1.
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Auftraggeber: Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Landshuter Straße 59, D-93053 Regensburg und Stadt Regensburg, D.-Martin-Luther-Straße 1, D-93047 Regensburg. |
2. | |
Beschreibung des Vorhabens: CPV: 74223000, 74224000, 74252000. Entwicklung von Konzepten zur Umsetzung eines
wirksamen Hochwasserschutzes im gesamtem Stadtgebiet von Regensburg unter
besonderer Berücksichtigung und Optimierung der verschiedenen spezifischen
technischen, städtebaulich-gestalterischen und landschaftsplanerischen
Anforderungen insbesondere im Feinbild der historischen Altstadt von
Regensburg. In der 1. Bearbeitungsphase werden folgende Leistungen
erwartet: Erarbeitung eines Vorschlages für ein schlüssiges
Gesamtkonzept für den Hochwasserschutz in Regensburg und vertiefte
Bearbeitung von Ausschnitten von fünf beispielhaften Flussufer-Zonen,
jeweils mit Aussagen zu den ingenieurtechnischen,
städtebaulich-gestalterischen und landschaftsplanerischen
Lösungsvorschlägen. |
3. | |
Art des Wettbewerbs:
Einstufiger, offener Ideen- und Realisierungswettbewerb in zwei
Bearbeitungsphasen nach Ziff. 2.3.2 GRW 1995. Zulassungsbereich:
EWR-Mitgliedstaaten des WTO-Beschaffungsübereinkommens (GPA) incl. der
Schweiz. |
4. | |
Offene Wettbewerbe, Frist für Eingang von Wettbewerbsarbeiten: 26.8.2003. |
5. | |
| a) |
Beabsichtigte Zahl der Teilnehmer: Entfällt. |
| b) |
Ausgewählte Teilnehmer: Entfällt. |
| c) |
Kriterien bei der Auswahl von Teilnehmern: Entfällt. |
| d) |
6. | |
Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand: Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche
Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatortes am Tag der
Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, Architekt oder
Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat
die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die
Anforderungen als Ingenieur, Architekt oder Landschaftsarchitekt, wer über
ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis
verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384 EWG
(Architektenrichtlinie) der Richtlinie 89/48 EWG (Diplomrichtlinie für
Landschaftsarchitekten und Innenarchitekten) bzw. 92/50 EWG in Verbindung
mit 97/52 EG, gewährleistet ist. Juristische Personen, deren
satzungsmäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art
ausgerichtet ist die der Wettbewerbsarbeit entsprechen. Der
bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die
verantwortliche(n)Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen an die natürliche
Person gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei
denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche und
juristische Personen erstellt werden. Arbeitsgemeinschaften haben einen
bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die
Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt der Auslobung (Tag der
Auslobung: 4.2.2003) erfüllt sein. Die Bewerber haben ihre
Teilnahmeberechtigung eigenständig zu prüfen. Wichtiger Hinweis: Zur
Zusammenarbeit Ingenieure, Architekten und Landschaftsarchitekten: Die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Ingenieuren mit vertieften
Kenntnissen für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaues einschließlich der
damit zusammenhängenden Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau
zusammen mit Architekten und mit Landschaftsarchitekten wird zwingend
gefordert. Die vorliegende Aufgabenstellung und das sehr komplexe
Anforderungsprofil für die ingenieurmäßige Untersuchung und Entwicklung
von Konzepten zur Umsetzung eines wirksamen Hochwasserschutzes für
Regensburg setzt ein in diesem Bereich spezialisiertes, ausreichend
erfahrenes und leistungsfähiges Ingenieurbüro zwingend voraus. Die
interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Architekten und
Landschaftsarchitekten ist notwendig, um die sehr hohen gestalterischen
Anforderungen der möglichst selbstverständlichen und harmonischen
Einbindung der notwendigen mobilen und insbesondere der immobilen
Schutzbauwerke in die meist sehr sensiblen Flussrandbereiche der
(Alt-)Stadt Regensburg optimal umsetzen. |
7. | |
Kriterien: Die
Teilnahme an der 1. Bearbeitungsphase steht allen teilnahmeberechtigten
Personen offen. Das Preisgericht beurteilt die eingereichten Arbeiten
und wählt mindestens 15 Teilnehmer für die vertiefende Weiterbearbeitung
in der 2. Bearbeitungsphase aus. |
8. | |
Mitglieder der Jury:
Fachpreisrichter: Prof. Hannelore Deubzer,
D-München / Berlin, LBD Jörg Ernsberger,D-Regensburg, MR Berthold
Greim, D-München, Prof. Gabriele Kiefer, D-Berlin /
Braunschweig, LRD Rüdiger Schmid, D-Regensburg, Prof. Dr. Theodor
Strobl, D-München, LBD Günter Weinhold, D-Regensburg, LBD Kurt
Werner, D-Regensburg. Ständig anwesende stellvertretende
Fachpreisrichterin: Ingrid Amann, D-München.
Sachpreisrichter: Reinhard Brosch,
D-Regensburg, Rudolf Eberwein, D-Regensburg, Joachim Merk,
D-Regensburg, OB Hans Schaidinger, D-Regensburg, Dr. Günter Stöberl,
D-Regensburg, RP Dr. Wilhelm Weidinger, D-Regensburg, Joachim
Wolbergs, D-Regensburg. Ständig anwesender stellvertretender
Sachpreisrichter: Jürgen Mistol, D-Regensburg.
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9. | |
Bindende Entscheidung des Preisgerichts: Der Freistaat Bayern beabsichtigt, in Abstimmung mit der Stadt Regensburg, wenn die Aufgabe realisiert werden soll, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, einem oder mehreren der Preisträger die für die Umsetzung von Teilbereichen ihres Wettbewerbsentwurfes zum Hochwasserschutz Regensburg notwendigen Planungsleistungen zu übertragen. |
10. | |
Anzahl und Höhe der Preise: Preise und Ankäufe: 1. Preis 45 000 EUR, 2. Preis
35 000 EUR, 3. Preis 25 000 EUR, 4. Preis 20 000 EUR, 5. Preis 15
000 EUR. 4 Ankäufe à 8 000,00 EUR: 32 000 EUR. Gesamtsumme ohne
MwSt.: 172 000 EUR. |
11. | |
Zahlungen: Die Schutzgebühr wird bei fristgerechter Rückgabe der Unterlagen bis zum 23.5.2003 oder bei Einreichung einer wettbewerbsfähigen Arbeit zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. |
12. | |
Anspruch auf Folgeaufträge: Anspruch auf Folgeaufträge: siehe Nr. 9. |
13. | |
Sonstige Angaben: Zu Ziffer 1:
Vertretungsberechtigte Personen der Auslober, nach Ziff. 3.1 GRW 1995:
für das Wasserwirtschaftsamt Regensburg: der Amtsleiter LRD Rüdiger
Schmidt. Für die Stadt Regensburg: der Oberbürgermeister Hans
Schaidinger. Wettbewerbsorganisation und Anforderungsadresse der
Wettbewerbsunterlagen: Architekturbüro Blasch, Weitoldstraße 7a,
D-93047 Regensburg. Tel.: 0941 / 59 58 00, Fax: 0941 / 5 39 69. Die
Wettbewerbsunterlagen werden ab 18.3.2003 an die Teilnehmer
ausgegeben. Sie werden den Bewerbern nach Einzahlung einer Schutzgebühr
von 150 EUR auf das Konto-Nr. 5000 26 773 bei der Schmidt Bank Regensburg
(BLZ 780 300 70/ Kontoinhaber: Architekturbüro Blasch)
zugeschickt. Wettbewerbsvorprüfung: Manfred Blasch Dipl. Ing.
Architekt BDA, D-Regensburg mit Dr. Ing. Michael Spannring, Ing. Büro SKI,
D-München und Richard Weidmüller Dipl. Ing. Landschaftsarchitekt,
D-Regensburg sowie BD Joachim Buck Dipl. Ing. Architekt, Stadtplanungsamt
Stadt Regensburg, BOR Franz Kastenmeier Dipl. Ing., Tiefbauamt Stadt
Regensburg, BOR Alfons Lerch Dipl. Ing., Wasserwirtschaftsamt
Regensburg.
Fristen, Termine: 1.
Bearbeitungsphase: Ausgabe/Versand der Bearbeitungsunterlagen: ab
18.3.2003. Rückfragen: bis 30.4.2003. Kolloquium 1:
9.5.2003. Abgabe Wettbewerbsarbeiten Bearbeitungsphase 1: 26.8.2003.
2. Bearbeitungsphase: Ausgabe/Versand der Bearbeitungsunterlagen:
2.12.2003. Rückfragen: bis 9.1.2004. Kolloqium 2:
16.1.2004. Abgabe Wettbewerbsarbeiten Bearbeitungsphase 2:
23.3.2004. Die Wettbewerbsunterlagen wurden mit dem
Bezirkswettbewerbsausschuss Niederbayern/Oberpfalz der Bayerischen
Architektenkammer und dem Wettbewerbsausschuss der Bayerischen
Ingenieurkammer Bau unter der Beachtung der Richtlinien 92/EWG vom
18.6.1992 sowie der Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe (GRW 1995)
abgestimmt. Der Wettbewerb wurde hier unter den Nummern 2002.20.09 (BYAK)
und BYIK 2003.1 registriert. Stelle für Nachprüfungen:
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Fachgebiet 320, Postfach 606, D-91522 Ansbach. Tel.: 0931 / 53 835, Fax:
0931 / 53 837.
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14. | |
Absendung der Bekanntmachung: 4.2.2003. |
15. | |
Eingang der Bekanntmachung: 4.2.2003. |