Deutschland-Düsseldorf: Architekturentwurf
2020/S 081-191771
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: MTZwX2xhW1xfbW5fZmZfOl5vX21tX2ZeaWxgKF5f
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Städtischen Gymnasiums am Heinzelmännchenweg in Düsseldorf Grafental
Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant die Errichtung des Städtischen Gymnasiums Heinzelmännchenweg in Grafental. Die neue Schule ist Teil des Maßnahmenpakets der aktuellen Schulentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Das neue Gymnasium wird dazu auf einer Fläche von rund 7.300 qm (NUF 1-6) als neues 4-zügiges Gymnasium für rund 1 000 Schüler einschließlich einer Dreifeldsporthalle konzipiert. Dabei stehen die Anforderungen an einen modernen Schulbau mit seiner Clusterstruktur ebenso im Fokus, wie die architektonische Gestaltung des Gebäudes. Eine besondere Herausforderung ist die Positionierung des erforderlichen Volumens von Schule und Sporthalle sowie der zugehörigen Freiflächen auf dem relativ kleinen Grundstück. Die Landeshauptstadt hat sich aufgrund der Vielschichtigkeit und Komplexität der Aufgabe dazu entschlossen, die Bauaufgabe über einen Wettbewerb lösen zu lassen.
Die Vergabe der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI (2013), der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI (2013), der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (2013) sowie der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI (2013), Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 soll im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV nach dem hochbaulichen Realisierungswettbewerb erfolgen. Die Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs werden nach Maßgabe von Ziffer IV.1.9 in das Verhandlungsverfahren einfließen. Bei dem hochbaulichen Wettbewerb handelt es sich um einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013.
Vorgesehene Leistungsbilder im Verhandlungsverfahren:
— Objektplanung Gebäude (LPH 2-9 § 34 HOAI);
— Objektplanung Freianlagen (LPH 2-9 § 39 HOAI);
— Fachplanerleistung Technische Ausrüstung (ALG 1, Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; ALG 2, Wärmeversorgungsanlagen; ALG 3, Lufttechnische Anlagen; ALG 8, Gebäudeautomation), gemäß § 53 HOAI (2013) sowie § 55 HOAI (2013) i. V. mit Anlage 15.1: Leistungsphasen 2-8;
— Fachplanerleistung Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI (2013) sowie § 51 HOAI (2013) i. V. mit Anlage 14.1: Leistungsphasen 2-6.
Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1. Es werden Bewerber (Einzelunternehmen oder Planungsgemeinschaften aus Architekten, Landschaftsarchitekten und Fachplanern/Ingenieuren (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 8)) gesucht, die Erfahrung in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben.
III.1.2. Die Auswahl der max. 15 geeigneten Teilnehmer erfolgt in einem Teilnahmewettbewerb, der dem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 vorgeschaltet ist. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Erfüllung der definierten Ausschluss-/Mindestkriterien ausschließlich per Los.
III.1.3. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich die Ausloberin weitgehend grundsätzlich auf Eigenerklärungen in den Bewerbungsunterlagen. Sollte sich im Verlaufe des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Ausloberin behält sich vor, zur Bestätigung von Eigenerklärungen Nachweise Dritter zu fordern.
III.1.4. Teilnahmeanträge per E-Mail, Fax oder in Papierform sind unzulässig. Für den fristgerechten Eingang ist der Bewerber verantwortlich. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. Grundvoraussetzung zur Bewertung der Bewerbung ist der fristgerechte Eingang der Bewerbungsunterlagen und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Die Ausloberin behält sich gemäß § 56 VgV vor, Nachweise nachzufordern. Es sind die Vordrucke der Bewerbungsunterlagen zu verwenden.
III.1.5. Zur Teilnahme am Verfahren ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten und mit dem Namen des Erklärenden versehenen Teilnahmeantrages (Formblatt 01) des teilnehmenden Bewerbers bzw. des federführenden Bewerbers der Planungs-/Bewerbergemeinschaft einzureichen.
III.1.6. Planungsgemeinschaften haben im Teilnahmeantrag für den Realisierungswettbewerb bereits sämtliche Mitglieder der Planungsgemeinschaft für Objekt- und Fachplanungen zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen (Formblatt 03 - Erklärung Bewerbergemeinschaft). Änderungen der Zusammensetzung Planungsgemeinschaft sind nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr gestattet. Die Mitgliedschaft eines Planungsbüros in mehreren Planungsgemeinschaften kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
III.1.7. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung gem. § 47 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Dies gilt bei der Eignungsprüfung für den Realisierungswettbewerb ebenso, wie bei der späteren Eignungsprüfung im Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV. Im Fall der Berufung auf die technisch-fachlichen Kapazitäten eines anderen Unternehmens gilt dies, soweit das andere Unternehmen als Nachunternehmer mit der Erbringung entsprechender Leistungen betraut wird. Im Fall der Berufung auf die wirtschaftlich-finanziellen Kapazitäten eines anderen Unternehmens gilt § 47 Abs.3 VgV. Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt 04 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) sowie das Formblatt 05 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) einzureichen.
Fortführung unter IV.3) Zusätzliche Angaben.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt, Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieur zu führen. (Fortführung unter VI.3.1) Zusätzliche Angaben).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.9.1. Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge:
Qualität der städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeption; Architektur- und Gestaltungsqualität; Einhaltung der in der Auslobung definierten Anforderungen; Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen; Qualität der Grundrisslösungen; Qualität des Erschließungskonzeptes; Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit. Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
IV.1.9.2. Verhandlungsverfahren nach dem Planungswettbewerb:
Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der unter Punkt II.2.4. genannten Fachplanerleistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Der vergebene Preis im Wettbewerb nach RPW 2013 wird dabei mit 50 % berücksichtigt. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Auftragskriterien ermittelt. Die endgültigen Vergabeunterlagen, einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs, Zuschlagskriterien werden den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt. Das Preisgericht wird angemessen an der Vergabekommission beteiligt.
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 156 000 EUR netto zur Verfügung. Geplant ist die Ausschüttung von 3 Preisen und 2 Anerkennungen. Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2013) ermittelt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Preisgericht wird gem. den Regeln der RPW 2013 besetzt.
Die Frist zur Einreichtung von Fragen endet zum 12.5.2020.
Fortführung von III.2.1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt, Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieurin/Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt, Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieurin/Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Fortführung III.1.10. Teilnahmekriterien:
III.1.8. Zur Teilnahme am hochbaulichen Realisierungswettbewerb ist nur die Eignung des Bewerbers gem. den in dieser Wettbewerbsbekanntmachung genannten Eignungskriterien für die Objektplanung Gebäude nachzuweisen. Diese Eignung ist entsprechend § 75 VgV durch das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Formblatt 01) einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen und Benennung/Darstellung von geforderten Referenzen auf dem Formblatt 02-1 und 02-2 nachzuweisen. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Fachplanung (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung) erfolgt im Anschluss an den Realisierungswettbewerb im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Vergabe des Planungsauftrags. Er kann durch den Bewerber selbst, Mitglieder der Planungs-/Bewerbergemeinschaft und/oder Unternehmen nach § 47 VgV –Eignungsleihe – nach den untenstehend aufgeführten Eignungskriterien geführt werden. Hierzu sind das Formblatt 02-3 und 02-4, die zugehörigen Projektdatenblätter (Referenzprojekte) sowie die notwendigen Anlagen zur Fachplanung vorzulegen. Die Nichterfüllung von Mindestkriterien der Eignung zur Fachplanung hat den Ausschluss des Bewerbers im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Folge. Die Eignung zur Fachplanung wird nach den genannten Kriterien bewertet, wobei die Bewertungsschemata gem. Formblatt 06-2 (Matrix – Fachplanung) angewendet werden.
III.1.9. Die Ausloberin behält sich gemäß § 56 VgV vor, Nachweise nachzufordern. Sofern vom Bewerber/den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufiger Eignungsnachweis vorgelegt wird, muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der unter III.1. genannten Kriterien erforderlich sind. Der Globalvermerk der EEE findet keine Anwendung. Angaben nach Teil II D. der EEE werden nicht gefordert.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: MTVxZm1jZ18oZjtdYHVtYGIoZmpgZ2kpaW1yKV9g
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.