Deutschland-Düsseldorf: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 100-242072
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Harald Koops als Kontakt der Stadt Münster
E-Mail: MjEzXmJiY2YzZmdUV2cgYGhYYWZnWGUhV1g=
Telefon: +49 2514922-540
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenster.de/
Postanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Corinna Schwöbel
E-Mail: MjExWGRnXmNjViNoWF1sZFpXWmE1Y2dsImpnV1ZjI1la
Telefon: +49 2314341-127
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nrw-urban.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Städtische Grundschule York — Neubau einer 4-zügigen Grundschule und einer Zweifachsporthalle im York-Quartier in Münster-Gremmendorf
Die Stadt Münster ist eine wachsende Stadt, so dass sich für die Schulen seit Jahren ebenfalls wachsende Schülerprognosezahlen ergeben. Allein auf der Konversionsfläche York soll in den nächsten acht Jahren 1 800 Wohneinheiten errichtet werden. Aufgrund des schon hohen Bedarfes an Grundschulplätzen im Stadtteil Gremmendorf und durch den entstehenden Mehrbedarf der Wohnraumentwicklung im York-Quartier soll eine Grundschule mit 4 Zügen standortnah entstehen.
Die Stadt Münster plant auf dem Gelände des York-Quartiers in Münster-Gremmendorf, den Neubau einer 4-zügigen Grundschule sowie die Errichtung einer Zweifachsporthalle. Die neue Schule ist eine offene Ganztagsschule, für die eine multifunktionale Nutzung der Klassen- und Betreuungsräume sowie aller weiteren pädagogischen zu nutzenden Räumen angestrebt wird. Dazu kommen Freiflächen für den Schulhof sowie Stellplätze für Fahrräder und Tretroller. Da der Bildung eine hohe Bedeutung als Standortfaktor zukommt, sollen öffentliche Bildungsbauten im neuen Quartier auch durch eine entsprechende architektonische Figur bestechen. Dem neuen Stadtquartier soll ein gestalterisch herausragender Baustein hinzugefügt werden. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW 2013 mit Anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als „Architekt" teilnahmeberechtigt ist. Die Stadt Münster erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern einen der Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. §§ 34 HOAI ff.) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2 - 5 nach §§ 34 (Objektplanung) HOAI ff. Das Wettbewerbsergebnis fließt dabei mit einer erheblichen Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein (Wettbewerbsergebnis = 45 %).
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 18.6.2020, 15 Uhr ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags über den vorgeschriebenen Submissionskanal der Vergabeplattform. Für den Teilnahmeantrag ist das zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers; bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
— Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift);
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird;
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt";
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer);
— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (3 Mio. für Personenschäden und 5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, jeweils 2-Fach maximiert und nicht älter als 6 Monate). Sofern die Deckungssummen nicht ausreichend sind genügt die Aufstockung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall. Eine entsprechende Erklärung, dass die Deckungssummen erhöht werden ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig. Die Referenzen werden erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens abgefragt. Es ist beabsichtigt, an den Nachweis der Eignung für die Erteilung des Planungsauftrages Anforderungen an folgende Kriterien zu stellen:
Mindestanforderung: Es müssen mindestens 2 wertbare Referenzen eingereicht werden.
Anforderungen an die erste Referenz:
— die Bruttogrundfläche der Referenz ist größer/gleich 4 000,00 m2;
— die Referenz wurde innerhalb der letzten 6 Jahre fertiggestellt (Stichtag 1.1.2014). Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenz gilt der Tag der Übergabe an den Bauherren;
— die Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI wurden vollständig erbracht.
Anforderungen an die zweite Referenz:
— die Honorarzone der Referenz ist größer/gleich HZ III;
— die Referenz wurde innerhalb der letzten 6 Jahre fertiggestellt (Stichtag 1.1.2014). Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenz gilt der Tag der Übergabe an den Bauherren;
— die Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI wurden vollständig erbracht.
Sofern die Anforderungen nicht erfüllt werden können führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss aus dem Verfahren. Das Einreichen des Teilnahmeantrags per Fax, Mail, postalisch oder über die Bieterkommunikation ist unzulässig und führt zum sofortigen formalen Ausschluss.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 10 Wettbewerbsteilnehmern sowie 3 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach dem im Bewerbermemorandum beschriebenen Verfahren. 5 Büros werden von der Ausloberin gesetzt.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt/-in" berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG — „Berufsanerkennungsrichtlinie" — gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Architektenleistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Architekt angehört.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität;
— Raumprogramm und Funktionalität;
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 110 400 EUR inkl. MwSt. zu Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 44 200 EUR,
2. Preis: 27 700 EUR,
3. Preis: 16 700 EUR,
2 Anerkennungen à: 10 900 EUR.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrages um Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben. Der Teilnahmeantrag steht zusammen mit dem Bewerbermemorandum kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation") zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff.III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zudem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigten Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften,eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren;
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform eingehen. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Für den Upload der Unterlagen ist ausschließlich der eingerichtete Submissionskanal der Vergabeplattform zu verwenden.Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs dürfen in keinem Falle per Mail, Fax, postalisch oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können.Verstöße gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führen zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6ADRA7
Postanschrift: Albrecht-Thaer- Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514-110
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage(bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.