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  • DE-24103 Kiel
  • 05/2021
  • Ergebnis
  • (ID 2-384953)

Neugestaltung der Holstenstraße in Kiel


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 11.05.2021 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 10 - max. 15
    Tatsächliche Teilnehmer: 11
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte / Landschaft und Freiraum / Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen / Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 110.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Landeshauptstadt Kiel, Kiel (DE)
    Betreuer FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf GmbH, Düsseldorf (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Kees Christiaanse [Vorsitz], AW Faust, Doris Grondke, Martin Rein-Cano, Prof. Dr. Hartmut H. Topp, Prof. Kunibert Wachten
    Aufgabe
    Die zentralen öffentlichen Freiräume der Kieler Innenstadt sollen in den nächsten Jahren umgestaltet werden. Das Innenstadtzentrum soll zukünftig zu einem urbanen und attraktiven Stadtraum werden.

    Die Aufgabe befasst sich mit der Umgestaltung einer der ersten Fußgängerzonen Deutschlands, mit ihrer Platzabfolge vom Holstenplatz bis zum Alten Markt, in der Nähe zur Innenförde. Die Aufgabe ist u.a. geprägt durch unterschiedliche Nutzungsanforderungen und -überlagerungen und einen hohen gestalterischen Anspruch. Auch der künftige Umbau der Andreas-Gayk-Straße von einer Verkehrsachse der autogerechten Stadt zu einer „Umwelttrasse“ und die Entwicklung eines neuen Platzgefüges sind Bestandteile der Aufgabe. Über den Wettbewerb wird ein Konzept zur Gestaltung des öffentlichen Raums gesucht, das Grundlage für die weitere Planung im Fördergebiet, die Umsetzung der Gesamtmaßnahme, die Zustimmung des Fördergebers zu den Einzelmaßnahmen und die bauliche Realisierung ist.

    Geplante Vergabe der Planungsleistungen: gem. § 39 HOAI Leistungsbild Freianlagen LP 2 (anteilig) – 5. Die Beauftragung erfolgt stufenweise und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

    Darüber hinaus ist vorgesehen für den Wettbewerbsraum ein Gestaltungshandbuch für die Möblierung/Ausstattungselemente und ein Beleuchtungskonzept zu beauftragen.
    Projektadresse DE-24103 Kiel
    TED Dokumenten-Nr. 311464-2020
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Kiel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

      2020/S 127-311464

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:
      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Kiel
      Postanschrift: Fleethörn 9
      Ort: Kiel
      NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
      Postleitzahl: 24103
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE5YGFOUWFdWU5bYltUYE5aYS1YVlJZG1FS

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://www.kiel.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU1DALP/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Offizielle Bezeichnung: FSW Düsseldorf GmbH Faltin+Sattler
      Postanschrift: Rathausufer 14
      Ort: Düsseldorf
      NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
      Postleitzahl: 40213
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjE5YGJPWlZgYFZcWy1TYGQaVltTXBtRUg==

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://www.fsw-info.de/

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU1DALP
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Wettbewerb: Kiel – Neugestaltung der Holstenstraße bis zum Alten Markt sowie benachbarte Plätze

      Referenznummer der Bekanntmachung: 61-2-900-20
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die zentralen öffentlichen Freiräume der Kieler Innenstadt sollen in den nächsten Jahren umgestaltet werden. Das Innenstadtzentrum soll zukünftig zu einem urbanen und attraktiven Stadtraum werden. Mit Beschluss des Bauausschuss vom 4.6.2020 lobt die Landeshauptstadt Kiel einen einphasigen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV aus. Die Aufgabe befasst sich mit der Umgestaltung einer der ersten Fußgängerzonen Deutschlands, mit ihrer Platzabfolge vom Holstenplatz bis zum Alten Markt, in der Nähe zur Innenförde. Die Aufgabe ist u.a. geprägt durch unterschiedliche Nutzungsanforderungen und -überlagerungen und einen hohen gestalterischen Anspruch. Auch der künftige Umbau der Andreas-Gayk-Straße von einer Verkehrsachse der autogerechten Stadt zu einer „Umwelttrasse“ und die Entwicklung eines neuen Platzgefüges sind Bestandteile der Aufgabe. Über den Wettbewerb wird ein Konzept zur Gestaltung des öffentlichen Raums gesucht, das Grundlage für die weitere Planung im Fördergebiet, die Umsetzung der Gesamtmaßnahme, die Zustimmung des Fördergebers zu den Einzelmaßnahmen und die bauliche Realisierung ist.

      Geplante Vergabe der Planungsleistungen: gem. § 39 HOAI Leistungsbild Freianlagen LP 2 (anteilig) – 5. Die Beauftragung erfolgt stufenweise und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Darüber hinaus ist vorgesehen für den Wettbewerbsraum ein Gestaltungshandbuch für die Möblierung/Ausstattungselemente und ein Beleuchtungskonzept zu beauftragen.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      1. Es werden Bewerber*innen (Landschaftsarchitekt*innen) gesucht, die Erfahrung in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben. Eine die Planung begleitende Beratung durch Verkehrsplaner*innen und Stadtplaner*innen oder Architekt*innen wird aufgrund der vielschichtigen Rahmenbedingungen dringend empfohlen,

      2. Die Auswahl der max. 15 geeigneten Teilnehmer*innen erfolgt in einem Teilnahmewettbewerb, der dem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 vorgeschaltet ist. Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt bei Erfüllung der definierten Ausschluss-/Mindestkriterien (siehe Formblatt 1 und Matrix). Sollten mehr als 15 Teilnehmer*innen die definierten Ausschluss-/Mindestkriterien erfüllen entscheidet das Los,

      3. Als Mindestkriterien zur Bewerbung gelten: siehe dazu Bewerberbogen/Formblatt 01 und Matrix,

      4. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich die Ausloberin weitgehend grundsätzlich auf Eigenerklärungen in den Bewerbungsunterlagen. Sollte sich im Verlaufe des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der/die Bewerber*in aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Ausloberin behält sich vor, zur Bestätigung von Eigenerklärungen Nachweise Dritter zu fordern,

      5. Teilnahmeanträge per E-Mail o. Fax und Papier sind unzulässig. Für den fristgerechten Eingang ist der/die Bewerber*in verantwortlich. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. Grundvoraussetzung zur Bewertung der Bewerbung ist der fristgerechte Eingang der Bewerbungsunterlagen und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Es sind die Vordrucke der Bewerbungsunterlagen zu verwenden,

      6. Zur Teilnahme am Verfahren ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogen (Formblatt 01) inkl. erforderlicher Anlagen, die ausgefüllten Referenzbögen inkl. Anlagen (Formblatt 02) und das rechtsverbindlich unterschriebene Formblatt Verpflichtungserklärung Vergabemindestlohn des teilnehmenden Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist zudem die Erklärung Bewerbergemeinschaft (Formblatt 03) vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen,

      7. Ein/e Bewerber*in kann sich zum Nachweis seiner Eignung gem. § 47 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Im Fall der Berufung auf die technisch-fachlichen Kapazitäten eines anderen Unternehmens gilt dies, soweit das andere Unternehmen als Nachunternehmer mit der Erbringung entsprechender Leistungen betraut wird. Im Fall der Berufung auf die wirtschaftlich-finanziellen Kapazitäten eines anderen Unternehmens gilt § 47 Abs.3 VgV. Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt 04 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) sowie das Formblatt 05 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) einzureichen,

      8. Die Ausloberin behält sich gemäß § 56 VgV vor, Nachweise nach zu fordern. Sofern vom Bewerber/den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufiger Eignungsnachweis vorgelegt wird, muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der unter III.1. genannten Kriterien erforderlich sind. Der Globalvermerk der EEE findet keine Anwendung. Angaben nach Teil II D. der EEE werden nicht gefordert.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu führen. (Fortführung unter VI.3.1.) Zusätzliche Angaben).

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Mindestzahl: 10
      Höchstzahl: 15
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      IV.1.9.1. Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge:

      Leitidee und konzeptionelle Qualität, Städtebauliche und freiräumliche Qualität, Gestaltqualität des öffentlichen Raums inkl. Nutzungs- und Aufenthaltsqualität, Erfüllung der funktionalen Anforderungen (u.a. Verkehrsfunktionen, Freiraumfunktionen), Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, Realisierbarkeit der Vorschläge, Realisierbarkeit in Bauabschnitten. Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.

      IV.1.9.2. Verhandlungsverfahren nach dem Planungswettbewerb:

      Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2013, § 8 (2) sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren mit dem/der ersten Preisträger*in durchgeführt. Sollte eine Beauftragung des/der ersten Preisträger*in aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen fortzuführen. Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Auftragskriterien ermittelt. Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 31/07/2020
      Ortszeit: 14:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von 224 000,00 EUR netto zur Verfügung. von dieser Summe stellt die Ausloberin eine Summe von 114 000,00 EUR netto als Bearbeitungshonorar zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmendem Büros ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen vollständig erbracht wurden. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin 110 000,00 EUR netto zur Verfügung.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Doris Grondke, Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, LH Kiel
      Prof. Kees Christiaanse, Rotterdam
      Martin Rein-Cano, Berlin
      AW Faust, Berlin
      Prof. Kunibert Wachten, Dortmund
      Prof. Dr. Hartmut Topp, Kaiserslautern

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      VI.3.1) Fortführung von III.2.1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

      Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

      VI.3.2. Rückfragen:

      Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 28.7.2020, 12.00 Uhr per E-Mail an die in I.1. genannt Kontaktadresse zu richten.

      VI.3.3. Voraussichtliche Termine:

      — Ausgabe der Unterlagen: ab 25.8.2020;

      — Kolloquium: 38. KW (optional als virtuelles Kolloquium);

      — Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 9.11.2020;

      — Preisgericht: 01.-2.12.2020.

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YU1DALP

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
      Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
      Ort: Kiel
      Postleitzahl: 24105
      Land: Deutschland
      E-Mail: MjEyallmW1VWWV9VYWFZZjRrXWFdImBVYlhnXCJYWQ==
      Telefon: +49 431988-4640
      Fax: +49 431988-4702

      Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      30/06/2020
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 03.07.2020
Ergebnis veröffentlicht 21.05.2021
Zuletzt aktualisiert 07.09.2021
Wettbewerbs-ID 2-384953 Status Kostenpflichtig
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