Deutschland-Bad Mergentheim: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 194-469958
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofplatz 1
Ort: Bad Mergentheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97980
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Bad Mergentheim, Stadtbauamt, Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim
E-Mail: MjEwY19ZXldbYiRtZWJcY1tvW2g2WFdaI2NbaF1bZGpeW19jJFpb
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-mergentheim.de/de/
Postanschrift: Ostendstraße 106
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
E-Mail: MTRzYXBwXmFzYW5eYTxvX2RuYWVeYW5saF1qKmBh
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schreiberplan.de
Postanschrift: Ostendstraße 106
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
E-Mail: MTdwXm1tW15wXmtbXjlsXGFrXmJbXmtpZVpnJ11e
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schreiberplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für den Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule in Bad Mergentheim n. RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach der VgV — Objektplanung Gebäude
Geplant ist der Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule mit rund 3 290 m2 Netto-Raumfläche auf dem Grundstück mit rund 5 263 m2 an der Kopernikusstraße/Austraße in Bad Mergentheim. Im Ideenteil der Wettbewerbsaufgabe ist eine mögliche zukünftige Erweiterung der Grundschule (rund 516 m2 Programmfläche zzgl. VF u. ggf. TF) mit Mensa u. weitere Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung, zu bearbeiten. Diese Erweiterung ist eine Option für die Zukunft und nicht Gegenstand des Beauftragungsversprechens.
Ziel des Wettbewerbs ist die Planung der 3,5-zügigen Grundschule mit Erweiterung (Mensa und Räume für Ganztagesbetreung) auf dem vorgegebenen Wettbewerbsgrundstück.
Der Wettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Gebäude für die 3,5-zügige Grundschule vorgeschaltet und ist als offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil ausgelobt. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren entsprechend der VgV für die Vergabe der Objektplanung Gebäude für die 3,5-zügige Grundschule (Realisierungsteil) durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV).
Ziel des anschließenden Verhandlungsverfahrens ist es, eine/n geeignete/n Auftragnehmer/in zu finden, der/die in der Lage ist, in einem relativ kurzen Zeitrahmen die gesamten Planungsleistungen (Lph 1-9 der Objektplanung Gebäude) für den Neubau der 3,5-zügigen Grundschule und die fachliche Begleitung des Bauvorhabens vorzunehmen.
Die dabei anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt:
— Leistungsfähigkeit des Projektteams = 10 %
(davon Fachkompetenz des vorgesehenen Projektteams und der einzelnen Projektmitarbeiter mit 7 %; Ablauforganisation und Zusammenarbeit innerhalb des Projektteams einschließlich Kommunikation mit Externen mit 3 %);
— Wettbewerbsrgebnis = 45 %;
— Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses = 15 % (auf Basis der Beurteilung aus dem Preisgerichtsprotokoll);
— Nachhaltigkeit/Wirtschaftlichkeit/Kosten- und Terminplanung = 15 %
(davon Darstellungen zur Kostenplanung und zum Nachtragsmanagement mit 5 %; Darstellung zur Terminplanung mit 5 %; Darstellungen zur Qualitätssicherung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit mit 5 %);
— Honorarangebot = 15 %.
Diese Angaben dienen der Information, die Zuschlagskriterien und die Bewertungsmethode werden für das Verhandlungsverfahren ausführlich beschrieben und den Teilnehmern des Verhandlungsverfahrens mitgeteilt.
Die Ausloberin wird, wenn die 3,5-zügige Grundschule realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Bieter bzw. Bietergemeinschaften die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude entsprechend § 34 HOAI 2013 übertragen. Art und Umfang der Beauftragung müssen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Beauftragung erstreckt sich mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung. Wird aus besonderem Grund nicht die komplette Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) beauftragt, beinhaltet die Beauftragung zumindest 60 % der Leistungsphase 5.
Die mögliche, zukünftige Erweiterung mit Mensa und Ganztagesbereich ist nicht Gegenstand der Beauftragung.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, und zwar in folgenden Stufen:
— Stufe 1 = Leistungsphasen 1-3;
— Stufe 2 = Leistungsphasen 4-5;
— Stufe 3 = Leistungsphasen 6-9.
Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u. a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind.
Der Planungswettbewerb ist anonym.
Der Wettbewerb, wie auch die weiterführende Bearbeitung, wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Teilnehmer/innen bzw. Teilnehmergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien:
— Entwurfsidee;
— Städtebauliche und frei räumliche Konzeption;
— Erschließungskonzeption und Funktionalität;
— Architektonische und gestalterische Qualität (außen und innen);
— Angemessenheit der Konstruktion und Materialien;
— Brandschutzkonzeption;
— Wirtschaftlichkeit (Bauökonomie, Betrieb);
— bauliche Unterstützung des energetischen Konzepts und Nachhaltigkeit, Berücksichtigung von Klimabelangen.
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung der Kriterien dar. Das Preisgericht behält sich die nachträgliche Bildung von Unterkriterien bzw. Konkretisierungen vor, die von den vorgenannten Kriterien allerdings gedeckt sein müssen.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von netto 62 500,00 EUR (exkl. Umsatzsteuer) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis der HOAI 2013 für den Neubau der 3,5-zügigen Grundschule (Realisierung steil), der Erweiterung mit Mensa und weitere Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung (Ideenteil) sowie die (schematisch zu planenden) Freianlagen.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis 23 000,00 EUR netto;
— 2. Preis 18 000,00 EUR netto;
— 3. Preis 12 000,00 EUR netto;
— Anerkennungen 9 500,00 EUR netto.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Bei nachträglicher Feststellung eines nicht teilnahmeberechtigten Teilnehmers wird im Falle der Zuerkennung eines Preises oder Anerkennung dieser aberkannt und auf die übrigen Preise und Anerkennungen verteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Durchführung d. offenen Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil u. anschließendem Verhandlungsverfahren n. d. VgV (§§ 78ff., 69ff., 69ff. VgV) liegen d. Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 zugrunde. Die Anwendung u. Anerkennung der RPW 2013 ist für Ausloberin u. Teilnehmer sowie für alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich.
Die AKBW hat an d. Vorbereitung u. Auslobung dieses Wettbewerbs beratend mitgewirkt (Reg.Nr: 2020-1-19).
Der Zulassungsbereich umfasst d. Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie d. Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Teilnehmer/innen bzw. Teilnehmergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Teilnehmers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist, u. der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen d. zu benennende bevollmächtigte Vertreter u. der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die oben genannten fachlichen Anforderungen erfüllen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es genügt auch, wenn die juristische Person einen für die Durchführung verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 75 Abs. 1 VgV benennt (§ 75 Abs. 3 VgV). Teilnehmergemeinschaften natürlicher u. juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Teilnehmergemeinschaft die fachlichen Anforderungen u. die Teilnehmergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RPW 2013). Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Teilnehmergemeinschaften führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Weitere Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Die Teilnahmeberechtigung ist von jedem Teilnehmer eigenverantwortlich zu prüfen u. zu belegen.
Es ist die schriftliche Interessensbekundung unter Verwendung d. vorgesehenen Formulars „Interessensbekundung“ (Anlage C 13 der Auslobung — Wettbewerbsunterlagen unter: https://www.bad-mergentheim.de/de/verwaltung/ausschreibungen/) bis einschließlich 3.11.2020 einzureichen unter: MTN0YnFxX2J0Ym9fYj1wYGVvYmZfYm9taV5rK2Fi
Die Interessensbekundung durch d. Teilnehmer wird notwendig für die Herstellung d. Grundmodellstückzahl u. für den Versand der Grundmodelle. Außerdem muss zu diesem Zeitpunkt die Teilnehmeranzahl für logistische und organisatorische Dinge der Preisgerichtssitzung und ihrer Vorbereitung vorliegen.
Das Grundmodell, als wesentliche Wettbewerbsleistung, erhält, wer die Interessensbekundung fristgerecht eingereicht hat.
Die Ausgabe der Modelle erfolgt ab dem 17.11.2020.
Termine:
— Bekanntmachung im TED/ Ausgabe Wettbewerbsunterlagen: Link: https://www.bad-mergentheim.de/de/verwaltung/ausschreibungen/ — 1.10.2020;
— Eingang Interessensbekundung unter MTRzYXBwXmFzYW5eYTxvX2RuYWVeYW5saF1qKmBh — 3.11.2020;
— Schlusstermin schriftl. Rückfragen zur Ausl. unter MTVyYG9vXWByYG1dYDtuXmNtYGRdYG1rZ1xpKV9g — 5.11.2020;
— Rückfragenbeantwortung unter https://www.bad-mergentheim.de/de/verwaltung/ausschreibungen/ — 10.11.2020;
— Modellausgabe ab — 17.11.2020;
— Abgabe Pläne — 15.12.2020;
— Abgabe Modell — 19.1.2021;
— Preisgericht — 23.02./24.2.2021;
— Einladung zur VgV-Verhandlung — 1.3.2021.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: MjE3X15iY2JjVFtbVC9hX1odUWZbHVNU
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe 76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFpQXFxUYS9hX1odUWZbHVNU
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: MjE2YF9jZGNkVVxcVTBiYFseUmdcHlRV
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html