenanlagen erforderlich. Wegen erheblicher Entkernungen und komplett neu zu errichtender Haustechnik sind die unter
      II.2.1) genannten Leistungen erforderlich. Das dem Förderantrag zugrunde liegende bauliche Konzept, das einen ersten Vorschlag darstellt, steht als Download unter folgender Internetadresse www.nh-projektstadt.de/vof-lorch zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit das Hilchenhaus innen zu besichtigen. Besichtigungstermine (ohne Führung) sind am Montag, den 8.3.2010, und am Mittwoch, den 10.3.2010, jeweils zwischen 13:00 und 16:00 Uhr. Vom zukünftigen Auftragnehmer wird bei einem Planungsbeginn im Sommer 2010 die bauliche Umsetzung bis Ende 2012 erwartet, weil die Fördermittel zeitlich begrenzt und befristet sind. Wegen des schlechten Zustandes der vorhandenen Substanz (zum Beispiel fehlende Zwischendecken, statische Beeinträchtigungen, die bereits Sicherungsmaßnahmen erforderlich gemacht haben) ist eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen den Planern des Hochbaues und dem verantwortlichen Ingenieur für die Standsicherheit zur Schaffung einer technisch wirtschaftlichen Lösung notwendig. Eine Beteiligung des Statikers ist bereits in der Vorentwurfsphase notwendig. Gleiches gilt für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, da hierfür technische Anbauten erforderlich werden. Die vorhandene Substanz erfordert frühzeitigste Festlegungen von Trassenführungen der Medienversorgung, Zu- und Abwasserleitungen und Lüftungstechnik durch den Baukörper. Auch die beabsichtigte multifunktionale Nutzung macht es notwendig, von Beginn der Planungsmaßnahme an die fachlich Beteiligten einzubeziehen, um Störungen des Planungsablaufes zu vermeiden und im Rahmen der Objektüberwachung ein Höchstmaß an Mängelfreiheit zu gewährleisten. Der federführende Architekt muss von Beginn der Maßnahme an zusätzliche Koordinationsleistungen übernehmen, um eine mangelfreie Planung aller Beteiligten sicherzustellen. Für die Bewerbung wird empfohlen, den Bewerberbogen zu verwenden. Der Bewerberbogen steht zum Download unter folgender Internetadresse www.nh-projektstadt.de/vof-lorch zur Verfügung. Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71240000, 71315000.

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.

      II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung gemäß HOAI für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung), Leistungsphasen 4-7 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) und Leistungsphasen 8 und 9 (Objektüberwachung und Objektbetreuung, Dokumentation).
      1. Objektplanung für Gebäude gemäß § 33 HOAI;
      2. Leistungen der Tragwerksplanung über die Leistungsphasen 1-6 gemäß Leistungsbild § 49 HOAI sowie die Leistungsphasen 7 und 8 als Besondere Leistungen bei Beibehaltung der genannten stufenweise Beauftragung;
      3. Technische Ausrüstung für die erwähnten Leistungsphasen gemäß § 53 HOAI für die Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen; Anlagengruppe 3: Lüftungstechnische Anlagen; Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen; Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; Anlagengruppe 6: Förderanlagen; Anlagengruppe 7: Nutzungsspezifische Anlagen, hier Küchentechnik. Mit zu erbringen sind Schallschutz, Wärmeschutz und Brandschutz. Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 600 000 EUR.

      II.2.2) Optionen: Nein.

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer in Monaten: 28 (ab Auftragsvergabe).
      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 1 000 000 EUR und Personenschäden von mind. 2 000 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
      1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate), bei Gesellschaften (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht;
      2. Nachweis der Unterschriftsberechtigung im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft durch die Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters durch die übrigen Mitglieder der Bietergemeinschaft;
      3. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 4 Absatz 4 VOF;
      4. Unabhängigkeitserklärung nach § 7 Absatz 2 VOF (wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie Unabhängigkeit);
      5. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 11 VOF vorliegen;
      6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" gemäß § 23 Absatz 1 VOF oder nach der Richtlinie 2005/36 EG vom 7.9.2007 für das federführende Architekturbüro. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften von Architekten ist der Nachweis von allen Architekten zu führen;
      7. Nachweis für die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" gemäß § 23 Absatz 2 VOF oder Nachweis gemäß der Richtlinie 2005/36 EG vom 7.9.2007 für den in einem Architekturbüro zuständigen Ingenieur für Tragwerksplanung und für den zuständigen Ingenieur für technische Ausrüstung bzw. für den in einer Arbeits-/Bietergemeinschaft zugeschalteten Ingenieur für Tragwerksplanung oder Ingenieur für technische Ausrüstung;
      8. Bei juristischen Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts Benennung der gemäß Ziffer 6 und 7 für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis für deren Qualifikation;
      9. Wird von § 12 Absatz 3 VOF Gebrauch gemacht, sind von den Leistungserbringern (andere Unternehmer) die Nachweise nach Ziffer 3-7 vorzulegen. Werden die Angaben und Erklärungen unter Ziffer 1-9 nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist abgegeben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1-9 geforderten Leistungen vorzulegen. Der bevollmächtigte Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist durch Vorlage der Vollmacht zu benennen. Der Bewerber muss die Erbringung sämtlicher unter Ziffer II.2 beschriebenen Leistungen durch seine Bewerbungsunterlagen darstellen – sei es als Generalplaner durch Bildung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft oder durch Beauftragung von Nachunternehmern. Es wird empfohlen den Bewerberbogen zu verwenden. Der Bewerberbogen steht zum Download unter folgender Internetadresse www.nh-projektstadt.de/vof-lorch zur Verfügung. Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben der Bewerber:
      1. Durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2007-2009) für vergleichbare Leistungen (Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und technische Ausrüstung). Wichtung 5 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein Umsatz von mindestens 400 000 EUR netto pro Jahr erforderlich. Bei Umsatz 2. Angabe der aktuellen Zahl von Führungskräften (Inhaber oder Partner oder fest angestellten) (FK) und technischen Mitarbeitern (MA) mit namentlicher Zuordnung und Angabe der Berufsabschlüsse/Wichtung 5 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zum Erreichen sind in der Summe mindestens 10 Führungskräfte und technische Mitarbeiter erforderlich, bei weniger als 10 FK und technischen MA werden 2 Punkte erteilt. Bei weniger als 6 FK und technischer MA 1 Punkt, bei fehlenden Angaben 0 Punkte;
      3. Angabe der aktuellen Zahl von fest angestellten Bauleitern (BL) mit namentlicher Zuordnung und Angabe der Berufsabschlüsse/Wichtung 5 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind im federführenden Architekturbüro 2 fest angestellte Bauleiter erforderlich, bei einem fest angestellten Bauleiter werden 1,5 Punkte verteilt, bei keinem Bauleiter oder fehlenden Angaben 0 Punkte;
      4. Organigramm der derzeitigen Bürostruktur mit namentlicher Zuordnung der FK, BL bzw. technischen MA/Wichtung 15 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist ein vollständiges und hinsichtlich der Organisation schlüssiges Organigramm vorzulegen. Für die Vollständigkeit werden 1,5 Punkte erteilt, für die Schlüssigkeit zusätzlich maximal 1,5 Punkte, bei fehlenden Angaben 0 Punkte. Die unter Ziffer 1 bis 4 genannten Eignungsnachweise sind vom federführenden Architekturbüro als Generalplanerbüro sowie im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Arbeits-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Es werden für die einzelnen Mitglieder der Arbeits-/Bietergemeinschaft zu den Eignungsnachweisen/-angaben unter den Ziffern 1 bis 4 getrennte Angaben verlangt. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden im Rahmen einer Arbeits-/Bietergemeinschaft die Angaben bezüglich der Ziffern 1, 2 und 3 addiert. Unter Ziffer 2 und 3 können Personen nicht doppelt genannt werden, sondern sind vom Bewerber eindeutig und namentlich der einen oder anderen Kategorie zuzuordnen. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben der Bewerber:
      1. Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters für Architektur anhand vergleichbarer Objekte/Wichtung 10 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein überzeugender Lebenslauf in Bezug auf vergleichbare Objekte erforderlich. Bei einem weniger überzeugenden Lebenslauf werden 1,5 Punkte erteilt. Überzeugt der Lebenslauf nicht oder wird kein Lebenslauf vorgelegt, werden 0 Punkte erteilt;
      2. Fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters für Architektur anhand vergleichbarer Objekte/Wichtung 5 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein überzeugender Lebenslauf in Bezug auf vergleichbare Objekte erforderlich. Bei einem weniger überzeugenden Lebenslauf werden 1,5 Punkte erteilt. Überzeugt der Lebenslauf nicht oder wird kein Lebenslauf vorgelegt, werden 0 Punkte erteilt;
      3. Darstellung von maximal 3 ausgewählten Projekten, die das Büro geplant und dessen Ausführungen durch das Büro überwacht wird. Referenzobjekt 1. Umbau, Modernisierung und Instandsetzung eines denkmalgeschützten Gebäudes vor 1900/Wichtung 20 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine Zielgröße der Bauwerkskosten von mindestens 4 000 000 EUR brutto für die Gesamtmaßnahme (Planung und Ausführung) erforderlich. Bei Bauwerkskosten 4. Vorlage von 2 schriftlichen Referenzauskünften von öffentlichen Auftraggebern zu den Referenzobjekten 1 und 2. Die Referenzauskünfte müssen Aussagen zur Kosten- und Terminsicherheit sowie zur Ausübung der Tätigkeit in den Leistungsphasen Planung und Ausführung und eine Gesamtbeurteilung enthalten/Wichtung 10 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zu Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine vollständige Referenzauskunft mit einer optimalen Gesamtbeurteilung erforderlich. Bei fehlenden oder nicht überzeugenden Aussagen zu den einzelnen angesprochenen Themen wird die maximale Punktzahl mit 0,6 Punkte-Schritten abgestuft. Bei fehlender Referenzauskunft werden 0 Punkte erreicht. Gleiches gilt, wenn es sich nicht um die Referenz eines öffentlichen Auftraggebers handelt. Die Darstellung der Referenzobjekte und die Vorlage der Referenzauskunft erfolgt nur für Maßnahmen des Generalplanungsbüros oder des federführenden Büros der Arbeits-/Bietergemeinschaft. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften, die aus Architekten bestehen, können die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte und Referenzauskünfte aus den beteiligten Architekturbüros insgesamt nachgewiesen werden. Werden mehr als die genannten 3 Referenzobjekte vorgestellt, werden keine Referenzobjekte bewertet. Der Auftraggeber trifft keine Auswahl. Eine gestalterisch-technische Bewertung der Referenzprojekte findet nicht statt. Die Referenzprojekte dienen als weiterer Beleg für die Art und Größenordnung der durchgeführten Projekte. Verbale Beschreibung und Visualisierung der Referenzprojekte sind auf 2 DIN A4 Seiten begrenzt. Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht gewertet.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja. Zur Bewerbung sind zugelassen alle in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, in der EWR und in der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt gemäß § 23 Absatz 1 VOF, Ingenieur gemäß § 23 Absatz 2 VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG vom 7.9.2007 gewährleistet ist, verfügen. Dies gilt auch für juristische Personen, insofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und die oben genannten Teilnehmeranforderungen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden, erfüllen.

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren. Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens: Beschleunigung investiver Maßnahmen.

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl:
      3. Höchstzahl: 6.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:
      1. Die Kriterien und deren Gewichtung sind unter Abschnitt VI.3 aufgeführt.

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: TP 2 HH.

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 18.3.2010 - 18:00.

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Zuschlagskriterien gemäß IV.2.1: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:
      1. Bezogen auf das konkrete Projekt: Darstellung des organisatorischen Planungs- und Bauablaufes anhand eines vergleichbaren Projektes unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten einschließlich der Darstellung der Kommunikation mit dem Bauherrn sowie der Koordination der an der Planung fachlich beteiligten Personen. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind vollständige Angaben zur vernetzten Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen zu machen. Maßnahmen zur Optimierung der Planungs- und Bauabläufe sowie von besonderen Bauabläufen (Verzug, Witterungsbedingungen etc.) sind darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen Aussagen und bei fehlendem oder unvollständigem Projektbezug bzw. fehlender Vergleichbarkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkteschritten abgestuft. Wichtung 40 %;
      2. Bezogen auf das konkrete Projekt: Darstellung der Terminverfolgung inklusive der Darstellung der Methoden der Terminplanung anhand eines vergleichbaren Projektes. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Darstellung von Steuerungsinstrumenten anhand eines vergleichbaren Projektes erforderlich. Bei fehlenden oder unvollständigen Aussagen und bei fehlendem oder unvollständigem Projektbezug bzw. fehlender Vergleichbarkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkteschritten abgestuft. Wichtung 15 %;
      3. Bezogen auf das konkrete Projekt: Darstellung der Kostenverfolgung inklusive Darstellung der fortlaufenden Kostenkontrolle anhand eines vergleichbaren Projektes. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Darstellung von Steuerungsinstrumenten anhand eines vergleichbaren Projektes erforderlich. Bei fehlenden oder unvollständigen Aussagen und bei fehlendem oder unvollständigem Projektbezug bzw. fehlender Vergleichbarkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkteschritten abgestuft. Wichtung 25 %;
      4. Ein beziffertes Honorarangebot ist nicht vorzulegen. Erwartet werden die Honorarkomponenten für ein Honorar gemäß §§ 6 Absatz 1, 33, 35, 49, 53 HOAI. Für die Leistungen Schallschutz, Wärmeschutz, Brandschutz und für die Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 7 und 8 des § 49 HOAI (volles Leistungsbild der Besonderen Leistungen) ist ein beziffertes Angebot vorzulegen. Stundensätze für den jeweiligen Büroinhaber sowie technische Mitarbeiter sind als Nettobeträge isoliert zu beziffern. Die Nebenkosten sind als Pauschale anzugeben. Während der Durchführung der Baumaßnahme wird seitens der Stadt ein Baubüro zur Verfügung gestellt. Der fiktive Umbauzuschlag gemäß § 35 HOAI ist kein Mindestsatz. Die Wirtschaftlichkeit ist bei Faktor 1,2 bis 1,5 grundsätzlich gegeben. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot auf der Basis des Mindestsatzes notwendig. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkteschritten abgestuft. Wichtung 20 %. Weitere Informationen: Für die Teilnahmeanträge wird empfohlen, die Vordrucke zu verwenden. Sämtliche innerhalb dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Angaben sind mit den rechtsverbindlich unterzeichneten Bewerbungsunterlagen vollständig in deutscher Sprache abzufassen und fristgemäß einzureichen. Unvollständige oder verspätet eingereichte Bewerbungsunterlagen werden von dem Verfahren ausgeschlossen. Nach grober, unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß HOAI derzeit von folgenden Honorarzonen und Kosten nach den Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276 auszugehen, wobei erneut darauf hingewiesen wird, dass eine Bezifferung der Honorare nicht erforderlich ist.
      1. Objektplanung für Gebäude Honorarzone IV;
      2. Tragwerksplanung Honorarzone III;
      3. Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 1 Honorarzone I; Anlagengruppe 2 Honorarzone II; Anlagengruppe 3 Honorarzone I; Anlagengruppe 4 Honorarzone I; Anlagengruppe 5 Honorarzone I; Anlagengruppe 6 Honorarzone I; Anlagengruppe 7 (Küchenplanung) Honorarzone II. Kosten gemäß Kostengruppe 300 ca. 2 600 000 EUR. Kosten gemäß Kostengruppe 400 ca. 1 000 000 EUR. Nachr. HAD-Ref. : 3277/1. Nachr. V-Nr/AKZ : TP 2 HH.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, DEUTSCHLAND. Fax +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr).

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist unverzüglich, wenn sie innerhalb von 3 Werktagen erfolgt. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 26.2.2010.

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 03.03.2010
Zuletzt aktualisiert 13.08.2020
Wettbewerbs-ID 2-36022 Status Kostenpflichtig
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