Deutschland-Blaubeuren: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 228-561909
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlstraße 2
Ort: Blaubeuren
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89143
Land: Deutschland
E-Mail: MTJrLGdwanVjaT5gal9zYGNzcGNsLGJj
Telefon: +49 7344966949
Fax: +49 734496697749
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.blaubeuren.de/willkommen
Postanschrift: Hohenzollernstr. 12-14
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
E-Mail: MjE1Ul1WaVJfVVZjH2hWY19WYx9SaFYxaGZWZGVWX2NgZR9VVg==
Telefon: +49 714116757325
Fax: +49 714116757325
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ideen- und Realisierungswettbewerb Blautopf-Areal, 89143 Blaubeuren
Die Stadt Blaubeuren führt einen Ideen- und Realisierungswettbewerb durch, der konkrete Lösungen und Pläne für die Umgestaltung des Blautopf-Areals und in der Blaubeurer Altstadt bringen soll. Aufgrund der (städtebaulich —) frei raumplanerische Aufgabe, bietet sich ein Planungswettbewerb aus Landschaftsarchitekten und Stadtplaner/Architekt (§39 u. §34 HOAI, Realisierung steil stufenweise, verbindlich bis LP 1-5), aufgrund der Rahmenbedingungen und Aufgabenstellung an.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das Areal rund um den Blautopf ist Naturraum und Wohnort, Kulturraum und Ankunfts-ziel, Durchfahrt und Aufenthaltsort zugleich. Allerdings entsprechen weder die derzeitige Gestaltung noch die Funktionalität den vielseitigen Anforderungen. Darüber hinaus besteht an einigen Stellen konkreter Handlungsbedarf. Da das Wettbewerbsgebiet sehr großflächig ist, gibt es eine Vielzahl von Nutzungen und auch Überschneidungen. Im touristischen Fokus stehen geschätzt 300.000 Besucher pro Jahr am Blautopf und die damit teilweise verbundenen Herausforderungen. Insgesamt besteht am und um den Blautopf ein hoher Nutzungsdruck aufgrund des Zusammenspiels aus Tourismus und Anwohnern sowie dem damit in Verbindung stehen-den Verkehr. Deshalb soll das Gelände in den kommenden Jahren saniert und umgestaltet werden. Die (städtebaulich-) freiräumliche Gestaltung des gesamten Geländes ist Bestandteil des Planungswettbewerbs. Für das Wettbewerbsgebiet sind ein städtebauliches Gesamtkonzept mit 2 Vertiefungsbereichen sowie ein Realisierungsbereich zu entwickeln:
1. Der Ideenteil beinhaltet die Gestaltung des gesamten Wettbewerbsgebietes mit den Bereichen „Auf dem Graben“ (Schwerpunkt Verkehr) sowie „Stadtpark“ (Schwerpunkt Freiraumgestaltung). Eine zusätzliche Brücke zur Verbesserung der Wegebeziehungen soll geprüft werden. Eine Option zur Umsetzung dieser Bereiche, ob verkleinert und erst mittel- bis langfristig, ist dennoch wahrscheinlich.
2. Handlungsschwerpunkt des Wettbewerbes ist das Naturdenkmal Blautopf und dessen Umfeld. Dieser Bereich soll auch zeitnah umgesetzt werden.
Nach vergaberechtlichen Grundlagen sind Planungsleistungen ab dem derzeit gültigen Schwellenwert von 214 000,00 EUR (netto) europaweit aus zuschreiben. Die geschätzten Baukosten (KG 500) für eine Neugestaltung des Realisierung steiles allein liegen bei ca. 2,5 Mio. EUR (netto) ergeben ein Gesamthonorar von ca. 400 000 EUR (netto) für die Landschaftsarchitektenleistung nach HOAI; demnach ist ein Vergabeverfahren nach VgV durchzuführen und europaweit bekannt zu machen. Vom Gemeinderat der Stadt Blaubeuren wurde ein VgV-Verfahren einschließlich nicht-offenem Planungswettbewerb mit max. 25 Teilnehmern beschlossen. Davon waren nach denselben Kriterien 5 Teilnehmer vorab ausgewählt. Die ausgewählten Landschaftsarchitekten sollen mit einem Architektur/Stadtplanungsbüro ihrer Wahl gemeinsam als Team am Planungswettbewerb teilnehmen. Zudem wird geraten, beratend einen Verkehrsplaner hinzuzuziehen.
Abhängig vom Projektverlauf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragspartner des WTO-Übereinkommens (World Trade Organisation) über das öffentliche Beschaffungswesen GPA (Government Procurement Agreement = Beschaffungsübereinkommen). Als geforderte Berufsqualifikation gemäß §§ 73 und 74 VgV wird:
— der Beruf des Landschaftsarchitekten für die Leistungen gemäß § 39 HOAI als Team/Bewerbergemeinschaft mit,
— dem Beruf des Architekten oder des Stadtplaners für die Leistungen gemäß § 34 HOAI gefordert.
Die Nachweise des Landschaftsarchitekten erfolgen im Teilnahmewettbewerb. Der berufliche Nachweis des Architekten/Stadtplaners ist bei Aufforderung zu den Verhandlungsgesprächen vorzulegen. Außerdem wird empfohlen einen Verkehrsplaner für die Leistungen gemäß § 47 HOAI beratend hinzuzuziehen. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Erbringung der Leistung verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Absatz benennen. Natürliche Personen sind zugelassen, wenn sie den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Stadtplaner und/oder Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Alle Beschreibungen sowie die Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und in deutschen Maßeinheiten gefordert. Die deutschen DIN-Normen, Bauvorschriften und Regelwerke sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten. Dies gilt auch für eine weitere Beauftragung. Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Teilnehmern 1. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister 2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers Bitte dazu Bewerbungsformblatt (Anlage 1) verwenden. Soweit lediglich Angabe/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nicht anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen). Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise fehlen, unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor.
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB.
2. Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unter-nehmen nach § 47 Abs.1 VgV.
3. Nachweis der geforderten Qualifikation des Bewerbers. Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Landschaftsarchitekten für die Leistungen gemäß § 39 HOAI gefordert. Sofern es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des verantwortlichen Projektbearbeiters nach § 75 VgV nachzuweisen.
4. Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz.
5. Erklärung nach § 6 VgV, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
6. Bei juristischen Personen ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister.
7. Bei Partnerschaften ein aktueller Auszug aus dem Partnerschaftsregister. Als Vorlage kann Anlage 1 genutzt werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage von einer Referenz, vergleichbarer Leistung des Büros aus den zurückliegenden sieben Jahren in Form einer Liste mit Angabe des Projektes, des Auftraggebers und des Leistungszeitraums. Als Vergleichsobjekt werden Projekte mit vergleichbarem Planungsaufwand (min. 1 Mio. EUR Baukosten, netto der KG500) gewertet. Leistungen nach § 39 HOAI müssen von LP 1 bis einschließlich LP 5 vollständig er-bracht worden sein.
2. Vorlage von insgesamt 2 Referenzen von Wettbewerbserfolgen, eines Ideen- oder Realisierungswettbewerbes, oder Auszeichnungen/Preise mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Umfang aus den zurückliegenden sieben Jahren in Form einer Liste mit Angabe des Projektes des Auftraggebers und einer Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung. Zu allen Referenzen ist eine max. DIN A4-große grafische Darstellung beizulegen. Insgesamt 3 DIN A4-Blätter zur Darstellung ausgewählter und gut vergleichbarer Projektpläne.
Eintragung in einem Berufsregister.
Natürliche Personen sind zugelassen, wenn sie den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Stadtplaner und/oder Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: MTNzYm9kXl9iaF5qamJvPW9taCtfdGkrYWI=
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.